Die zentralasiatische Republik Kasachstan hat den Start von sieben Satelliten vom Weltraumbahnhof Baikonur vorerst verboten.
Das teilte die kasachische Raumfahrtbehörde Kazkosmos am Montag mit. Grund dafür sei das Fehlen eines Abkommens über die Nutzung eines neuen Gebiets auf dem Territorium Kasachstans, auf das abgediente Stufen von Trägerraketen niedergehen würden.
Am Vortag hatten russische Medien berichtet, dass Russland in diesem Sommer drei geplante Starts wird nicht absolvieren können, weil Kasachstan sein Territorium für den Niedergang erster Stufen von Sojus-Trägerraketen nicht zur Verfügung stellen will. Betroffen seien drei russische und vier ausländische Satelliten, hieß es.
Es geht um den für 23. Mai geplanten Start des europäischen Wettersatelliten MetOp-B, um den für 7. Juni geplanten Start von zwei russischen Satelliten, des weißrussischen BKA-Raumapparates, der kanadischen ADS-1B und des deutschen Satelliten TET-1 gleich mit einer Rakete sowie um den für August geplanten Start des russischen Satelliten Resurs-P. „Die Starts dieser Raumapparate waren Ende 2011 nicht mit der kasachischen Seite abgestimmt worden. Bei diesen Missionen muss ein neues Gebiet für den Niedergang abgedienter Raketenstufen festgelegt werden, das nicht vom Vertrag zur Pacht des Weltraumbahnhofs Baikonur vom 10. Dezember 1994 vorgesehen ist. Die russische Seite wurde rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt“, hieß es in der Mitteilung von Kazkosmos.
Laut kasachischem Gesetz muss vor der Bereitstellung von Territorien für den Niedergang abgedienter Raketenstufen ein internationaler Vertrag geschlossen werden, der noch vom Parlament in Astana zu ratifizieren ist. Nach Angaben von Kazkosmos hatten die kasachische und die russische Seite 2008 mit der Vorbereitung eines entsprechenden Regierungsabkommens begonnen, das immer noch nicht ausgefertigt ist.
Vertreter der russischen Raumfahrtbehörde Roskosmos nahmen bislang keine Stellung zu den Angaben.
Quelle: Ria Novosti vom 28.05.2012