Erneut hat das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags in Fragen der europäischen Integration gestärkt. Die Richter in Karlsruhe gaben den Klägern Recht – die Bundesregierung hat den Bundestag bei den Verhandlungen über den ESM nicht ausreichend informiert.
Am Dienstag verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil bezüglich der Informationsrechte des Bundestags. Dem Urteil der Richter zufolge muss die Bundesregierung künftig das Parlament so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie beispielsweise zum ESM informieren und diesem eine Mitwirkung daran ermöglichen. Die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, da sie der Auffassung waren, die Regierung hätte das Parlament bei den Verhandlungen zum ESM nicht rechtzeitig und ausreichend unterrichtet. Auch bei den Plänen zum Euro-Plus-Pakt sei dies geschehen. Die Vertreter der Bundesregierung hatte im vergangenen November in einer mündlichen Verhandlung betont, dass ohne Vertraulichkeit keine Verhandlungen möglich seien.
Jüngst hatte das Bundesverfassungsgericht Pläne der Regierung gebremst, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein neunköpfiges Geheimgremium zu übertragen.
Quellen: Reuters/Deutsche-Mittelstands-Nachrichten vom 19.06.2012