Internationaler Gerichtshof entscheidet Immunität für Deutschland bei Nazi-Kriegsverbrechen

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Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies teilte der Internationalen Gerichtshof in Den Haag mit.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt.

Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, heißt es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag vortrug.

Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob die in Italien gefällten Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind.

Quelle: (afp/dapd)

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