Bundestag beschließt Arbeitsverweigerung

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Fast zwei Monate nach der Wahl ist der Bundestag noch immer nicht arbeitsfähig – und das wird auch vorerst so bleiben: Am Montag stimmten CDU/CSU und SPD für eine Fortsetzung des parlamentarischen Stillstands. Die Große Koalition lässt schon jetzt ihre Muskeln spielen.

„Ich wünsche Ihnen allen einen ruhigen und gesunden Sommer.“ Mit warmen Worten verabschiedete Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse die Abgeordneten bei der letzten regulären Parlamentssitzung vor der Wahl in die Ferien. Das war am 28. Juni. Inzwischen neigt sich das Jahr seinem Ende zu, doch im Bundestag geht es noch immer recht gemächlich zu.

Seit fast fünf Monaten ist die Volksvertretung nun schon nicht arbeitsfähig, weil es keine Ausschüsse gibt. Ohne Ausschüsse kein Gesetzgebungsverfahren. Und ohne Gesetz-gebungsverfahren keine Gesetze, also: parlamentarischer Stillstand. Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD soll sich daran erst einmal nichts ändern. Weil Schwarz und Rot hinter den Kulissen Gemeinsamkeiten für eine Koalition ausloten, soll der Bundestag keine Fakten schaffen können, indem er beispielsweise über einen Gesetzesantrag abstimmt.

Am Montag scheiterte die Linkspartei mit einem Antrag auf Einsetzung von neun Bundestagsausschüssen. Dagegen stimmten: CDU, CSU und SPD. So kommt es, dass beispielsweise ein Grünen-Antrag über die Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland derzeit ebenso feststeckt wie ein Entwurf der Linkspartei, der die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren soll.

Ganz nebenbei warten rund 7.500 Petitionen, also Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, auf Bearbeitung – es gibt keinen Petitionsausschuss, der sich darum kümmern könnte.

Dabei ist es nicht so, dass im Bundestag derzeit keine Entscheidungen getroffen würden. Als es darum ging, sich je einen zweiten Vizepräsidentenposten zu genehmigen, führten Union und SPD in Windeseile eine Abstimmung herbei.

Doch was den parlamentarischen Alltag angeht, ist das schwarz-rote Gebaren bisweilen äußerst merkwürdig. Zwei Anträge zum NSA-Abhörskandal, die die Linkspartei und die Grünen zur Abstimmung vorgelegt hatten, schob die Große Koalition (PDF S.66) in spe am Montag in einen ominösen, derzeit noch gar nicht exisitierenden „Hauptausschuss“ ab. Einen solchen Hauptausschuss kennt weder das Grundgesetz noch die Geschäfts-ordnung des Bundestags. Aber Union und SPD bietet er die Gelegenheit, dort alles Unbequeme parken zu können, bis in ferner Zukunft einmal die regulären Ausschüsse eingesetzt werden.

Unklar ist derzeit, wann ein solcher Hauptausschuss gebildet werden würde oder wer diesem angehört. Auf einer Sitzung der Parlamentarischen Geschäftsführer an diesem Mittwoch soll der weitere Fahrplan festgelegt werden. Politiker von Union und SPD hatten zwar in den vergangenen Wochen mehrfach betont, wegen ihrer erdrückenden 80 Prozent-Mehrheit die Opposition mit zusätzlichen Minderheitenrechten ausstatten zu wollen. Doch im Zusammenhang mit dem Hauptausschuss, der von Linken strikt abgelehnt und von den Grünen kritisch gesehen wird, kann davon keine Rede sein.

Das Beispiel zeigt, wie Union und SPD ihre Macht ausnutzen – sogar zur Selbstblockade des Parlaments. Wenn dies die ersten Anzeichen sind, könnte der parlamentarische Alltag in den nächsten vier Jahren zur Farce verkommen.

Update 21.11.2013:

Der von Union und SPD verlangte „Hauptausschuss“ soll bei einer Bundestagssitzung in der kommenden Woche eingesetzt werden, wie Parlamentspräsident Norbert Lammert gestern nach einem Treffen mit den Parlamentarischen Geschäftsführern mitteilte.

Bis zur Einsetzung der regulären Bundestagsausschüsse (voraussichtlich im Januar 2014) soll der Super-Ausschuss Gesetzentwürfe und Anträge beraten sowie die aufgelaufenen Petitionen bearbeiten. Kritik kam von der Linkspartei.

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Eine fachliche Behandlung von Gesetzentwürfen und Initiativen in der ganzen Breite, wie sie das Grundgesetz als Regelfall vorsähe, sei in einem solchem Ausschuss nicht möglich.

Quellen: hartgeld.de/Roman Ebener, Martin Reyher beta.abgeordnetenwatch.de vom 20.11.2013

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14 comments on “Bundestag beschließt Arbeitsverweigerung

  1. Das Problem bei der ganzen Sache ist:
    Es gibt keine ernsthafte Kontrollinstanz für diese Trottel.
    Sonst müsste man sie alle (Bis auf Gregor, wegen inkompetenz und so fristlos feuern.
    Aber wie heisst es so schön.
    Ist die Katz aus dem Haus (Oder gabs garnichtmal jemals eine) tanzen die Mäuse auf dme Tisch.

  2. Zur Arbeit des Deutschen Bundestags gehören neben der parlamentarischen Auseinandersetzung auch Gedenkstunden zu besonderen Anlässen. Ein Beispiel hierfür ist die jährliche Gedenkstunde zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus .

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