Annullierung Bundestagswahl vom 22. September 2013

Teile die Wahrheit!

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“Man kann sie nicht dazu zwingen die Wahrheit zu sagen, aber man kann sie dazu zwingen immer dreister lügen zu müssen.”

Zum Sachverhalt:

Das bisherige Bundeswahlrecht wurde vom BVerfG als nicht GG konform kassiert, der 17. Bundestag (BT) bis zum Ende der Legislatur mit einer Not-Legitimation versehen. Das alte BWahlG ist damit nicht mehr gültig, eine erneute Wahl nach dem alten Gesetz ist lt. BVerfG unzulässig!

Der BT bekam die Auflage ein neues Bundeswahlrecht zu verabschieden. Dies ist im Frühjahr geschehen, es wurde am 08.05.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es 7 Tage später in Kraft, in der Form, die der Gesetzgeber in diesem Gesetz festgelegt hat! (siehe hier bgbl.de – Dort im Dokument auf Seite 3, Art. 1 Nr. 1)

Es ist also das einzige Wahlrecht auf Bundesebene, was jetzt Gültigkeit hat, so wie es im Gesetz niedergeschrieben steht.

Jetzt sollte man doch mal einen Blick in dieses neue Bundeswahlgesetz werfen. Unser Interesse sollte dabei auf den § 55 BWahlG gerichtet sein, der sein Inkrafttreten regelt. Zur Vermeidung von Unklarheiten sehen wir uns das Gesetz auf den Seiten des Verfassers –Bundestag –an: bundestag.de (Seite 20) – Was wir dort finden ist …- NICHTS!

Weil wir nun unschlüssig sind, ab wann dieses Gesetz denn nun gelten soll, schauen wir noch bei anderen Seiten nach, die als Recherchequelle einen guten Ruf genießen:

Damit bleibt festzustellen:

  • mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ist das neue Wahlrecht eine Woche später in der Form rechtsverbindlich, wie es der Gesetzgeber beschlossen hat
  • durch Nichtangabe des Termins des Inkrafttretens im Gesetz, ist dieses Gesetz auch nicht in Kraft getreten.

Ob dies nun vom Gesetzgeber beabsichtig ist oder nicht, bleibt unerheblich. Allein das Vorhandensein des §55 BWahlG implementiert die Absicht eines Termins, das Fehlen eines Termins macht den Inhalt somit obsolet. Eine nachträgliche Heilung ist nicht zulässig, die nächste Wahl (Wiederholung) kann erst im Januar 2014 stattfinden, der alte BT muß so lange “Nachsitzen”.

Es wurde eine BT-Wahl abgehalten, obwohl es hierfür kein Gesetz gibt, was auch in Kraft gesetzt wurde (Dass sich damit alle, die sich an dieser “Wahl” beteiligt haben, im Zweifel des Hochverrates oder anderer strafrechtlicher Tatbestände, schuldig gemacht haben können, sollte erst einmal außer Acht gelassen werden).

Vor dem BVerfG sollte die Annullierung dieser “Wahl” eigentlich nur Form-sache sein, schon als Eilantrag (damit keine unrechtmäßigen Gesetze gemacht werden).

Es sollte überlegt werden, wieder – wie schon 2009 – Wahlbeobachter der OSZE anzufordern, da die Organe der BRD anscheinend mit der ordentlichen Abhaltung von Wahlen überfordert sind.

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Es ist ja hinlänglich bekannt: Demokratie lebt von der Lüge! 

Quelle: Mein Dank an Anton, sagt Maria Lourdes lupocattivoblog.com vom 23.09.2013

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34 comments on “Annullierung Bundestagswahl vom 22. September 2013

  1. Und wen interessiert das?
    Wenn die Gesetzlichen ORgane sich dafür nicht interessieren?
    Oder anders:
    Diese PAragraphenreiterei, total unwirksam ist und keinerlei Auswirkung hat.
    Weil kein (fur uns) erreichbares Gericht einen feuchten furtz auf diese rechtliche Kiste gibt.

