Griechenland-Bonds: Deutsche Anwälte bereiten Sammelklage vor

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Eine Hamburger Anwaltskanzlei hält die geplante Zwangsumschuldung von Griechen-Bonds für eine Enteignung. Sie wollen klagen und sehen durchaus noch verwertbares Vermögen: Notfalls müssten die Griechen ihren Botschaften verkaufen, und die Entschädigungen aus dem Erlös der Liegenschaften bezahlen. Auch die Beschlagnahmung eines Kriegsschiffs nach argentinischem Vorbild halten die Anwälte für denkbar.

Durch die geplante Zwangsumschuldung wird die griechische Regierung private Gläubiger zwingen, sich am Schuldenschnitt zu beteiligen. Bei den Betroffenen in Deutschland handelt es sich überwiegend um private Investoren, so Matthias Gröpper von den Rechtsanwälten Gröpper Köpke in Hamburg. Deshalb hat Gröpper Köpke nun eine Schutzgemeinschaft für Käufer von Griechenland-Anleihen gegründet, um den privaten Investoren zu helfen. Die privaten Investoren sind besonders betroffen: Sie verlieren nach dem derzeitigen Stand bis zu 90% ihres Investments.

Zunächst meldeten sich 110 Investoren bei den Rechtsanwälten, aber allein am Montag kamen noch einmal um die 100 Betroffenen dazu. Darunter sind typische Kleinanleger und Family Offices, die Familienvermögen in Griechenland-Anleihen angelegt haben, erläutert Matthias Gröpper den Deutschen Mittelstands Nachrichten. Entsprechend unterschiedlich wären die Verluste, die die Anleger durch die Zwangsumschuldung erleiden würden. Sie schwanken zwischen 10.000 Euro bis 3 Millionen Euro. Gerade die Anleger von Familienvermögen hätten vermehrt zu Staatsanleihen gegriffen, da bei der Verwaltung bestimmte Richtlinien vorgeben sind, die nicht erlauben, in bestimmte Risikoklassen wie Aktien zu investieren.

Die Betroffenen seien häufig falsch beraten worden. Wenn ihnen die Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren können, haftet nach Einschätzung der Anwälte die Bank. Die Banken hätten spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher sind.

Von den Investoren, die sich bis Montag bereits bei den Anwälten gemeldet hatten, sind rund ein Drittel falsch beraten worden. Da man immer überlege, „wo man möglichst schnell möglichst viel Geld“ als Schadensersatz bekäme, so Matthias Gröpper, bietet es sich bei diesen an, direkt gegen die Banken zu klagen. Ein Beratungsverschulden sei hier klar gegeben (ähnlich wie bei der Stadt Pforzheim, die gegen JP Morgan klagt). Im Schnitt dauert es zwischen 10 und 8 Monaten, bis es hier zu einer Entscheidung kommen kann.

Beim überwiegenden Teil der „Geschädigten wurde allerdings „wohl nicht falsch beraten“. Die Anleger kannten sie Risiken – besonders jene, die erst sehr spät Griechen-Bonds gekauft haben. In diesem Fall könnten nicht die Banken, sondern die griechische Regierung verklagt werden. Der griechische Staat beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung einer Zwangsumschuldung (Collective action clause, CAC) faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper: „Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken. Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen. Und die Übersetzung des Schuldenerlasses für die übrigen Gläubiger wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung.“ Dieselbe Rechtsposition nehmen die Hedge Fonds ein, die sich nicht am Haircut beteiligt haben. Sie haben jahrzehntelange Erfahrung im Rechtsstreit mit Staaten.

Klagen seien in Griechenland, Großbritannien und den USA möglich. Bei einem griechisches Gericht wäre man „möglicherweise nicht erfolgreich“, da sie „möglicherweise nicht unabhängig sind“, und in Deutschland wäre ein der Prozess nicht möglich, erklärt Matthias Gröpper die Vorgehensweise. Deshalb werde man vor dem amerikanischen Schiedsgericht klagen – dort habe man bereits gute Kontakte zu Anwälten.

Allerdings gäbe es vor dem Schiedsgericht in Washington nur die Möglichkeit der Sammelklage, so dass die Rechtsanwälte alle Fälle zunächst sammeln – dadurch würden am Ende auch die Kosten geringer. So nimmt Gröpper Köpke beispielsweise für die Begutachtung, die Einordnung und das Weiterleiten an amerikanische Anwälte 100 Euro. Sollte mehr anfallen, würden die Klienten informiert werden. Anschließend werden die Fälle an einen amerikanischen Rechtsanwalt weitergeleitet. Diese „nehmen ein Erfolgshonorar von 25 bis 30 Prozent der Forderung“, aber „nur im Erfolgsfall“. Beim amerikanischen Schiedsgericht dürfte eine Entscheidung innerhalb von 6 bis 9 Monaten zu erwarten sein.

Die Erfolgsaussichten bei der Sammelklage vor dem Schiedsgericht seien nicht schlecht. Man müsse gemäß dem Investitionsschutzvertrag feststellen, so Matthias Gröpper, „ob Anleger durch ein politisches Ereignis einen wesentlichen Teil der Forderungen verloren haben“. Die Umsetzung der Zwangsumschuldung wäre ein solches. „Das ist ein lupenreines Ereignis.“ Bestätigen, dass die Anleger in jedem Fall Erfolg haben werden, konnte er allerdings nicht.

Schwieriger werde es jedoch bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, falls das Schiedsgericht im Interesse der Investoren entscheiden sollte. In diesem Fall müssten griechische Vermögenspositionen im Ausland gepfändet werden, um eine Auszahlung des entsprechenden Schadensersatzes zu erzwingen. Innerhalb der EU ist dies möglich. Deshalb schaue man gerade beispielsweise nach entsprechenden Vermögenspositionen in Deutschland.

Vermögenspositionen wären zum Beispiel die meist hochwertigen Liegenschaften der griechischen Botschaften oder auch griechische Transportfahrzeuge oder ähnliches. Gröpper: „In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein.“

Neben den Hamburger Anwälten prüft auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger juristische Schritte für betroffene private Investoren. Die Rechtsanwälte in Hamburg haben schon ein paar Mal auch mit der Schutzgemeinschaft in ähnlichen Fällen zusammengearbeitet. Diesmal sind es jedoch zwei unabhängige Initiativen.

Quelle: Deutsche Mittelstands Nachrichten vom 12.03.2012

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