Keine Notwehr: Der Polizist Frank W., der Teresa Z. mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, ist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richter nahm ihm nicht ab, dass er aus einem Reflex heraus gehandelt habe. Er glaubte aber auch nicht allen Aussagen des Opfers.
Am Ende dieses Verhandlungstages ist Teresa Z. aufgebracht – dabei ist Frank W. gerade verurteilt worden. Ihr Anwalt muss sie beruhigen, während der Polizist dem Richter im Münchner Amtsgericht lauscht. Zehn Monate wegen Körperverletzung im Amt und eine Geldstraße von 3000 Euro, weil der Beamte der gefesselten 23-Jährigen im Januar auf der Wache in München-Au mit einem Faustschlag das Nasenbein und die Augenhöhle gebrochen hat – so lautet das Urteil.
„Das war sicher kein Reflex, ein Faustschlag ist eine aktive Handlung“, sagte der Richter zur Begründung. „Ich glaube dass Sie sauer waren, weil Sie angespuckt wurden.“ Das sei zwar menschlich verständlich, dennoch dürften nicht die Pferde so mit einem durchgehen. „Was Frank W. gemacht ist, ist nicht zu rechtfertigen.“
Zuvor hatten Kollegen von Frank W. geschildert, wie sich die junge Frau am 20. Januar auf der Wache aufgeführt hatte. „Ich gehe davon aus, dass sie Betäubungsmittel ge-nommen hat. Diese Leute entwickeln enorme Kräfte, auch wenn sie nur 1,60 Meter groß sind“, sagte ein Polizist über Teresa Z. „Ich habe noch nie eine Frau so ausrasten sehen“, sagte ein anderer. Der Richter sah das offenbar ähnlich: Angesichts ihres Verhaltens habe man die junge Frau fixieren und in eine Zelle bringen müssen. Auch könne er ihr nicht glauben, dass sie die ganze Zeit von den Polizisten auf die Pritsche gedrückt wurde.
„Der Schlag muss intensiv gewesen sein“, sagte der Gutachter
Ein Gutachter hatte Frank W. schwer belastet: „Der Schlag muss intensiv gewesen sein“, sagt Jiri Adamec vom Institut für Rechtsmedizin. Zudem würden verschiedene Hinweise eher für einen intendierten Schlag als für eine Selbstschutzmaßnahme sprechen. „Bei einer Abwehr würde man nicht einen Faustschlag erwarten, sondern eher einen Kontakt mit der flachen Hand“, sagt der Sachverständige. Auch eine Ausholbewegung spreche gegen eine reine Selbstschutzmaßnahme.
Die Aussagen des Polizisten und von Teresa Z. unterscheiden sich stark. Der Beamte berichtete, wie er nach einer Spuckattacke einen Kopfstoß von der gefesselten jungen Frau auf der Pritsche befürchtet und aus Angst, verletzt zu werden, zugeschlagen habe. Teresa Z. erzählte, sie habe „die ganze Zeit geschrien und geweint. Ich wollte nur, dass sie mich loslassen.“ Sie zeigte, wie Frank W. sie mit dem Ellbogen auf die Pritsche gedrückt und ihr das Gesicht zugehalten habe. Sie berichtete, wie sie gespuckt habe, wie sie sich weggedreht habe – und wie dann die Schläge gespürt habe. „Es waren zwei, schnell hintereinander“, sagte sie.
Mit seinem Strafmaß schloss sich der Richter am Ende der Staatsanwaltschaft an. Die hatte zuvor ebefalls beantragt, den Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Strafe von zehn Monaten zu verurteilen, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Reue konnte sie angesichts seiner Entschuldigung nicht erkennen, sagte die Staats-anwältin. Allerdings sei der 33-Jährige auch nicht vorbestraft.
Dem Anwalt, der die Nebenklägerin Teresa Z. vertrat, reichte das Urteil nicht. Er sagte: „Ein Polizeibeamter muss sich schon im Griff haben.“ Frank W. habe „im bayerischen Polizeidienst nichts zu suchen.“ Er forderte deshalb eine Strafe von 16 Monaten.
