Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das soziale Netzwerk Facebook wegen laxer Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Mit dem im Juli eingeführten App-Zentrum, das die Apps von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt, verschlechtere Facebook den Datenschutz, erklärte der vzbv am Montag.
Das Unternehmen gebe persönliche Daten der Nutzer an die Anbieter der Apps weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Das soziale Netzwerk habe nun bis 4. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, teilte der vzbv mit.
Bei Facebook können die Nutzer kleine Programme (Apps) herunterladen, etwa Spiele, Umfragen oder Quiz, die von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzer erhalten seit Einführung des App-Zentrums aber weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden, noch wird sichergestellt, dass der Nutzer in die Weitergabe und Nutzung der Daten einwilligt, wie der vzbv kritisierte. Durch den Klick auf den Button „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ werde die Einwilligung einfach unterstellt.
Lediglich unterhalb des Buttons befindet sich in kleiner hellgrauer Schrift eine laut vzbv augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. Die Drittanbieter räumen sich etwa das Recht ein, auf den Chat, die Infor-mationen der Freunde und die persönlichen Kontaktdaten zuzugreifen. Eine solch umfassende Datenweitergabe an Dritte und deren Verwendung sei nach deutschem Recht ohne bewusste Einwilligung des Nutzers nicht erlaubt. Der vzbv wirft Facebook Verstoß gegen das Telemediengesetz vor.
Die Verbraucherschützer fordern vom sozialen Netzwerk, das App-Zentrum so zu gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür sie verwendet werden. Den Nutzern riet der vzbv, über ihre Privatsphären-Einstellungen die Vor-einstellungen zu ändern oder Anwendungen und Apps zu deaktivieren, wenn sie sich und ihre Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe schützen wollen.
Quellen: dapd/AFP/taz vom 27.08.2012