Kritiker sprechen bereits von einer Krippen-Lüge: Der ab 1. August geltende Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kann nach Ansicht des hessischen Städtetags in den Ballungszentren nicht eingelöst werden. Der Verband sprach sich daher für eine Verschiebung aus.
In wenigen Wochen wird es ernst, ein Langzeitprojekt auf das viele Mütter und Väter warten tritt in Kraft: Mit dem Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2008 wurde beschlossen, dass ab dem 1. August 2013 bundesweit jedes Kind zwischen dem voll-endeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Dieses familienpolitische Großprojekt der Bundesregierung soll durch die Schaffung von Kita-Plätzen und die Bereitstellung von Betreuungsangeboten durch Tagesmütter realisiert werden.
„Die Kommunen hatten sich darauf eingestellt, für 35 Prozent der Kinder dieser Alters-klasse Krippenplätze anzubieten. Doch nach jüngsten Umfragen ist die Nachfrage fast doppelt so groß und liegt bei rund 66 Prozent“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.
Bedarf dramatisch unterschätzt
Nach Meinung von Stephan Gieseler, Direktor des hessischen Städtetags, wurde der Bedarf beim Ausbau der Krippen in Hessen drastisch unterschätzt. Selbst wenn die geplanten Quoten bei den Betreuungsangeboten erreicht würden, sei der Rechtsanspruch nicht zu erfüllen, weil auch dann die große Nachfrage nicht befriedigt werden könne.
Die kreisfreien Städte in Hessen hätten die Anzahl der Krippenplätze zwischen 2009 und 2012 zwar mehr als verdoppelt, hieß es weiter. Es fehle derzeit aber an Gebäuden und qualifiziertem Personal. Gieseler: „Wegen der hohen Mietkosten und hohen Lebens-haltungskosten sind qualifizierte Fachkräfte kaum bereit, in eine große Stadt zu ziehen: Der Personalnotstand ist enorm.“
Und der jetzige Ausbau koste die Kommunen Milliarden, da sie den größten Anteil an der Finanzierung der Krippenplätze übernehmen müssten. „Unterschätzt wird und wurde auch die Höhe der Betriebskosten von Krippenplätzen; die Städte und Gemeinden sind hier wieder Ausfallbürgen.“
Städte befürchten Klageflut
Die Städte fürchten zudem, so Gieseler, „eine Klageflut gegen sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die nicht nur Kosten in Millionenhöhe produzieren, sondern aufgrund von Ersatzangeboten auch eine Qualitätsverringerung bedeuten“.
Rechtsanspruch bedeute, so der Städtetags-Direktor, dass „nicht etwa nur 35 oder 39 Prozent, sondern ein dem dann geltend gemachten Individualanspruch entsprechendes Platzangebot in den Städten und Gemeinden bereitgehalten werden muss“.
Der einst beim Krippengipfel gefeierte Beschluss zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren werde von vielen Problemen überschattet.
Quellen: dpa/op-online.de vom 03.05.2013
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