Versagen der Politik: Verfassungsklage auf ein würdiges Altern

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Der Sozialverband VdK will wegen „grundrechtswidriger Zustände“ im Pflegesystem Karlsruhe anrufen. Gleich zehn Musterklagen sollen mehr Hilfe und bessere Betreuung für Senioren erzwingen. Damit geht der Verein neue juristische Wege, um Pflegebedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Es ist ein juristisch und gesellschaftspolitisch spektakulärer Schritt: Der Sozialverband VdK erhebt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen „grundrechts-widrige Zustände“ im deutschen Pflegesystem. Der Sozialverband, der 1,7 Millionen Mitglieder vertritt, will mittels Verfassungsbeschwerde ein „gesetzgeberisches Unterlassen“ rügen. Exakt zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung soll die Politik auf diese Weise gezwungen werden, grundlegende Reformen nicht nur anzu-kündigen, sondern auch umzusetzen. Ziel der Klage sei es, dass die Menschen künftig in Deutschland „in Würde altern können“, sagte VdK-Präsidenten Ulrike Mascher der Süddeutschen Zeitung.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwar eine große Pflegereform angekündigt. Mascher traut den Ankündigungen der Politik aber nicht mehr. Die Missstände seien nun seit so vielen Jahren bekannt und von diversen Expertenbeiräten der Bundesregierung analysiert und kritisiert worden. Eine Pflegereform sei gleichwohl ausgeblieben, es gebe stattdessen eine Pflege-Verschleppungspolitik. Hermann Gröhe (CDU) sei der vierte Gesundheitsminister in Folge, der eine grundlegende Pflegereform ankündige. Im Interesse von Millionen alten, dementen und pflegebedürftigen Menschen könne man dem Versagen des Gesetzgebers nicht weiter zuschauen.

Es gelte nun, per Verfassungsklage in Karlsruhe einen Mindeststandard an Pflege sicherzustellen – und grundlegende Verbesserungen auch für Demenzkranke einzuklagen. Demenzkranke – derzeit 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, Tendenz stark steigend – erhalten derzeit nur geringe Leistungen aus der Pflegeversicherung. Auch die häusliche Pflege soll stärker gefördert werden. Der VdK will, um die Breite der Pflegeprobleme abzudecken, mit zehn Musterklägern nach Karlsruhe ziehen.

Üblicherweise wird in Karlsruhe gegen ein bestehendes Gesetz geklagt. In diesem Fall soll nun ein neues, grundrechtsschützendes Gesetz eingeklagt werden. Die Verfassungs-beschwerde ist ein neues, bisher unübliches Mittel, um ein Handeln des Gesetzgebers zu erzwingen. Die Juristin Susanne Moritz hatte in ihrer Regensburger Doktorarbeit diesen Weg verfochten: Weil der Staat seine Schutzpflicht verletzte, sei das Verfassungsgericht zuständig. In der juristischen Fachwelt ist dieser Weg umstritten. Die Zeitschrift des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, in dem auch Ministerien, Kommunen und Wohlfahrtsverbände Mitglieder sind, schreibt unter der Überschrift „Zuviel des Guten“, so würden staatliche Schutzpflichten „überspannt“.

Alexander Graser, der Doktorvater der Juristin, sieht das ganz anders. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg arbeitet für den VdK die Verfassungs-beschwerde aus. Sie soll noch vor der Sommerpause in Karlsruhe eingereicht werden. Er verkenne nicht, so sagte er der SZ, dass die juristischen Hürden für die Zulässigkeit der Klage hoch seien. Gleichwohl sei sie dringend geboten, um den Pflegebedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen. Der VdK spricht von „Nothilfe“ für diese Menschen.

Die Politik lügt wieder, täuscht und spielt auf Zeit, währenddessen diejenigen die jahrelang geschuftet und Steuern eingezahlt haben, jetzt in Pflegeheimen oder in Wohnungen alleine und ohne professionelle Betreuung bzw. Begleitung verrotten.

Quelle: sueddeutsche.de vom 24.04.2014

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