Frank W.s Anwalt forderte einen Freispruch
Wird ein Polizist zu mehr als zwölf Monaten verurteilt, muss er aus dem Dienst aus-scheiden. Aber auch nach der minder schweren Verurteilung an diesem Dienstag muss der 33-Jährige mit einem Disziplinarverfahren rechnen, an dessen Ende seine Entlassung aus dem Polizeidienst stehen könnte.
Der Verteidiger von Frank W. forderte einen Freispruch. Er sah in dem Vorfall einen Akt der Notwehr. Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte aber Frank W. selbst, der die zierliche Teresa Z. um mindestens einen Kopf überragt: Natürlich frage sich jeder, warum er sich nicht entschuldigt habe, sagte er. Er habe bereits ein Entschuldigungs-schreiben aufgesetzt, das aber dann nicht abgeschickt – angeblich wegen der medialen Auswüchse. „Ich sehe das als Denunzierung meinerseits. Die trifft nicht nur mich, sondern auch meine Familie.“
Dann wiederholte er die Entschuldigung, die er schon im Verlauf des Prozesses an Teresa Z. gerichtet hatte: „Ich kann mich für mein Handeln nicht entschuldigen“, sagte er. „Ich will mich aber für die Verletzungen, die Ihnen entstanden sind, entschuldigen. Diese waren nie gewollt.“
Quelle: sueddeutsche.de vom 06.08.2013
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Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
Ich möchte keine Entschuldigung für die Schlägerattacken liefern. Ich arbeite mit Polizisten und weiss daher, das in Berlin die Polizei umstrukturiert wurde. Die Dienstzeiten der Berliner Polizei sind für den Haupteil der Beschäftigten, die im Streifendienst arbeiten nach meinem Ermessen ( z.B. jeden Tag eine andere Schicht; kaum Wochenende frei; keine feste Zuteilung der Einsatzgebiete – d.h. jeder macht alles) unsozial und krankheitsfördernd. Zusätzlich wurde Personal abgebaut. Was ich damit ausdrücken mag, ist…., das auch dort die Verhältnisse sich radikal zum schlechten verändert haben und diese ebenfalls darunter seelich leiden. Und zumindestens in einigen Fällen kann man davon ausgehen, das in extremen Situationen auch unüberlegte Affekthandlungen entstehen. Irgendwo müssen Anspannungen sich entladen. Und bei ungesunder Bewältigungsstrategie wird sich das unweigerlich in Gewalt anschließend ausdrücken. LG
Hallo,
ich habe in einem Unternehmen gearbeitet in dem auch die Personaldecke zu dünn ist.
Unregelmässige Arbeitszeiten, Überstunden und auch Wochenendarbeit Stundenweise in der (Prozesskontrolle) waren die Regel. Dazu kam noch der ständige Druck von oben und eine punktuelle Betrachtungen eines absolut unverständnisvollen narzistischen Chefs.
Wehe wenn mal einer außerhalb der Pausenzeiten mit einer Kaffee Tasse erwischt wurde!
Aber all deswegen, habe ich keine Maschinen angegriffen und kaputtgeschlagen,
dann wäre ich nähmlich hochkantig rausgeflogen. Wer keine Selbsbeherrschung hat, muß dafür die vollen Konsequenzen tragen oder sich einen anderen Job suchen.
…letzteres habe ich getan, ich habe mir einen anderen Job gesucht!!
Dies empfehle ich dem Polizisten … er soll mal in der „freien“ Wirtschafft als Arbeitssklave schufften gehen. Die Frau hätte durch die Attake Arbeitsunfähig werden können und wäre dann dem Hartz 4 Regime ausgeliefert. Die spielen dann mit dir Reise nach Jerusalem mit 10 Bewerbern und ein Arbeitsplatz. Die restlichen 9, die den Hungerlohnjob nicht bekommen haben werden dann zur Strafe sanktioniert.
Null Toleranz, Null Verständnis raus aus dem Polizeidienst mit sowas!!!!!
Eine gefesselte Frau zu schlagen ist das Allerdreckigste !!! Des Richters Urteil ein hochgradig viel zu Mildes !!! Der Spruch: „Die Polizei, dein Freund und Helfer“ – wohl die allergroesste Volksverarsche unserer Zeit. Schreiben Sie sich das hinter Ihre Ohren, Herr Pravdaleser !!!