Polizei-Gewalt: Kennzeichnungspflicht für Polizisten

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Schluss mit der Prügelfreiheit bei Demonstrationen: Die hessische CDU gibt ihren Widerstand gegen die Kennzeichnungspflicht von Polizisten auf. Die Beamten sollen künftig Namensschilder oder Identifikationsnummern tragen.

Polizisten müssen künftig in Hessen Namensschilder oder Identifikationsnummern tragen. Das haben CDU und Grüne bei ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, wie CDU-Generalsekretär Peter Beuth und Grünen-Koordinator Kai Klose am Dienstag in Wiesbaden berichteten.

Brandenburg hatte die Kennzeichnungspflicht zu Beginn dieses Jahres eingeführt, Rheinland-Pfalz startet damit Anfang 2014.

Die Grünen setzten in Hessen eine langjährige Forderung durch, die sie nach dem harten Vorgehen von Polizisten gegen Blockupy-Demonstranten in Frankfurt erneuert hatten. Bürger müssten das Recht haben, „ihr Gegenüber zu erkennen, wenn sie sich unge-rechtfertigt behandelt fühlen“, hatte der Grünen-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich in einer Debatte im Juni formuliert.

Die Union hatte seinerzeit das Ansinnen zurückgewiesen. Die Grünen zeichneten das Bild, als ob Polizeibeamte „aus der Anonymität heraus regelmäßig Unrecht ausüben“, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) damals. Damit werde „ein tiefes Misstrauen und Unbehagen“ gegenüber den Polizisten ausgedrückt.

Ein Argument der CDU lautete, man wolle Polizeibeamte vor Druck auf ihre Person schützen. Die schwarz-grünen Delegationen verabredeten deshalb die Möglichkeit, Nummern zu tragen. Nur der Dienstherr oder die Strafverfolgungsbehörden dürften den Namen der betreffenden Beamten erfahren, sagte der Grüne Klose.

Reformen beim Verfassungsschutz

Mit der Regelung ist noch nicht das Problem gelöst, dass Beamte aus anderen Bundes-ländern bei Einsätzen in Hessen keine Kennzeichnung tragen müssen. Klose sagte aber, eine neue Landesregierung wolle sich „konstruktiv daran beteiligen, das im Konzert der Länder zu regeln“.

Im Koalitionsvertrag will Schwarz-Grün keine weiteren Konsequenzen aus dem überharten Einsatz der Polizei gegen Blockupy-Demonstranten ziehen. Allerdings müssten die Koalitionspartner bei operativen Einsätzen diskutieren, wie sich ein bestimmtes Verhalten vermeiden lasse, formulierte Klose.

Der Verfassungsschutz soll seine Tätigkeit unter Schwarz-Grün „selbstverständlich“ fortsetzen. Allerdings werde eine Regierungskommission Vorschläge für eine Reform erarbeiten, kündigte CDU-Politiker Beuth an. Dabei sollten die Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag berücksichtigt werden. Der Ausschuss hatte ein Versagen der Geheimdienste bei der Aufklärung der rechtsextremen Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) festgestellt.

Noch keine Einigung gibt es zwischen CDU und Grünen darüber, ob der Freiwillige Polizeidienst in den Kommunen wie bisher fortgesetzt wird. Die Union befürwortet das, die Grünen lehnen es bisher ab.

Übereingekommen sind die Koalitionäre aber darüber, wie sie Bürgerbegehren in größeren Städten erleichtern wollen. Bisher müssen dafür 25 Prozent der Einwohner unterschreiben. Diese Hürde bleibt nur bei Städten bis 50 000 Einwohner bestehen. In größeren Städten reichen künftig die Signaturen von 20 Prozent, in Städten von mehr als 100 000 Einwohnern sogar 15 Prozent.

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Quellen: dpa/fr-online.de vom 10.12.2013

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