Das Münchener Landgericht hat einer Klage der Rechtsabteilung des Nachrichtensenders „Press TV“ gegen Ausstrahlungsverbot stattgegeben.
Nach Prüfung der von der Press TV-Rechtsabteilung vorgelegten Dokumente verkündete das Gericht in München, dass das Verbot der Bayerischen Landeszentrale illegal ist und deshalb aufgehoben werden muss.
Der iranische Nachrichtenkanal „Press TV“ musste seine Ausstrahlung via Astra 19,2 seit 19:00 Uhr am 3. April 2012 einstellen. Damals hieß es zum Verbot, Press TV dürfe den Sendebetrieb auf Astra aus rechtlichen Gründen nicht mehr durchführen, weil die Lizenz entzogen wurde.
Dahinter steckt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die der Betreiberfirma des Satelliten, die SES ASTRA S.A. mit Hauptsitz in Betzdorf Luxemburg und der Niederlassung in Unterföhring angewiesen hat, die Übertragung des Signals von Press TV mit sofortiger Wirkung einzustellen. Als Begründung gibt die BLM an, der iranische Sender hätte keine Sendelizenz für Europa. Eine billige Ausrede, denn seit Jahren konnte Press TV senden.
Damit folgt Deutschland dem Beispiel der Briten, die ebenfalls den iranischen Nachrichtenkanal von der SKY-Plattform im Januar rausschmissen.
Quellen: Press TV/Iran German Radio vom 16.06.2012