Mitarbeiterin betrügt Berliner Jobcenter um 280.000 Euro

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Im Berliner Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg hat eine Mitarbeiterin in großem Stil Geld veruntreut und auf ihr eigenes Konto überwiesen. Es bestehe der Verdacht auf Betrug und Untreue, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Frau hat nach dem bisherigen Stand Arbeitslose mit dazu gehörigen Leistungsvorgängen erfunden und die Beträge auf ihr eigenes Konto geleitet.

Der Schaden für das Jobcenter betrage 280.000 Euro. Betrugsfälle in dieser Größen-ordnung in einem Jobcenter sind nach Aussage der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht bekannt.

Tatjana E. war in der Leistungsabteilung tätig, wo sie Zugang zu Geld des Bundes und der Kommune hatte. Zwischen Februar und November 2012 hat die junge Frau zahlreiche Leistungsvorgänge erfunden und sich die Beträge selbst angewiesen.

Aufgeflogen ist sie durch ein „Zusammenspiel vieler Faktoren“, wie es Jobcenter Geschäftsführer Stephan Felisiak mit Rücksicht auf die noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft umständlich ausdrückt.

Betrug blieb neun Monate lang unentdeckt

Die Strafverfolgungsbehörde hatte die Frau nach eigenen Angaben zeitweise in Unter-suchungshaft genommen, derzeit sei sie aber wegen ihres labilen psychischen Zustandes von der Haft verschont. Sie ist nach Informationen der Berliner Morgenpost eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur. Die Agentur stellt zusammen mit dem Bezirk die Belegschaft für die gemeinsam betriebenen Jobcenter.

Die Aktivitäten der Frau waren zwischen Februar und November vergangenen Jahres immerhin neun Monate unentdeckt geblieben. Stephan Felisiak, der Geschäftsführer des Jobcenters in der Kreuzberger Rudi-Dutschke-Straße, kann sich diesen langen Zeitraum nur mit der „großen kriminellen Energie“ der Täterin erklären.

Grundsätzlich herrsche für Geldausgaben des Jobcenters das Vier-Augen-Prinzip. Das heißt, es sind immer zwei Kollegen eingebunden, wenn Zahlungen angewiesen werden.

Zudem würden automatisch nach einem Zufallsprinzip einzelne Zahlungen überprüft. Dieses Auswahl-System laufe automatisch und sei nicht manipuliert oder beeinflusst worden. Wegen dieser Überwachungsmechanismen sei es nicht möglich, dauerhaft Geld zu veruntreuen, ist der Jobcenter-Chef überzeugt.

Geschäftsführung reagierte sofort

„Das Ganze hätte auch viel früher auffallen können“, sagte Felisiak. Ein solches Vorgehen werde „nie unentdeckt bleiben“, versichert der Geschäftsführer: „Aber wenn Sie großes Glück haben, läuft es etwas länger.“ Dunkelziffern seien ja grundsätzlich nie bekannt, aber ein solcher Fall sei ihm noch nie begegnet. Das sei die „absolute Ausnahme“.

Flächendeckende Kontrollen aller Zahlungen seien nicht machbar. Das Jobcenter mit seinen 700 Mitarbeitern erteile jedes Jahr rund 100.000 Bewilligungsbescheide etwa für den Hartz-IV-Regelsatz oder für Einmalzahlungen wie für Mietschulden oder Wohnungs-ausstattungen.

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Wie genau die Behörde auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam wurde, will Felisiak nicht sagen und verweist auf das schwebende Verfahren. Als der Fall aufgeflogen war, habe die Geschäftsführung sofort reagiert und der Mitarbeitern fristlos gekündigt. Ob das Jobcenter die 280.000 Euro wieder bekommt, kann Felisiak ebenfalls noch nicht be-stätigen.

Ansprüche seien jedenfalls angemeldet, versichert der Chef. Er wisse aber nicht, ob das Geld auf dem Konto der Ex-Mitarbeiterin sichergestellt werden konnte. Auch über die Motivation der früheren Mitarbeiterin sei Felisiak ebenfalls nichts bekannt.

Schlamperei der Jobcenter nicht ausgeschlossen

Eine Kennerin der Jobcenter-Organisation wie die Arbeitsmarkt-Expertin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Sabine Bangert, wundert sich dennoch über den Fall. Zwar müsse die Täterin mit großer krimineller Energie vorgegangen sein, sagte Bangert:

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„Aber Jobcenter müssen sich schon Gedanken machen, ob ihre Sicherheit richtig organisiert ist und ob ihr Controllingsystem funktioniert.“ Bangert will nicht ausschließen, dass die Jobcenter bei der Kontrolle auch schlampen.

Eigentlich müsse jeder Auszahlung eine Fallakte zugrunde liegen, die die Betreuer für den jeweiligen Leistungsempfänger anlegen müssen, sagt die Abgeordnete, die sich seit Jahren erst als Referentin und jetzt als Volksvertreterin mit dem Thema befasst. Und wenn es einen Fall gebe, müsse diese Person auch eingeladen werden, im Jobcenter vorstellig zu werden. Sie müsse eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, in der sie sich zu bestimmten Aktivitäten verpflichtet, um ihre Lage zu verbessern und einen Job zu bekommen.

Die Leistungsabteilung, in der die Frau arbeitete, sei nie allein mit einem Fall befasst. Um eine derart große Summe wie 280.000 Euro abzuzweigen, müsse die Frau eine Vielzahl von fiktiven Personen erfunden haben, glaubt die Expertin. Denn die einzelnen Überweisungen an die Arbeitslosen lägen ja selten über ein paar Hundert Euro.

Quellen: dpa/morgenpost.de vom 23.01.2013

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