Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat, auf dessen Territorium das Grundgesetz uneingeschränkt gilt, sagte der Historiker Josef Foschepoth am Samstag auf dem 30C3 im übervollen Hauptsaal des Hamburger Congress Centrums.
Ausgehend von der Besatzung Deutschlands durch die vier Siegermächte hätten diese zum Ende des Besatzungsstatutes 1955 die weitgehende Überwachung des Post- und Fernmeldewesens in Geheimvereinbarungen festgeschrieben. Diese Vereinbarungen wurden 1968 mit den Notstandsgesetzen und 1990 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag modifiziert, ohne jemals abgeschafft worden zu sein Foschepoths Forderung, dass alle sicherheitsrelevanten Gesetz auf den Prüfstand müssen, bekam großen Beifall, ebenso der Ruf nach einer Art Gauck-Behörde für die BRD-Zeit.
Video: Zwei-plus-Vier-Vertrag ist kein Friedensvertrag
http://www.youtube.com/watch?v=sQ5MFtBDvI0
Joint Venture
Zwischen deutschen und US-amerikanischen Geheimdiensten gibt es seit 1968 ein bestens funktionierendes Joint Venture, bei dem deutsche Stellen als Partner spätestens ab 1968 Überwachungsaufgaben übernahmen, die vorher den Alliierten vorbehalten waren. Gleichzeitig bedingte die geopolitische und geostrategische Rolle Deutschlands, dass der Partner im kalten Krieg auch als Angriffsziel der Weltmacht Amerika definiert wurde.
Daran soll sich laut Foschepoth nichts geändert haben: Bis heute werde Deutschland politisch, militärisch und wirtschaftlich ausspioniert. Den außerdentlich matten Protest der Bundesregierung gegen die Überwachung des Merkel-Phones wertete Foschepoth als Indiz dafür, dass auch der Kanzlerin die Bedeutung der Geheimabkommen bewusst sei.
Während einer Recherche im Bundesarchiv Koblenz fiel dem Freiburger Historiker zu-fällig eine Akte namens Postzensur 1951 in die Hände, in der die Geschichte der Über-wachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dargestellt wurde. Für die Auswertung der Akte und weiterer Dokumente benötigte Foschepoth eine Sondergenehmigung des Innenministeriums und eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung des Verfassungsschutzes.
Er veröffentlichte die Ergebnisse seiner Forschung in dem Buch Überwachtes Deutschland, das mittlerweile in zweiter Auflage erschienen ist: Das brisante Thema interessiert Deutschland, obwohl Foschepoth nur die Bestände der Bundesregierung, nicht die der deutschen Geheimdienste auswerten konnte.
Video: 3sat Beitrag über die Recherchen von Foschepoth
http://www.youtube.com/watch?v=o7XrAZFCrao
Penible Portoabrechnungen
Auf dem 30C3 zeigte Foschepoth anhand historischer Karten, wo und wie der Post- und Fernmeldeverkehr überwacht wurde. Zunächst durch die Alliierten, später durch deutsche Postbeamte, die bei der Überwachung der Post halfen, die in die DDR geschickt wurde. Ausgehend von den peniblen Portoabrechnungen beschlagnahmter Postsendungen rekonstruierte Foschepoth, dass zwischen 1955 und 1972 insgesamt 110 Millionen Briefe ausgewertet wurde.
Möglich wurde dies, weil Außenminister Adenauer 1955 nach einigem Widerstand im Vertrag über die Truppenstationierung den Alliierten „Vorbehaltsrechte“ garantierte, die die ausländischen Geheimdienste vor der Strafverfolgung schützten. „We were able to pin down the Germans on this point“, heißt es in einem von Foschepoth präsentierten Dokument.
Später wurden diese Sonderrechte im Zuge der Notstandsgesetze erneuert, aber zugleich auf deutsche Behörden erweitert, die mit dem G10-Gesetz einen Schnüffel-Freibrief bekamen. Foschepoth spielte einen Ausschnitt aus einer Rede des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt vor, die im Ton und Duktus verblüffend den heutigen Beschwichtigungen in der NSA-Affäre ähnelte.