    Oder noch anders:
    Mag sein das das Wahlsystem nicht legal ist und ungültig…
    Aber es gilt trotzdem, weil eben danach gehandelt wird. Egal ob (die gnz schlauen) wählen ode rnicht.
    Selbst wen keiner wählt wird das System angewendet, dann ist es eben die Bestätigung für die Parteizusammenstlelung von der Wahl davor. Es ist total unwichtig.
    Wenn es keine Insitution gibt, die solche Gesetze gnadenlos durchzieht und durchZWINGT, sind sie noch wertloser als das Papier auf das sie gekritzelt sind.
    Und eine solchje Insitution gibt es WELTWEIT nicht.
    Auch nicht in Paradies Russland, oder der dämliche Weltgerichtshof…

    1. Unabhängig einer Fragestellung über die generelle Gültigkeit des Grundgesetzes – so wurde/wird darin doch das Inkrafttreten von gesetzen bestimmt:

      Artikel 82
      [Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten von Gesetzen und (Rechts-)Verordnungen]
      (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
      (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

  2. Das Saarland hat an der BundestagsWahl 2013 teil genommen, es wurde aber mit dem zweiten Bereinigungsgesetz Nov.2007 vom Bund ausgegliedert. ( Ergo >> Wahlbetrug XXL )

  3. WAHLBETRUG – WAHLFÄLSCHUNG?
    Ein Fb-Leser hier hatte mir geraten, einen Kontrolleur ins Wahllokal zu entsenden. Danke dafür. Beim nächsten Mal mache ich das.
    Vom Netzwerk „Aufbruch Gold-Rot-Schwarz“ habe ich heute folgende Mail erhalten und fehlende links dazugesetzt:
    „Seit 2 Tagen tobt eine riesige Diskussion in sämtlichen sozialen Netzwerken. Kurz nach Bekanntgabe der ersten Prognosen, fanden sich mehrere hunderttausende auf Facebook und Twitter ein und äußerten zeitgleich Ihre Zweifel an Korrektheit der Bundestagswahl 2013. Das böse Wort Wahlbetrug machte relativ schnell die Runde. Auch gestern wurde wieder heftig diskutiert. Per Kommentar berichteten viele Tausend Facebook Nutzer, von zum Teil unglaublichen Vorkommnissen in deutschen Wahllokalen.
    Trotz der Heftigen Reaktionen der User auf Facebook, findet man so gut wie keine Zeitungsartikel zum Thema. Man hat den Eindruck, als besteht nirgendwo auch nur das Geringste Interesse den offenen Fragen nachzugehen.

    H1. Fall
    – Nachgewiesener Wahlbetrug im Wahlbezirk Detmold. Zu sehen ist das Kontrollformular von Dennis Bottek, einem bei der Stimmauszählung anwesenden Wahlbeobachter. Darauf notiert sind alle gezählten Stimmen der einzelnen Parteien für den Wahlbezirk Detmold (Pivitsheide). Für die SPD wurden zum Beispiel 92 erhaltene Stimmen vermerkt. Amtlich veröffentlicht wurden kurze Zeit später allerdings 241 Stimmen für die SPD. Also 149 Stimmen mehr. Der Anteil der AfD fiel in diesem Wahlbezirk folglich von 6,5% auf 5,25%. Quelle:
    http://thomaslachetta.files.wordpress.com/2013/09/wahlbetrug-detmold-wahlkreis-232-pivitsheide-dennis-bottek-thomas-lachetta1.png

    2. Fall
    Hamburger CDU vermisst die Stimmen von 100.000 Briefwählern. Ob die CDU versehentlich die CDU beklaut hat ist nicht bekannt. Gesichert ist hingegen, dass die 100.000 Stimmen verschwunden sind. Möglicherweise hat sie der Hund gefressen. Die CDU Hamburg veröffentlicht auf Ihrer Internet-Präsenz eine Meldung mit der Überschrift: ”Wo sind 100.000 Hamburger Briefwähler geblieben? Massive Ungereimtheiten beim Hamburger Wahlergebnis dringend aufklären”
    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article120332544/Schwere-Pannen-bei-Auszaehlung-in-Hamburg.html

    3. Fall
    Unregelmäßigkeiten bei Stimmauszählung. Zweitstimmen von AfD in Meppen einfach für ungültig erklärt. Hier der Zeitungsartikel dazu:
    http://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/415243/grosser-erfolg-fur-die-afd

    4. Fall
    Mehr Wähler als Wahlberechtigte: Ein Facebook-User veröffentlichte auf der offiziellen Facebook Seite von der AfD ein Foto eines Stimmenauszählungsprotokolls, worauf zu erkennen, dass mehr Wähler ihre Stimmen abgegeben haben, als es Wahlberechtigte gibt. Aufrufbar unter:
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=591537397559391&set=a.271639422882525.63343.271619909551143&type=1

