Sensible Daten aus Amerika, alles ganz geheim: Mit dieser Begründung weigert sich das Verteidigungsministerium, dem Bundesrechnungshof sämtliche Informationen über den 500-Millionen-Flop „Euro Hawk“ zu übergeben. Hat das Ministerium damit gegen Gesetze verstoßen? Experten des Bundestags meinen ja.
Der Verteidigungsminister hat sich Zeit erbeten. Erst am 5. Juni will sich Thomas de Maizière im Verteidigungsausschuss zum millionenschweren Scheitern des Drohnen-projekts Euro Hawk äußern. Der Opposition geht das zu langsam, zumal beinahe täglich weitere Fragen auftauchen. Die neueste lautet: Hat das Verteidigungsministerium rechtswidrig gehandelt, als es dem Bundesrechnungshof Daten zum Drohnenprojekt vorenthielt? Zu diesem Schluss kommt offenbar eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, über die die Bild-Zeitung berichtete und die der SZ vorliegt.
Der Bundesrechnungshof hat den Auftrag, die Pläne der Regierung auf „Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit“ zu prüfen, so steht es im Grundgesetz. Ein Flop wie der Euro Hawk, der mehr als 560 Millionen Euro gekostet hat und dessen Probleme der Bundes-wehr schon seit 2004 bekannt sein sollen, hätte den Rechnungsprüfern auffallen müssen. Sie geben jedoch an, bis heute nicht alle nötigen Informationen erhalten zu haben, obwohl die bereits Ende 2011 angefordert worden seien. Wie der Spiegel berichtet, erhielten die Prüfer lediglich Berichte und Verträge, die an entscheidenden Stellen geschwärzt worden seien.
Das Verteidigungsministerium hat das mit einer Schweigepflicht gegenüber amerika-nischen Vertragspartnern erklärt. Der Euro Hawk ist eine europäische Variante der US-Drohne Global Hawk, gebaut von der Firma Northrop Grumman.
Diese Schweigepflicht gilt jedoch offenbar nicht gegenüber dem Bundesrechnungshof. In der Analyse der Experten des Bundestags heißt es:
„Vereinbarungen, die verhindern sollen, das bestimmte Informationen an den Bundesrechnungshof herausgegeben werden, sind nichtig. (…) Zweck ist gerade eine effektive Kontrolle; diese wird konterkariert, wenn die zu überprüfende Stelle selbst bestimmen kann, welche Unterlagen der Kontrolle zugrunde gelegt werden dürfen.“
Die Experten berufen sich in ihrer Analyse auf Paragraf 95 der Bundeshaushaltsordnung, wo es ziemlich unmissverständlich heißt:
„Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.“
Ob es sich dabei um geheimes Material handelt, ist für die Experten nicht von Belang. Die Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes wird konkreter:
„Die zuständige Stelle (in diesem Fall das Verteidigungsministerium; Anm. d. Red.) hat Auskunfts- und Vorlageverlangen auch dann zu erfüllen, wenn sie vertraulich zu behandelnde oder geheimzuhaltende Daten betreffen.“
Entsprechend harsch ist nun die Kritik der Opposition an de Maizière, der das Projekt Euro Hawk Ende 2011 zur Chefsache erklärt haben soll, also ungefähr zu dem Zeitpunkt, als der Bundesrechnungshof die Daten anforderte. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin sagte im ARD-„Morgenmagazin“:
„Es ist offensichtlich auf der höchsten Ebene des Bundesverteidigungsministeriums entschieden worden, dass der Bundesrechnungshof über die Vertragsbestandteile nicht komplett und korrekt informiert wird. Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz. Hier wird offensichtlich mit falschen Karten gespielt.“
Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, sagte im Gespräch mit SZ.de, die Verträge des Verteidigungsministeriums mit US-Firmen seien „nicht legal“. „Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto und im Kaufvertrag steht: ‚Dieses Dokument darf das Finanzamt nie zu sehen bekommen.'“ Nouripour forderte de Maizière auf, sich „sofort“ zu dem Thema Euro Hawk zu äußern und „zu erklären, wie er mit diesem Zustand umgehen will“.
Quelle: sueddeutsche.de vom 21.05.2013
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