Spionage-Puppen

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Modeketten spionieren mit Schaufensterpuppen Kunden aus. Schaar: „rechtlich mehr als zweifelhaft“.

Mehrere führende Mode-Ketten setzen mit Gesichterkennungssoftware präparierte Schaufensterpuppen ein, um ihre Kunden auszuspionieren. Dies bestätigte Almax, der italienische Hersteller derartiger Spezialpuppen, gegenüber der Berliner Zeitung. Nach Bloomberg-Informationen soll auch die Benetton-Gruppe, die Spezialpuppen „EyeSee-Mannequin“ einsetzen.

Äußerlich gleichen die präparierten Figuren anderen Schaufensterpuppen. Doch in ihren Augen ist eine Videokamera installiert, die mit einer Gesichtserkennungs-Software verbunden ist. Durch das Auslesen der Gesichtsmerkmale kann die Puppe Alter, Geschlecht und Ethnie ihres Gegenübers erkennen – etwa, ob sich eine junge Asiatin für die Kleidung interessiert. So wird das Angebot individueller auf die Kunden angepasst.

Vor allem Modeketten mit großen Filialen setzen die präparierten Puppen nach Herstellerangaben bereits in Europa und den USA ein, erklärte Almax-Geschäftsführer Max Catanese gegenüber der Berliner Zeitung. „Auch aus Deutschland gibt es Interesse“, sagte er. Hierzulande sollen die Überwachungspuppen bislang jedoch noch nicht ein-gesetzt werden. Seit Dezember letzten Jahres will das Unternehmen mehrere Dutzend Exemplare ausgeliefert haben, noch einmal so viele seien bestellt. Zudem verhandelt der Puppen-Hersteller nach eigenen Angaben derzeit mit mehreren führenden Modeketten über einen flächendeckenden Einsatz.

Datenschützer halten den Einsatz der Puppen dagegen für bedenklich. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, sagte der Berliner Zeitung: „Den Einsatz derartiger Schaufensterpuppen halte ich rechtlich für mehr als zweifelhaft. Auch bei ent-sprechendem Hinweis wäre solch eine Überwachung kaum zu rechtfertigen.“

Zusammen mit der „regulären“ Videoüberwachung im Geschäft, der Identifizierung beim elektronischen Bezahlen, dem aus der Kundenkarte bekannten Einkaufsverhalten und den aus Funketiketten gewonnenen Erkenntnissen ließen sich Schaar zufolge mit den Videodaten detaillierte Kundenprofile anlegen. „Eine solche lückenlose Verhaltens-kontrolle wäre datenschutzrechtlich unzulässig.“

Kritisch sieht Marit Hansen vom Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, dass die Technik auch genutzt werden kann, um unterschiedlichen Kunden auf einen angeschlossenen Bildschirm verschiedene Angebote zu machen. „Grundsätzlich birgt die Technologie die Gefahr der Diskriminierung – etwa, wenn jungen Asiatinnen plötzlich andere Angebote gemacht werden als europäisch ausschauenden Menschen.“

Quelle: MMnews vom 21.11.2012

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