Rettungsschirm: Geheimgremium vom Bundestag gewählt?

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In der 184. Sitzung des Bundestages, am Donnerstag den 14.06.2012 gab es einen Topic, der eigentlich nicht sein dürfte. Im Oktober 2011 erteilte das Bundesverfassungsgericht den Machtgelüsten einiger Weniger eine Absage und stellte fest, dass die Steuergelder nicht hinter verschlossener Tür in geheimer Sitzung verschleudert werden dürfen. Liest man sich den Tagesordnungspunkt durch, muss man auch nicht hellsehen können, jedoch ist die Formulierung geschickt gewählt.

Auf der Webseite des Bundestages heißt es hierzu:

184. Sitzung, Donnerstag, 14.06.2012
7.) Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetz

– Drs 17/9919 –

(TOP 7, 00:30 Stunden)[1]

Die Drucksache selber bringt auch nicht direkt eine Erleuchtung. Wirft man nun jedoch einen Blick in das entsprechende Gesetz, wird schnell klar, dass es genau um jenes Geheimgremium geht, welches vom Verfassungsgericht eine Absage erhielt. Hierzu den §3 Absatz 3:

§ 3 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen in der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
(3) Soweit ein Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist, kann die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen. In diesem Fall werden die in Absatz 1 bezeichneten Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen, die vom Deutschen Bundestag für eine Legislaturperiode mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Wahl gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium). Das Sondergremium kann der Annahme der besonderen Vertraulichkeit widersprechen. Im Falle des Widerspruchs nimmt der Deutsche Bundestag die in Absatz 1 bezeichneten Beteiligungsrechte wahr. Das Sondergremium berichtet dem Deutschen Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen unverzüglich nach Fortfall der besonderen Vertraulichkeit.[2]

Fazit: Offensichtlich schert es die anti-demokratischen Kräfte im Bundestag einen Kehricht, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Der Geheimausschuss, genannt “Sondergremiums” wurde offensichtlich gewählt, entgegen der Zulässigkeit. Ich wage die Prognose, dass er auch zum Einsatz kommen wird und ab da ist ein weiterer Meilenstein der Demokratie gerissen. Es ist traurig mit anzusehen, wie die Demokratie mit füssen getreten wird, von Politikern, korrupten Seilschaften und Lobbyisten.

Quelle: iknews vom 18.06.2012

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