Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im September über die Eilanträge gegen den ESM und den Fiskalpakt. Die Prüfung der Verträge dauert damit zwar länger als bei Eilanträgen üblich. Die angekündigten drei Monate werden damit allerdings nicht ausgeschöpft.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird bereits am 12. September über die Eilanträge gegen den ESM und den Fiskalpakt entscheiden. Dies hat das BVG nun mitgeteilt. Ur-sprünglich war eine längere Prüfung der Verträge für möglich gehalten worden. Nun nehmen sich die Verfassungsrichter für ihre Entscheidung offenbar doch weniger als drei Monate Zeit, wie es nach den Verhandlungen vergangenen Woche hieß.
Üblicherweise dauert die Entscheidungsfindung bei Eilanträgen vor dem Bundes-verfassungsgericht bis zu vier Wochen. Bei der Urteilsverkündung im September könnte sich dann bereits abzeichnen, wie aussichtsreich die eigentlichen Verfassungsklagen gegen ESM und Fiskalpakt (=EUdssr) sein werden.
Quellen: PRAVDA-TV/Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten vom 16.07.2012