Weil diese Vorbehaltsrechte auch mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staatshälften nicht gekündigt wurden, sind in Deutschland einheimische wie befreundete Geheimdienste einer effektiven Kontrolle entzogen, die juristisch gegen Überwachungs-maßnahmen vorgehen könnte, erklärte Foschepoth.
Handelsblatt und Müntefering zur Wiedervereinigung: „Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben…“ Link
Er forderte unter großem Beifall einen Prüfstand, auf dem Abkommen auf ihre Ver-fassungswidrigkeit hin geprüft werden. Besonders das undemokratische G10-Gesetz müsse revidiert nach einer allgemeinen öffentlichen Diskussion demokratisch legitimiert werden.
In der sehr kurzen Fragerunde zu seinem Vortrag berichtete Foschepoth von den immensen Schwierigkeiten, Akteneinsicht bei den Geheimdiensten zu erhalten. „Wir brauchen für die BRD eine Art Gauck-Behörde“, die die Aufarbeitung der deutschen Überwachungsgeschichte ermöglicht. Auch dafür gab es großen Beifall.
Blog von Josef Foschepoth und weitere Links, Veröffentlichungen und das Medienecho.
Video: Russischer Abgeordneter – Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US-Kolonie
https://vimeo.com/80830126
Video: Vortrag von Josef Foschepoth auf dem 30C3
http://www.youtube.com/watch?v=tWNAKZGjlm8
Nachtrag 12.01.2014. Das Video wurde wiederholt auf Youtube gelöscht, wir haben es nun auf unserem Vimeo-Kanal gesichert.
https://vimeo.com/83976808
Willkommen in der Massenversklavung!
https://vimeo.com/81285798
Quellen: PRAVDA TV/heise.de vom 03.01.2014
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Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Über Grundgesetz, Bibel und die Täuschung durch Behörden, Gerichte und andere Entscheidungsträger sowie deren unwissende oder daran verdienende Mitläufer.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hätte sich das Deutsche Volk das Grundgesetz gegeben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland ). Es ist nicht wahr, dass über das Grundgesetz das Volk abgestimmt hätte. Auch Gott wird wie bei der angeblich „heiligen Inquisition“ nicht sein Einverständnis gegeben haben und die Verfasser des Grundgesetzes werden auch nicht die göttliche Macht gehabt haben, die z.B. von der Geschichte bekannten Interessen an Unterjochung und auch Tötung von Mitmenschen sowie die Bildung von Seilschaften dazu zu beseitigen. Tötung unter „Obhut“ herrschender Organe gibt es offenbar noch, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh .
Das Grundgesetz beginnt somit mit Irreführung. Dies ist nicht verwunderlich, denn nicht irgendwelche Gesetze oder anderer fauler Zauber wie Amtseid, sondern Macht verändert den Charakter (vgl. z.B. http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/psychologie-was-macht-aus-uns-macht-1590134.html ). Das kann man auch beobachten, wenn ein einfacher Arbeiter oder Angestellter zum Vorgesetzten gemacht wird. Auch über Menschenrechte wird sich hinweggesetzt. Beispiel: Obama nimmt öffentlich das Recht für sich in Anspruch, amerikanische Staatsbürger ohne Anklage zu töten. Das heißt, jemand, der den Friedensnobelpreis bekam, der Professor für Verfassungsrecht war, besteht darauf, gleichzeitig Ankläger, Richter, Geschworener und Henker seiner eigenen Bürger zu sein. Ohne ihnen ein Verbrechen nachzuweisen (vgl. http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_13102013-106.html )… und Obama ist Christ und findet Rat in der Bibel (http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/3705596/der-heimliche-christ.html#.UupNzj15P7U).
