Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich

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Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.

Allein im Euroraum gibt es 6.400 Banken. Viele davon sind Großbanken, die durch das Prädikat „too big to fail“ vom Steuerzahler geschützt werden. Durch immer mehr Zusammenschlüsse und gegenseitige Aufkäufe wuchsen die sogenannten „system-relevanten“ Banken zu immer größeren, unüberschaubaren Konglomeraten. Stets im Bewusstsein, dass bei möglichen Schieflagen der Staat oder der Steuerzahler einspringen würde.

Die gesamten Verbindlichkeiten der Banken der Eurozone betragen 250 Prozent des BIP der Eurozone.

250 Prozent all dessen, was die Euro-Bürger in einem Jahr schaffen, ist von den Banken bereits verwettet.

Das sind unerfreuliche Zahlen.

Daher hat die EU-Kommission nun in aller Stille eine Verordnung erlassen, die für die Steuerzahler einen gewissen Schutz bieten sollen – die aber in voller Härte den Bank-Kunden treffen können.

Diese Verordnung ist deshalb von Bedeutung, weil für Inkrafttreten nicht mehr die Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich ist, in denen die Banken über Lobbying die Regelung noch weiter verwässern könnten.

Es handelt sich um eine Vorschrift, die am 1. August 2013 in Kraft tritt.

Mit diesem Tage sollten sich Bank-Kunden genau überlegen, welcher Bank sie ihr Geld anvertrauen.

Die EU-Kommission verlangt zu diesem Zeitpunkt:

„Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in ver-schiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vor-gebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.“

Das bedeutet: Banken müssen künftig zuerst ihre Kunden und Aktionäre zur Kasse bitten, bevor sie den Staat in Anspruch nehmen können. Die Inhaber „nachrangiger Schuldtitel“ sind im Grunde alle Bank-Kunden, weil ihre Guthaben bei den Banken Klein-Kredite sind, für die die Kunden von der Bank nichts anderes erhalten als das Recht, für Dienst-leistungen der Bank saftige Gebühren zu bezahlen.

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Ob die Einlagensicherung für Einlagen unter 100.000 Euro etwas wert ist, kann niemand sagen.

Vorrangige Gläubiger sind in der Regel offizielle Institutionen wie die KfW oder die EZB, die sich ihre Kredite von den Banken in der Regel besichern lassen.

Die EU-Regel ist natürlich schwammig. Es ist keine strenge Vorschrift zur Beteiligung, sondern eher die Einführung eines Procedere.

Und dieses entspricht der Zwangs-Angabe in Zypern: Die Bank-Kunden müssen beteiligt werden. Die EU zieht damit vor allem die Lehren aus dem fortgesetzten Griechenland-Desaster und dem für die Bevölkerung besonders verheerenden Irland-Desaster.

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Konkret bedeutet die Regel: Wenn eine Bank in Schieflage gerät, muss sie die Guthaben ihrer Kunden als Pflicht-Element in den Topf werfen, um einen Deal mit der Banken-aufsicht, der nationalen Regierung und der EU zu erreichen.

Die ab 1. August gesetzlich zwingend vorgeschriebene Beteiligung der Bank-Kunden war notwendig geworden, weil die Banken in den vergangenen Jahren nichts unternommen haben, um ihre Risiken abzubauen.

Tatsächlich haben sich nämlich viele Institute durch Verluste im risikoreichen Investmentbanking selbst in Krisen gestürzt. Und die Staaten haben bereits Milliardenbeträge in die Rettung von Zombiebanken investiert. Eine Zombiebank wird definiert als ein Institut, das eigentlich insolvent ist, jedoch weiterhin Bankgeschäfte ausübt.

Im Jahr 2008, als die sogenannte Finanzkrise hochkochte, gingen der damalige Finanz-minister Steinbrück und Kanzlerin Merkel vor die Mikrophone und sicherten der Be-völkerung zu, alle Einlagen in den deutschen Banken seien sicher. Hätte es dennoch einen „Bank-Run“ gegeben, hätten Merkel und Steinbrück ihre Zusage natürlich nicht einhalten können.

In Deutschland wurde im November 2008 ein Bankenrettungsfonds (SoFFin) gegründet, ausgestattet mit 500 Milliarden Euro. Fünf deutsche Banken wurden aufgefangen: Die Commerzbank, die DZ Bank und die Landesbanken NordLB, Helaba und WestLB.

Indessen wurde der Bankenrettungsfonds SoFFin bis Ende 2014 verlängert, um damit „einen nahtlosen Übergang zu einem Rettungsfonds auf europäischer Ebene ermöglichen“, wie es damals noch etwas unbestimmt hieß.

Auf europäischer Ebene, insbesondere in der Peripherie, gibt es nach wie vor die Möglichkeit eines Bank-Runs. Deshalb laufen nun die verschiedenen Maßnahmen auf EU-Ebene an, um eine Bankenunion zu gründen, wobei insbesondere der Abwicklungs-mechanismus SRM („Single Resolution Mechanism”) hoch umstritten ist.

