Ein Polizist hat einer jungen Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen – als sie gefesselt in einer Zelle lag. Jetzt erhebt die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage. Auch gegen die Frau wird ermittelt.
Der Fall sorgte für Aufsehen: Eine junge Frau wird auf einer Münchner Polizeistation krankenhausreif geschlagen. Von einem Polizisten. Nun kommt Bewegung in die Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft München hat mitgeteilt, dass sie gegen den schlagenden Polizisten Anklage erhoben hat. Der Vorwurf: vorsätzliche Körperverletzung im Amt.
Der Polizist soll der Frau auf einer Münchner Polizeiinspektion „ohne Rechtfertigung (…) mindestens einen Schlag in das Gesicht versetzt“ haben, heißt es in der Mitteilung. Grundlage für die Anklage ist ein rechtsmedizinisches Gutachten. Demnach soll der Schlag „intensiv“ gewesen sein und strafrechtlich nicht entschuldbar.
Der Polizist hatte bislang stets ausgesagt, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Frau habe ihn attackiert, mit dem Kopf nach ihm stoßen wollen.
Faustschlag eine „Intuitive Reaktion“
Zu dem fraglichen Schlag kam es Ende Januar. Die heute 23-jährige Frau rief damals die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund und fuhr dann mit den Beamten auf die Wache. Schon im Auto wurde sie ausfällig, weshalb der neben ihr sitzende Polizist ihr die Hände auf den Rücken fesselte.
Später auf der Wache lag sie – weiterhin gefesselt – auf einer Pritsche und spuckte dem nun angeklagten Polizisten ins Gesicht. Da schlug er zu, mit der Faust ins Gesicht, ob ein- oder zweimal ist strittig. Sicher ist, dass er der Frau die Nase und das Augenbein brach.
Polizeisprecher Reinhold Bergmann nannte den Schlag gegenüber der „Welt“ eine „intuitive Reaktion“. Der Mann habe sich unmittelbar bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt. Rechtsanwalt Franz Erlmeier hingegen betonte, es habe nie eine Gefahr bestanden: „Sie hätte ihn nie mit ihrem Kopf erreichen können, wenn er einfach zurückgewichen wäre.“
„Intensität“ nicht erkennbar
Nach übereinstimmenden Angaben sollen zudem mehrere Polizisten im Raum gewesen sein, sechs oder sieben, darunter möglicherweise auch eine Frau. Die Beamten müssen aber keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte: Die „Intensität der Verletzung“ sei für sie nicht erkennbar gewesen.
Dem angeklagten Polizisten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ab sechs Monaten Haft kann das Gericht ihm zudem die Fähigkeit aberkennen, künftig hohe Ämter zu bekleiden. Ab einer Strafe von einem Jahr wegen Vorsatz verliert er automatisch seine Stellung als Beamter.
Auch gegen die Frau laufen noch Ermittlungen. So wird etwa überprüft, ob sie wegen Beleidigung oder versuchter bzw. vollendeter Körperverletzung belangt werden kann. Über den genauen Stand der Ermittlungen möchte die Staatsanwaltschaft jedoch derzeit keine Auskunft geben.
Quelle: sueddeutsche.de vom 21.05.2013
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