Verleumdung durch Suchergebnisse: Australier gewinnt gegen Google

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Der serbischstämmige Australier Milorad „Michael“ Trkulja hat sich vor dem Supreme Court des australischen Bundesstaats Victoria gegen Google durchgesetzt. Er hatte geklagt, weil Ergebnisse der Bilder- und Websuche ihn verleumderisch in Zusammenhang mit Verbrechern gebracht hatten, Google sich aber 2009 geweigert habe, die Ergebnisse zu entfernen.

Auch zeige die automatische Vervollständigung Ergebnisse wie „Michael Trkulja Melbourne Underworld“. Die Höhe des Schadenersatzes muss noch festgelegt werden. Google kann gegen den Jury-Spruch noch Berufung einlegen, heißt es in australischen Medienberichten.

Trkulja, der seit Anfang der 1970er Jahre in Australien lebt und innerhalb der dortigen serbischen Gemeinde einen prominenten Status erlangte, wurde 2004 in einem Restaurant angeschossen. Das Verbrechen wurde bislang nicht aufgeklärt, berichtet die BBC. Australische Medien hatten lediglich berichtet, die Polizei sehe keinen Zusammenhang mit der Verbrecherwelt.

Offenbar seitdem werde er dennoch von Suchmaschinen in Zusammenhang mit Ver-brechern gebracht, beschwerte sich Trkulja. Zuvor konnte er sich mit dem gleichen Anliegen vor Gericht bereits gegen Yahoo und dessen News-Site Yahoo7 durchsetzen und erwirkte 241.000 australische Dollar (193.000 Euro) Schadenersatz.

Google hatte sich vor Gericht mit dem Argument verteidigt, dass die Suchergebnisse mit Hilfe automatischer Abläufe erstellt werden. Das Unternehmen sei nicht selbst der Urheber der Inhalte. Die Jury des Supreme Courts stimmte dem zwar zu, meinte aber, spätestens seit Trkuljas Beschwerde hätte Google tätig werden können – allerdings nur bei der Bildersuche, da der Kläger gegen die Web-Suche eine formal falsche Beschwerde eingereicht hatte.

In Deutschland läuft derzeit ein ähnlicher Fall. Bettina Wulff, Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, klagt gegen Google, weil bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie „Escort“ auftauchen. Google rechtfertigt sich damit, dass die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer widerspiegele. Das Unternehmen habe darauf keinen Einfluss.

Quelle: heise.de vom 01.11.2012

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