In 16 Prozent aller von den Krankenkassen initiierten Überprüfungen zur Arbeitsun-fähigkeit kamen die Gutachter etwa zum Ergebnis: Die Arbeitnehmer sind gesund – ab ins Büro oder an die Werkbank! 39 Prozent aller überprüften Anträge zu Reha-Leistungen (Foto: Reha-Zentrum für Schlaganfall-Patienten) wurden abgelehnt; bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten lag der Wert bei 37 Prozent.
Hunderttausendfach müssen gesetzlich Versicherte von ihren Ärzten verschriebene Hilfen und Maßnahmen entweder aus eigener Tasche bezahlen oder darauf verzichten. Experten raten zwar, in jedem Fall Widerspruch einzulegen, bei bestimmten Patienten-gruppen ist das aber kaum möglich. Gebrechliche alte Menschen und psychisch Kranke sind der Krankenkassenbürokratie fast immer hilflos ausgeliefert.
Besonders fatal ist die Entwicklung bei psychisch kranken Menschen. Sie haben einen hohen Leidensdruck, den das Krankenkassenpersonal mit teilweise unsensiblem Vor-gehen noch verstärkt: Da wird einfach mal bei den Patienten zu Hause angerufen, um sie wieder zur Arbeit zu motivieren. Das scheint sich herumgesprochen zu haben. Psychisch Kranke gehen zudem ohnehin lieber zur Arbeit als zum Arzt.
Jeder Dritte glaubt, dass Vorgesetzte und Kollegen kaum Verständnis haben, wenn sie wegen seelischer Probleme für Wochen oder gar Monate ausfallen. Also verheimlichen sie ihr Leiden, schaden sich und mittelfristig ihrem Arbeitgeber: Kranke Menschen sind einfach nicht so leistungsfähig wie Gesunde.
Allerdings gibt es auch einen Gewinner: die Krankenkassen. Jedes eingesparte Kranken-geld, jede verweigerte Reha-Maßnahme, jedes nicht gezahlte Hilfsmittel verbessert die Bilanz der Kasse. Hinzu kommt, dass den Krankenkassen seit 2009 für besonders teure Patienten zwar ein Risikostrukturausgleich gewährt wird, für psychisch Kranke entfällt aber der Ausgleich. Also sollen sie entweder schnell wieder arbeiten gehen oder die Krankenkasse verlassen. Betriebswirtschaftlich ist das nachzuvollziehen – Kosten müssen reduziert werden – aber entspricht das dem Solidarprinzip, dem gesetzliche Kranken-kassen verpflichtet sind?
Nein!
Und beim Blick auf den Kassenstand wird das Unverständnis noch größer. Im ersten Quartal des Jahres 2013 erwirtschafteten die gesetzlichen Krankenkassen einen Ein-nahmeüberschuss von 850 Millionen Euro. Möglich war das nur, weil viele Mitglieder auf kleine und größere Leistungen verzichteten. Einige Kassen zahlen wegen der positiven Finanzentwicklung ihren Mitgliedern zwar Prämien, aber eben nur denen, die ohnehin kaum Kosten verursachen.
In einem Urteil des Bundessozialgerichts heißt es zwar, dass „jeder Mensch, ob gesund oder krank, ein Recht auf ein selbstständiges und unabhängiges Leben“ habe, die Um-setzung dieses Spruchs in der Praxis findet aber nur schwerfällig statt.
Der Verweigerung technischer Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen aus fadenscheinigen Gründen ist damit eigentlich ein Riegel vorgeschoben. Eigentlich, die hunderttausend-fache Ablehnung von Leistungsanträgen durch Krankenkassen belegt das Gegenteil.
Gleichzeitig stärkt der Gesetzgeber das Prinzip der Selbstmedikation. In den Apotheken kommt mittlerweile auf jedes verkaufte verschreibungspflichtige Medikament ein frei verkäufliches, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Der Kassenpatient soll nicht nur auf Hilfsmittel und Krankengeld verzichten, sondern seine Medikamente auch noch aus eigener Tasche bezahlen.
Eine ungute, ja zynische Entwicklung, die nur durch eine Zahl noch übertroffen wird: Während den Patienten immer weniger Hilfen gewährt werden, steigerten die Ärzte ihre Einnahmen um durchschnittlich 17 Prozent – finanziert natürlich von den Patienten.
Quellen: dpa/dradio.de vom 25.08.2013
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