Verbraucher dürfen ab Ende nächster Woche nicht mehr mit selbst gewählten Angaben zu Lebensmitteln angesprochen werden. Ab dem 14. Dezember dürfen Hersteller nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel werben, wenn die Aussagen von der EU zugelassen wurden, wie das Verbraucherschutzministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. “Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen”, erklärte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).
Die EU-Behörden und ihre Prüfverfahren gerieten immer wieder in die Kritik, es kommt praktisch so gut wie nicht vor, dass neue Chemikalien und insbesondere Lebensmittel-chemikalien der Industrie abgelehnt werden. Man verlässt sich in aller Regel auf die Sicherheitsversprechen der Hersteller.
Mitte Dezember läuft dem Ministerium zufolge die Übergangsfrist für nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben (auf englisch Health Claims) ab. Dann darf nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden, die zuvor ein teures Zulassungs-verfahren durchlaufen haben. Diese stehen auf der sogenannten Artikel-13-Liste der Health-Claims-Verordnung, die schon im Mai 2012 veröffentlicht worden war. Sie enthält derzeit 222 gesundheitsbezogene Angaben, die bei der wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet wurden.
Erlaubt sind unter anderem generelle Aussagen wie “Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt” oder “Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei”. Darüber hinaus gehende Angaben, wie etwa über mögliche positive Effekte durch höhere Dosen als von den Bürokraten empfohlen, sind nun illegal.
Die Liste soll fortwährend aktualisiert werden. So steht dem Ministerium zufolge die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu rund 200 anderen Stoffen wie verschiedenen Mikroorganismen noch aus.
Zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 lagen der EU rund 44.000 Anträge auf Zulassung vor allem von Angaben zu Vitaminen, Mineralstoffen und pflanzlichen Stoffen vor. Die meisten überschnitten sich allerdings, weshalb sie zu 4600 Hauptangaben zusammen-gefasst wurden. Aus der zusammengefassten Liste lehnten die Experten letztlich einen Großteil ab.
Beispielsweise darf im Zusammenhang mit dem natürlichen Zucker-Ersatzstoff Xylit nicht länger mit der Aussage geworben werden, dass dieser Karies verhindere.
Quellen: AFP/recentr.com vom 09.12.2012
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Was für eine Erkenntnis! Als wäre das nicht eh mal Zeit gewesen…..
Ja aber wie wollen die EU/BRD-Trolls das umsetzen, wenn Du noch nicht mal reguläre Lebensmittelkontrollen nicht auf die Reihe bekommen. Wegen der Gier nach Gold und Geld ist den Menschen doch alles recht, auch ungesundes und gefährliches Essen…
Cheers
PRAVDA-TV
Die Frage ist ja immer, ob die das überhaupt umsetzen wollen. Wundert mich, dass es so eine Info überhaupt in die Nachrichten geschafft hat. Mal sehen, ob es mehr als guter Wille oder whatever wird.
@susaenna:
Es geht hier mit Sicherheit nicht darum, etwas „Eigenes“ durchzusetzen, sondern es geht ausschließlich darum, etwas „Mißliebiges“ auszugrenzen – die gesamte „echte“ Naturstoff-Welt (Pflanzenzubereitungen und -zusätze etc.) darf nun nicht mehr mit gesundheitsfördernden Aussagen beworben werden – da wird „man“ drauf achten!
Nur noch einzelne „Wirkstoffe“, die von Pharmaunternehmen „extrahiert“ wurden (und mit Gewinn verkauft werden können – nach teurer „Zulassung“ natürlich, damit gleich mal alle „Kleinen“ aussortiert sind) und als Einzelstoff im „Nahrungsmittel“ („Leben“ ist da oft nicht mehr drin, daher kann man das meist nicht „Lebensmittel“ nennen) und fast immer in zu geringer Dosis hinzugegeben werden, dürfen als Pseudo-„gesund“ hemmungslos beworben werden.
Siehe auch Codex Alimentarius…
Wo doch jeder Depp weiß, daß genau im ZUSAMMENWIRKEN vieler Komponenten in ausgewogener, natürlicher Zusammensetzung das wahre Geheimnis der Wirksamkeit von Pflanzenmedizin liegt.
Wie sagte unser Marketing-Dozent seinerzeit: „Werbung brauchen nur schlechte Produkte – die guten verkaufen sich auch so“…