Ebenfalls geplant ist ein gemeinsamer Einlagensicherungsfonds, der jedoch wegen der bevorstehenden Bundestagswahl aufgeschoben ist.

Tatsache ist: Nach wie vor ist der Bankensektor im Euroraum zu groß und risikoreich, die Banken verfügen über zu wenig Eigenkapital und berechnen dazu noch ihre Eigen-kapitalquote häufig falsch.

Die Gesamtverbindlichkeiten der Banken in der Eurozone betragen 250 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Faule Kredite werden verlängert, anstatt sie abzu-schreiben. Verbindlichkeiten sind höher als vermeintliche Assets (Vermögenswerte).

Doch die Forderungen, die konkreten Zahlen der Altlasten der Banken offenzulegen, sind halbherzig und verhallen immer wieder schnell.

Aus gutem Grund: Wären die Fakten bekannt, käme es womöglich zu einem Bank-Run, bevor der gemeinsame Einlagensicherungsfonds steht. Es drohte ein Crash, der be-fürchtete Domino-Effekt wäre die Folge.

In Spanien sind die harten Realitäten der Banken längst offenbar. Überschuldungen durch Ausfälle von nicht rückzahlbaren privaten und öffentlichen Krediten. Die Immobilien-blase machte aus Banken alsbald marode Banken. Ein Großteil der Hypothekendarlehen wird daher in den Bilanzen über die EZB finanziert. Doch „auf die billige (Re-) Finanzierung der Zentralbank angewiesen zu sein, ist kein tragfähiges Geschäftsmodell“, schreibt Daniel Gros auf dem Blog des „Project-Syndicate“.

Auch in Italien, Portugal und Griechenland sind die Anteile der „faulen Kredite“ in den Bankbilanzen angestiegen. Griechenlands Banken halten sich nur noch mit Notkrediten der EZB über Wasser. Sie betrugen Ende Juni 61,14 Milliarden Euro.

Italien hatte Ende April 133 Milliarden Euro faule Kredite in den Büchern, Spanien etwa 200 Milliarden Euro.

Zwar soll Anfang 2014 eine Bankenaufsicht etabliert werden, die die tatsächlich vor-handenen Assets der Banken im Euroraum überprüfen soll. Ob diese Aufsicht auch die Überlebensfähigkeit der einzelnen Institute einschätzen kann, bleibt fraglich. Zudem werden sich die Banken gegen zu strikte Auflagen zur Wehr setzen. Und welche nationale Behörde (die mit am Verhandlungstisch sitzen wird) kann eingestehen, dass eine ihrer systemrelevanten Bank an kein zukunftsfähiges Modell besitzt? Und wie viele Banken wird man – je nach nationalem Interesse – als „systemrelevant“ einstufen? Um damit wiederum faule Kredite in Büchern zu belassen und verlängern?

Bis der gemeinsame Einlagensicherungsfonds kommt?

Denn die EZB wird diese Herausforderung alleine nicht meistern.

Deshalb wurde eine – bisher – gedeckelte Summe von 60 Milliarden zur (Re-) Kapitalisierung für Banken aus dem ESM beschlossen.

Ferner soll ein Bankenabwicklungsfonds gegründet werden, der über zehn Jahre hinweg durch Einzahlungen der Banken im Euroraum pro Jahr etwa fünf Milliarden einsammeln soll. Dabei ist ein Zeitrahmen von zehn Jahren angedacht, um auf eine Summe von 50 Milliarden Euro zu kommen.

Das ist bei weitem zu wenig, um eine in Bedrängnis geratene Großbank zu retten. Außer-dem haben die Banken Widerstand angekündigt: Sie wollen nicht in einen solchen Fonds einzahlen, weil sie der Meinung sind, dass sei keine weiteren Belastungen mehr über-nehmen können.

Tatsächlich erleben wir einen Wettlauf mit der Zeit: Die Banken wissen, dass sie nur eines retten kann: Das Prädikat „Too big to fail“. Deshalb betreiben jene Banken, die die Politik beraten, einen radikalen Konsolidierungskurs. Es soll weniger Banken in Europa geben, die sollen größer sein und systemrelevant.

Denn eines ist allen Beteiligten klar: Wegen der gigantischen Risiken können weder die Staaten die Banken noch die Banken sich selbst retten.

Daran haben die ganzen hektischen „Rettungs“-Bemühungen der vergangenen Monate nichts geändert, im Gegenteil: Das einzige, was Banken und Politiker retten wollen, ist ihre eigene Haut.

Der Sparer hat, im Unterschied zum Steuerzahler, zwei Vorteile: Er kann die Bank wechseln, während der Steuerzahler in der Regeln den Staat nicht wechseln kann. Und der Sparer weiß nun, dank des EU-Gesetzes, dass er ab dem 1. August 2013 höllisch auf der Hut sein muss. Sein Risiko, über Nacht enteignet zu werden, steigt dramatisch an.

Das ist keine gute Nachricht.

Aber wenigstens eine, auf die man reagieren kann.

Quelle: Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten vom 14.07.2013

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