Die EU erhöht den Druck auf die Regime in Weißrussland und im Iran. Führungsmitglieder dürfen nicht mehr einreisen, Auslandvermögen werden eingefroren. Betroffen ist auch ein Großfinanzier von Präsident Lukaschenko.
Die neuen Sanktionen der Europäische Union sollen ein deutliches Signal senden, dass Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung der Oppositionsbewegungen nicht mehr hingenommen werden. Die EU-Außenminister verhängten in Brüssel Einreiseverbote gegen zwölf Spitzenfunktionäre aus dem weißrussischen Staatsapparat unter Präsident Alexander Lukaschenko sowie 17 Iraner. Außerdem wurden deren Vermögen in der EU eingefroren. Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach von „einer besonderen Verantwortung für Weißrussland“: „Solch ein Unrecht, auch so viele Menschenrechtsverletzungen in einem europäischen Land – das kann nicht ohne Antwort der EU bleiben.“
Die neuen Sanktionen gelten nach Angaben von EU-Diplomaten auch für den weißrussischen Unternehmer Juri Czih und seine Geschäfte. Er gilt als Finanzier des autoritären Staatschefs Lukaschenko. Ausgenommen wurde auf Drängen Sloweniens allerdings eine von Czihs Firmen, die millionenschwere Großaufträge an Bauunternehmen in dem EU-Staat vergeben hat.
Sanktionen wurden gegen 29 weißrussische Gesellschaften verhängt, insgesamt stehen damit 32 Unternehmen auf einer Schwarzen Liste der EU. Mittlerweile hat die EU 243 Weißrussen ausgesperrt, die an der Unterdrückung der demokratischen Opposition beteiligt sein sollen. Gleichzeitig erklärten sich die EU-Länder bereit, Einreiseerlaubnisse an weißrussische Bürger großzügiger zu erteilen und die Visakosten zu senken.
Die Minister sperrten auch weitere 17 Iraner aus, denen eine führende Rolle beim gewaltsamen Vorgehen der Regierung in Teheran gegen Oppositionelle zugeschrieben wird. Damit stehen nun 78 Personen auf einer Schwarzen Liste der EU. Die Einreiseverbote sind ebenfalls mit einem Blockieren der Auslandsvermögen verbunden.
Beschlossen wurde zudem ein Exportverbot von Ausrüstung und Software, mit der iranische Behörden Telefonate und Internetkommunikation abhören und stören könnten. Die Sanktionen gelten vorerst bis April 2013.
Quelle: picturealliance/Deutsche Welle vom 24.03.2012