Frankreich verbietet Giftstoff Bisphenol A in Verpackungen

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Frankreich prescht beim Verbot des Giftstoffes Bisphenol A in Lebensmittel-Verpackungen voran. Ab 2015 soll der Stoff komplett verbannt werden – bei Nahrungsmitteln für Kleinkinder gibt es noch strengere Regeln.

Der Giftstoff Bisphenol A soll in Frankreich ab Mitte 2015 aus sämtlichen Lebensmittel-Verpackungen verbannt werden. Für Verpackungen von Nahrungsmitteln für Kleinkinder soll das Verbot bereits ab dem kommenden Jahr gelten. Eine entsprechende Gesetz-vorlage verabschiedete am Dienstag der französische Senat in Paris. In Babyfläschchen ist die Chemikalie bereits seit Mitte vergangenen Jahres EU-weit verboten.

Die französische Nationalversammlung hatte im Oktober 2011 für ein Verbot der Chemikalie in Lebensmittel-Verpackungen bereits ab dem Jahr 2014 gestimmt. Das Oberhaus des Parlaments verschob das Verbot nun aber auf Juli 2015. Zur Begründung hieß es, die Industrie brauche mehr Zeit, um sich umzustellen. Die Nationalversammlung wird sich nun noch einmal mit dem Gesetz befassen, bevor es endgültig verabschiedet werden kann.

Bisphenol A ist unter anderem in Plastikbehältern enthalten, aber auch in der Kunst-stoffbeschichtung von Konservendosen. Die Chemikalie steht seit Jahren in der Kritik. Studien zufolge können schon kleinste Dosen des Stoffes, der über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen kann, Schaden anrichten. Die Chemikalie wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und beeinflusst Fortpflanzung und Gehirnent-wicklung. Forscher fanden zudem Indizien dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern irreversibel schädigt.

Zahlreiche Studien hätten auf die mögliche Schädlichkeit von Bisphenol A hingewiesen, sagte Gesundheitsministerin Marisol Touraine. Angesichts der Unsicherheit müsse das Vorsorgeprinzip angewandt werden. Touraine kündigte zugleich an, eine Arbeitsgruppe werde sich nun mit Weichmachern beschäftigen und bis Juni 2013 ihre Vorschläge unterbreiten. Weichmacher stehen ebenfalls im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen.

Quellen: dpa/handelsblatt.de vom 09.10.2012

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