Der Komponist der Tagesschau-Melodie (ARD) war NSDAP-Mitglied und später im Aufsichtsrat der GEMA. So kassierte er und seine Witwe jeden Monat einen 4stelligen GEMA-Betrag – finanziert von der GEZ. Die Witwe wehrt sich jetzt gegen Veränderungen der Melodie, weil damit auch die Tantiemen wegfallen.
Unglaublich aber wahr: Der Komponist der Tagesschau Melodie war ein NSDAP-Mitglied und rutschte nach dem Krieg nahtlos in den GEMA-Aufsichtsrat. Mithilfe der paar Töne, die jeden Tag mehrmals fanfarenartig über das leidgeprüfte und abGEZockte TV-Publikum ergehen, verdiente er Millionen. Das ist nun eine wirklich sehr pikante GEMA-GEZ-NSDAP-Symbiose.
Die Witwe des „Komponisten“ klagt nun über die Veränderungen der Tagesschau-melodie, weil sie um den GEZwangsbezahlten GEMA-Scheck bangt.
In das Verfahren hat sich jetzt auch offenbar die WDR-Intendantin Monika Piel einschaltet. Die WDR-Königin erhält ein höheres Gehalt als die Bundeskanzlerin (352.000 Euro pro Jahr). Da es ja nur 11 öffentlich-rechtliche Anstalten gibt und jede Anstalt seinen Intendanten hat, fällt dieser Betrag nicht weiter ins Gewicht – denn er ist ja GEZwangsbezahlt von Millionen Zwangsverurteilten, welche pro Jahr über 7 Milliarden an die staatliche Propagandazentrale entrichten. Demnächst sogar per Haushaltsabgabe.
Telepolis zum Tagesschau-Fall:
Der vor über vierzig Jahren verstorbene Hans Friedrich August Carste war NSDAP-Mitglied und GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender. Seine Schöpfungen wie „Das Erbe von Pretoria“ (1934), „Sparkasse mit Likör“ (1937) und „Maja zwischen zwei Ehen“ (1938) kennt heute praktisch niemand mehr. Mit einer Ausnahme: Sechs Töne aus seiner sieben Minuten und 30 Sekunden langen „Hammond-Fantasie“, mit denen die ARD seit 1956 ihre Nachrichtensendung „Tagesschau“ einleitet.
Nun protestiert Carstes Witwe Grit-Sieglinde, weil sie befürchtet, dass sich durch eine vom öffentlich-rechtlichen Sender angekündigte Bearbeitung des Fanfarenfragments durch den Hollywood-Filmkomponisten Henning Lohner (der bei Hans Zimmers Firma Remote Control beschäftigt ist) ihre monatlich vierstellige GEMA-Ausschüttung verringern könnte. Sie macht geltend, dass eine Bearbeitung eine potenzielle „Ehrverletzung“ und nur mit ihrer Zustimmung möglich sei.
Quellen: MMnews vom 17.09.2012
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