Schimmel-Alarm bei deutschem Supermarkt-Käse

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Eine Lebensmittelstudie kommt zu dem unerfreulichen Ergebnis: Vorgeschnittener Scheibenkäse ist häufig schon verdorben, bevor er abgelaufen ist. Vor allem in der Theke lauert der Schimmel.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum. Mit dieser Aussage wirbt Verbraucherministerin Aigner dafür, abgelaufene Lebensmittel nicht unbesehen in den Müll zu werfen, sondern erst mal nachzuschauen, ob sie nicht vielleicht doch noch in Ordnung und genießbar sind.

Doch der Merksatz scheint auch in umgekehrter Richtung zu gelten, jedenfalls bei Schnittkäse. Der gehört nicht bei Erreichen des Haltbarkeitsdatums auf den Müll – sondern häufig schon viel früher.

60 Prozent des Theken-Käses betroffen

Dies legen zumindest die Ergebnisse einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bayern nahe, welche abgepackten Käse aus dem Handel unter die Lupe genommen hatte. Ein Großteil der untersuchten Milchprodukte war vor Ablauf der aufgedruckten Haltbar-keitsgrenze schlichtweg verschimmelt. Für die Marktstudie hatten die Verbraucher-schützer im Großraum München 40 verschiedene Käsesorten im Handel gekauft und dann beim Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung in Weihenstephan abgeliefert.

Unter Laborbedingungen wurde der Käse dort täglich gesichtet. Schon nach wenigen Tagen erblühten auf Gouda, Emmentaler und Co. die ersten Schimmelkulturen – und das, obwohl sie laut Handelsangaben eigentlich noch haltbar sein sollten.

Als besonders schimmelanfällig erwiesen sich offenbar die Käsesorten, die vom Handel selbst vorgeschnitten und dann in Selbstbedienungstheken zum Verkauf angeboten wurden. Von den 25 untersuchten Käseproben dieser Kategorie waren 15 vor der Zeit verschimmelt – also 60 Prozent. Deutlich besser hielt sich dagegen der Käse, der bereits beim Hersteller in Schutzatmosphäre verpackt wurde. Hier wiesen die Forscher bei Erreichen der Haltbarkeitsgrenze lediglich in 20 Prozent der Proben Schimmelbildung nach.

Fast nie gesundheitsgefährdend

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels erklärte dazu: das Mindest-haltbarkeitsdatum werde bei im Geschäft aufgeschnittener und angerichteter Ware „durch das Fachpersonal festgelegt“. Die Zeitspanne werde in der Regel auf Basis von Tests festgelegt.

Die beanstandete Schimmelproblematik könne auftreten, wenn bei der Portionierung Edelschimmel auf andere Käsesorten überspringe. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum von frisch geschnittenem Käse muss von den Anbietern überdacht und realistisch nachge-bessert werden“, fordert Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.

Bis auf einen Fall wurde nach der DNA-Analyse zwar keiner der gefundenen Schimmel-pilze als gesundheitsgefährdend eingestuft. Da eine solche Unterscheidung per Augen-schein aber nicht möglich sei, rät die Verbraucherzentrale, verschimmelten Käse generell nicht zu verzehren. Stattdessen sollten Verbraucher die mangelhafte Ware beim Händler reklamieren.

Quellen: TU München/WeltOnline vom 22.09.2013

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