Die niederländische Oppositions-Partei „Democraten66“ (D66) setzt sich dafür ein, DDoS-Angriffe – also Angriffe, bei denen Server durch eine Vielzahl von Anfragen überlastet werden – als Form des Protestes zu legalisieren. Bislang zählen diese Angriffe als IT-Verbrechen und ziehen teils empfindliche Strafen nach sich.
DDoS-Angriffe sind derzeit strafbar. In Deutschland werden sie beispielsweise als Computersabotage bewertet, was eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Immer wieder kam es zu Festnahmen von Personen, meist Hacktivisten, die sich an derartigen Angriffen beteiligten. Auch in den Niederlanden sind diese Angriffe strafbar.
Dies wollen einige Politiker nun jedoch ändern. Der Hintergrund: DDoS-Angriffe werden insbesondere im Zuge der wachsenden Bedeutung hacktivistischer Bewegungen in den letzten Jahren immer häufiger als Form des Protestes durchgeführt. Verteidiger dieser Handlungsweise vergleichen das massenhafte Verschicken von Daten an den Server, das häufig zum zeitweisen Ausfall der betreffenden Websites führt, häufig mit einer Sitzblockade. Dieser Lesart schließt sich offenbar auch die niederländische Partei D66 an: diese will DDoS-Angriffe als Form des Protestes legalisieren. Allerdings müssten die Protestierenden ihre Aktion zuvor bei den Betreibern des betreffenden Servers ankündigen.
Kees Verhoeven, der Initiator der entsprechenden Kampagne, erklärte, es sei merkwürdig, dass sich das Demonstrationsrecht – das in westlichen Demokratien als wichtiges Grundrecht gilt – nicht auf das Internet erstreckt. Verhoeven äußerte die Vermutung, dass es in den nächsten Jahren noch mehr hacktivistische Angriffe geben werde als derzeit. Angesichts dieser Tatsache sei es sinnvoll, Gesetze zur Regulierung dieser Proteste einzuführen, statt diese komplett zu verbieten, argumentierte der Politiker.
Das Ziel, hacktivistische Proteste in geregelte Bahnen zu lenken, statt sie komplett zu kriminalisieren, will D66 noch mit weiteren Gesetzesentwürfen erreichen. Diese umfassen unter anderem eine Einschränkung der Übermittlung von Informationen über Website-Besucher, strengere Regeln gegen E-Mail-Spionage sowie andere Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre im Internet.
Quellen: D66/RussiaToday/gulli.com vom 25.06.2012