    5. Fall
    – Augenzeugenbericht von David Wittwer, einem Facebook Nutzer. Hier sein Kommentar auf der offiziellen Seite der AfD:
    “So passt mal auf!!!!!!!!!!! Ganz neu Info für alle! !!!! Bei uns gibt es gerade Stress im Ort. Warum kann ich euch sagen. Es haben 65 Mann die AfD gewählt. Und in der Zeitung hieß es null Stimmen für die AfD. Hm! Ein paar Leute wollten sich das nicht gefallen lassen und haben die Zeitung angerufen. Als Antwort hieß es wir lassen uns kein Wahlbetrug vorwerfen. Und sie haben die Zahl von Wahlbeauftragten. Der die Zahlen weiter gibt. Und einer von meinem Ort war bei der Auszählung dabei und hat genau gesehen das es 65 waren und der Wahlbeauftragte gibt die Zahlen weiter und sagt nein AfD hat null. Was soll das. Also meine und der anderen 64 stimmen fehlen euch!!!!!!! Und ich will nicht wissen wo es noch überall war das die Stimmen verschwunden sind. AfD kümmert euch darum das ist WAHLBETRUG.”
    https://www.facebook.com/alternativefuer.de/posts/637498769613799

    6. Fall
    Trotz nur drei Stimmen Unterschied sieht das städtische Wahlamt keinen Grund nochmal nachzählen zu lassen. Im Essener Süden entschied Matthias Hauer (CDU) im Kampf um das Direktmandat das Rennen für sich. Nur zu drei Stimmen weniger brachte es Petra Hinz von der SPD. Nun, aufgrund dieser Knappheit ist ein Antrag die Stimmen nochmals nachzuzählen verständlich. Das städtische Wahlamt sieht jedoch keinen Anlass noch einmal alle Stimmen zu zählen, schreibt “derwesten” – Auf Grund des großen Drucks werde man sich aber die Listen nochmal ansehen. Ob dann wirklich nochmal nachgezählt wird, wird in ein paar Tagen entschieden. Hier der Bericht auf „derwesten“:
    http://www.derwesten.de/staedte/essen/drei-stimmen-unterschied-wahlamt-will-nicht-nachzaehlen-id8483198.html

    7. Fall
    Bewiesen ist auch, dass nur bei wenigen Wählern die Identität mittels Ausweis überprüft wurde. Es gibt einige hundert Kommentare von Nutzern auf Facebook, die bestätigen, dass man ohne Kontrolle eine gültige Stimme abgeben konnte. Folglich weiß man auch nicht, ob tatsächlich der Wahlberechtigte selbst abgestimmt hat oder eine andere Person für eine ganz andere Partei. Die Wahlkarten sind nicht mal ansatzweise fälschungssicher. Einfacher Druck auf Pappe. Unklar ist bisher auch, was mit den Stimmrechten der ganzen Nichtwähler passiert ist. In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, wo Stimmzettel von Leuten aufgetaucht sind, die nachweislich keine Stimme abgegeben haben. Da die Anzahl der Nichtwähler nicht gerade unbeträchtlich ist, wäre eine Manipulation durchaus profitabel. Das sollte geprüft werden. Anhand der Listen ist bekannt wer wählen war und wer nicht. Ein gegenseitiger Abgleich und eine entsprechende Nachfrage beim Wahlberechtigten könnten hier sehr schnell Klarheit bringen. Alles nur Einzelfälle? Nein! Seit 2010 wurden gut zwei Dutzend Fälle von Wahlbetrug in Deutschland dokumentiert. Eine entsprechende Liste inkl. Quelle finden ihr unter:
    http://rupp.de/briefwahl_einspruch/briefwahl_wahlbetrug.html

    Hier noch ein Artikel aus der Wirtschaftswoche, indem sich Autor Oliver Voß auf 2 Seiten süffisant über alle lustig macht, die auch nur im Entferntesten an Wahlbetrug denken.
    http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundestagswahl-afd-anhaenger-wittern-wahlbetrug/8835470.html%20

    Menschen die berechtigten Zweifel an der Bundestagswahl haben werden vom Autor pauschal als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Auf die Möglichkeit der Manipulation durch Verwendung von Bleistiften wird gar nicht erst weiter eingegangen. Der Wähler habe sich gefälligst einen Kuli mitzubringen. Unter dem Artikel wurden diverse Kommentare abgegeben. Wieder ist zu lesen, dass Wählern die Stimmabgabe verweigert wurde und wieder wird als Grund genannt, dass man angeblich schon da gewesen sei und seine Stimme längst abgegeben hätte.“

    Soweit das Netzwerk. Ich habe keinen der genannten Fälle selbst überprüft. Fall Vier (mehr Wähler als Berechtigte) erscheint tatsächlich problematisch, sagt mein Kreiswahlleiter. „Das kann nicht sein, unsere Software lässt sowas gar nicht zu, das hätten wir geprüft.“
    http://thomaslachetta.files.wordpress.com/2013/09/wahlbetrug-detmold-wahlkreis-232-pivitsheide-denni
    thomaslachetta.files.wordpress

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