“Trotz des anhaltenden Einwohnerrückgangs steigen in Sachsen-Anhalt die Einnahmen aus Buß- und Verwarngelder bei den Kommunen. Die Städte, Kreise und Gemeinden nahmen 2007 insgesamt fast 11,57 Millionen Euro ein, 2011 waren es 12,51 Millionen Euro – ein Anstieg um gut 940.000 Euro (plus acht Prozent).”
Das schreibt an diesem Wochenende die “Mitteldeutsche Zeitung”. Halle an der Saale sei die Knöllchen-Hauptstadt. Die größte Stadt Sachsen-Anhalts habe 2011 nach Angaben des Innenministeriums 2,4 Millionen Euro auf diesem Wege eingenommen. Die Landeshauptstadt Magdeburg liege mit 1, 56 Millionen Euro auf Platz zwei.
Die Zahlen und Fakten bestätigen einen bundesweiten Trend und belegen, dass nicht das Bemühen um mehr Verkehrssicherheit der Anlass für das Abkassieren bei den Automobilisten ist, sondern deren zusätzliche Ausplünderung.
Das hatte auch Richter Helmut Knöner vom Amtsgericht Herford (Westfalen) erkannt und vermeintliche Temposünder im Jahr 2010 reihenweise freigesprochen. Er hatte insbesondere das ungefragte Fotografieren der Autofahrer für illegitim erklärt. Dies sei nach § 100 h StGB nur bei Terrorismusverdacht erlaubt und für alltägliche Ordnungswidrigkeiten völlig ungeeignet. Inzwischen haben die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den als Richter Gaspedal bekannt gewordenen Juristen in die Schranken gewiesen.
In einer dienstlichen Erklärung musste er seiner Rechtsauffassung abschwören und sich den Ansichten des OLG Hamm und ähnlichen Rechtsinterpretationen des Bundesver-fassungsgerichts (BVG) beugen. Knöner hatte in seiner ursprünglichen Argumentation auch dem BVG vorgeworfen, einen wichtigen Aspekt völlig außer acht zu lassen. Nämlich, dass mit solchen Maßnahmen sehr viel Geld – jährlich mehrere hundert Millionen Euro – verdient werden.
Inzwischen werden Geschwindigkeits-Enthusiasten unter den Auto- und Motorrad-fahrern nach dem Blitzen und folgenden Bußgeldverfahren in der Regel wieder nach dem Terrorismus-Paragraphen vor Gericht abgestraft.
Völlig außer Betracht gelassen wird dabei der Tatbestand, dass spätestens seit dem Jahr 2007 das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Strafgesetzbuch der BRD keine Gültigkeit mehr haben. Der ganze Spuk des Blitzer-Unwesens ist demzufolge eine juristische Fata Morgana und wird von den Verwaltungsbehörden zum Einschüchtern und Abkassieren der Leute missbraucht.
Quelle: adn1946.wordpress.com vom 06.08.2012
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