Großrazzia in Arztpraxen in drei Bundesländern: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehr als 100 Ärzte. Sie werden verdächtigt, privatärztliche radiologische Leistungen falsch abgerechnet zu haben. Zwei Ärzte sitzen schon in Haft.
Einen Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro sollen Ärzte durch systematischen Abrechnungsbetrug verursacht haben.
Bei einer Großrazzia in 22 Wohnungen und Arztpraxen in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt kamen am Mittwoch 76 Polizeibeamte zum Einsatz. Insgesamt wird gegen Ärzte aus 105 Praxen ermittelt.
Zwei Ärzte in der Hauptstadt hat die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch verhaftet. Sie räumen die Taten nicht ein und wurden gegen Zahlung von 30.000 Euro Kaution wieder freigelassen.
MVZ am Ku‘Damm im Fokus
Im Zentrum des Betrugsverdachts steht das Chimanos MVZ am Kurfürstendamm. Die beiden verhafteten Ärzte sind dort Geschäftsführer.
Ihnen wird vorgeworfen, nach einem eingespielten System regelmäßig Patienten zu MRT-Untersuchungen an eine Einrichtung überwiesen zu haben, in der kein Arzt angestellt war und zur Untersuchung der Patienten zur Verfügung stand.
Da ambulante MRT aber als ärztliche Leistung abgerechnet werden, muss ein Arzt die Aufsicht über die Untersuchung führen. Andernfalls ist laut Staatsanwaltschaft die gesamte Abrechnungssumme als Betrugsgegenstand zu werten.
Im fraglichen Fall soll es Absprachen gegeben haben, dass die MRT-Untersuchungen ohne ärztliche Beteiligung und Überwachung erfolgen.
Es heißt, dass ein an anderem Ort zugelassener Radiologe die Auswertung der Bilder ohne Kontakt zum Patienten vorgenommen habe.
Im Innenverhältnis sollen die Orthopäden der MRT-Einrichtung jeweils 138 Euro für die Fertigung der Bilder und dem Radiologen 30 Euro pro Befund gezahlt haben.
Ihren Privatpatienten sollen sie den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge Beträge zwischen 280 und 650 Euro in Rechnung gestellt haben.
Schaden betrifft PKV
Das widerspricht laut Staatsanwaltschaft auch den Abrechnungsvorschriften der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Laut GOÄ darf der Arzt nur Gebühren für selbst-ständig oder unter seiner Aufsicht und Weisung erbrachte Leistungen abrechnen.
Der mögliche Schaden in Millionenhöhe geht offenbar ausschließlich zulasten der PKV.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin bestätigt das: „Das betrifft nur Privatpatienten. Die Kontrollen verhindern in unserem Bereich etwas derartiges“, so der Berliner KV-Vize Dr. Uwe Kraffel zur „Ärzte Zeitung“.
Die Ermittlungsbeamten haben das Vermögen des Chimanos-MVZ in Höhe von rund 680.000 Euro beschlagnahmt. Das MVZ war am Tag nach der Durchsuchung geöffnet.
Es umfasst nach den Angaben auf der Homepage insgesamt fünf Ärzte aus den Fach-gebieten Allgemeinmedizin, Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie und ist spezialisiert auf Chirotherapie sowie Sportmedizin.
Fälle anderer MVZ anders gelagert
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen weitere MVZ in Berlin. Diese Vorwürfe sind jedoch anders gelagert. Im aktuellen Fall ist es nach Meinung von BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl eher Zufall, dass ein MVZ betroffen ist.
„Dass in diesem Fall neben 105 weiteren Ärzten drei in einem MVZ tätige Vertragsärzte im Zentrum der Ermittlungen stehen, ist Zufall und nicht der Organisationsform geschuldet. Bei allen Kooperationen zwischen Ärzten muss jederzeit darauf geachtet werden, die Regeln der Zuweisung und Abrechnung strikt einzuhalten“, so Köppl zur „Ärzte Zeitung“.
Quelle: aerztezeitung.de vom 07.03.2013
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