Fiskus bedroht Deutschlands Spitzenforschung

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Eine Steuerprüfung legt offen, dass die Helmholtz-Zentren jahrelang zu Unrecht Steuererleichterungen in Anspruch genommen haben. Jetzt fürchten die Wissenschaftler Nachzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. Politik und Forschung sind alarmiert.

Drohende Steuerrückforderungen in Millionenhöhe bringen die deutsche Wissenschaftselite in schwere Bedrängnis. Nach FTD-Informationen müssen gleich zwei Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft eine Umsatzsteuernachzahlung im dreistelligen Millionenbereich fürchten. Allein beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln könnte sich die Forderung auf bis zu 300 Mio. Euro summieren – bei einem Budget von 574 Mio. Euro 2010. Die Institute könnten zudem Präzedenzfälle sein und Rückforderungen bei anderen Helmholtz-Zentren oder Forschungsinstituten nach sich ziehen.

Setzen sich die Steuerbeamten durch, wäre dies nicht nur eine existenzielle Bedrohung für die betroffenen Institute, sondern auch eine Schlappe für die schwarz-gelbe Koalition in Berlin. Union und FDP wollen die Investitionen in Bildung und Forschung massiv ausbauen. 12 Mrd. Euro zusätzlich sollen bis 2013 fließen. Mit den Rückforderungen der Finanzämter wäre dieses Ziel Makulatur. „Eine solche Entwicklung würde zu einer deutlichen Schwächung des Forschungsstandorts Deutschland führen“, heißt es in einer Stellungnahme des für das DLR zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums

Die beiden Helmholtz-Zentren – neben dem DLR das auf Umwelt, Energie und Medizin spezialisierte Forschungszentrum Jülich – wurden 2011 von Betriebsprüfern durchleuchtet. Sie kamen zu einem brisanten Schluss: Seit Jahren reklamierten die Zentren zu Unrecht den Status eines Unternehmens und ließen sich gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten. Die Forscher sparen so jährlich Millionen, wenn sie Waren und Dienstleistungen einkaufen.

Ihnen wird zum Verhängnis, dass sie vor allem Grundlagenforschung betreiben und selten marktnahe Produkte entwickeln. Allein Ausgaben für produktnahe Anwendungsforschung dürften von der Umsatzsteuer befreit sein, argumentieren die Betriebsprüfer. Auf Ausgaben für Grundlagenforschung müsse dagegen Umsatzsteuer gezahlt werden. Dem DLR billigen die Prüfer einen steuerbefreiten Ausgabenanteil von 15 Prozent zu. Auf 85 Prozent wäre dagegen künftig Umsatzsteuer fällig. Im Durchschnitt aller 17 Helmholtz-Zentren drohe eine „zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von bis zu 40 Mio. Euro jährlich pro Einrichtung“, heißt es in einem Brandbrief des Berliner Forschungsministeriums an die Ressorts für Finanzen und Wirtschaft. Hinzu kämen Rückforderungen aus vergangenen Jahren.

Politik und Forschungsszene sind alarmiert. Ein Sprecher von Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) sagte, Helmholtz-Zentren seien „Großforschungsunternehmen“, die im Auftrag der Gesellschaft arbeiteten und deren Ergebnisse auch der wirtschaftlichen Verwertung dienten. Das Ministerium fordert eine schnelle Klarstellung durch den Gesetzgeber, um die Wissenschaftler vor dem Fiskus zu bewahren. Bis dahin sollten die laufenden Betriebs- und Steuerprüfungen ausgesetzt werden.

Die Lage ist aber verfahren. Ein Vermerk aus dem Bundesfinanzministerium bestätigt im Grundsatz die Argumentation der Betriebsprüfer. Darin heißt es, die Forschungsinstitute seien für ihre Steuererklärungen „selbst verantwortlich“ und könnten „nicht darauf vertrauen, dass ihnen mit zusätzlichen Haushaltsmitteln geholfen wird“. „Deutliche Beschränkungen der Forschungstätigkeit sind nicht auszuschließen“, heißt es weiter. Ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums erklärte, das Land gehe „in allen Fällen nach Recht und Gesetz vor“. Zu den Prüfungen in Köln und Jülich lehnte er jeden Kommentar ab.

Quelle: FTD vom 19.04.2012

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