Das Verwaltungsgericht München wies den Einspruch des Medienamtes Bayerns für eine Berufung gegen das letzte Urteil des Gerichtes ab.
Demnach darf der Nachrichtensender Press TV weiterhin sein Programm vom Satelliten Astra ausstrahlen. Das bayrische Medienamt hatte behauptet, dass der Sender keine Genehmigung für seine Tätigkeit habe und aus diesem grunde wurde die Ausstrahlung der Press TV-Sendungen eingestellt. Der Sender klagte gegen das Amt beim Münchner Verwaltungsgericht.
Im vergangenen Monat wurde das Gerichtsurteil zugunsten des Senders ausgesprochen, so dass es sein Programm über Astra wieder aufnehmen konnte. Das bayrische Medienamt hatte Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. In der neuerlichen Beschwerde heißt es, man dürfe dem Sender nicht erlauben, sein Programm in Deutschland auszustrahlen. Das Gericht untersuchte nochmals die Unterlagen, wies dann die Beschwerde des Medienamtes zurück. Das Urteil lautete zugunsten von Press TV.
Quellen: Press TV/Iran German Radio vom 15.07.2012