Die Gebote Gottes sind Appelle an das Verhalten der Menschen. Die Schutzgesetze für die Bürger wie das Grundgesetz oder die Verfassungen sind nicht als Gebote, sondern so formuliert, als wäre das Verhalten der Herrschenden damit festgelegt. Man stellt sich also über Gott bzw. will Gott spielen. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD lautet z.B.: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Daraus geht hervor, dass alle Richter rechtliches Gehör gewähren. Art 20 Abs. 3 GG lautet z.B.: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Auch mit diesem Text soll das Verhalten der Herrschenden vorbestimmt sein. Das Grundgesetz und andere Schutzbestimmungen sollen so verstanden werden und sie werden auch von Unerfahrenen so verstanden. Nachteiliges Verhalten (vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment ) gibt es nicht. Schon Kinder werden darauf getrimmt.
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (weiteres unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).
Der Richter und sonstige Rechtsanwender klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt… Die Ermittlung der Verschleierungstendenzen und Verschleierungsmöglichkeiten in der Rechtssprache wird zur vielleicht pointiertesten Form der Feststellung, wie eindeutig und klar – oder eben nicht – der Staat seinen Rechtsunterworfenen (auch in spezifischen Funktionen wie Regierender, Beamter, Richter, Vertragspartner) sagt, was er von ihnen erwartet und unter welchen Voraussetzungen er was wie erzwingen wird…. Die Korrektive (Hilfen) kommen von den Gegenparteien her, die analog vorgehen…..Ein Problem für sich war und ist überhaupt der einseitige Gebrauch, schlimmer: der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht. (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ).
Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Art 97 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Dieser Leitsatz besteht seit 1877 (vgl. http://www.jurawelt.com/studenten/seminararbeiten/517 ). Art. 120 Abs. 1 der Verfassung der Russischen Föderation und auch Artikel 166 der Demokratischen Volksrepublik Korea lauten ähnlich. Das Volk wird im Grundgesetz der BRD als Souverän verstanden – (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland . Auch in der Verfassung von Nordkorea wird das Volk als Souverän verstanden (vgl. http://www.nordkorea-info.de/verfassung-des-volkes.html .
Den Untertanen wird damit immer weisgemacht, dass Herrschende die Menschenrechte und Gesetze einhalten und dass es keine Verhaltensgesetze gibt, die zu beachten wären. Einbildung ist auch eine Bildung. Z.B. sorgt die in der Einbildung funktionierende Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung überhaupt nicht für eine Gewährung rechtlichen Gehörs. Sie ist eine Missgeburt des Gesetzgebers. (vgl. z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt )
Politiker von Parteien, die nicht in der Regierung sitzen, also kaum Macht haben, geben gelegentlich sinngemäß zu, dass Grundrechte nur Show sind ( vgl. http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ) und die Antworten der Bundesregierung dazu von von einer selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, die keine Kritik zulassen, siehe z.B. und http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html .
Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes. Da dürften eigentlich keine Parteien wie CDU / CSU an der Macht sein und unsere Menschenrechte nicht in Kirchen gepriesen werden, wie das leider zu beobachten ist. Baruch de Spinoza 1632 – 1677 stellte schon vor Jahrhunderten fest, dass die Machtposition entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und dass jeder so viel Recht hat, wie er Macht hat.
Der Ex-Richter Fahsel hat z.B. unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ). Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. auch http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Wer die Macht hat, kann eine Begründung herzaubern, die ihm ins Konzept passt. Im Internet gibt es unter http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu. Norbert Blüm stelle auch richtig fest: Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter (vgl. http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz). Der Staranwalt Rolf Bossi hat darüber ein Buch geschrieben.
Der Staat will Bürger arm machen, meint eine große Gruppe von Geschädigten. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, siehe http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm .
G20-Gipfel beschließt weltweiten Zugriff auf die Vermögen der Bürger. Der Gipfel markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Enteignung der Bürger. ( s. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/07/g-20-gipfel-beschliesst-globalen-zugriff-auf-die-vermoegen-der-buerger/comment-page-5/ ). Übrigens liegt Deutschland beim Anlegerschutz weit hinter Ruanda und Burundi! (vgl. http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 ).
Ausbeutung durch Herrschende scheint in Ordnung zu sein und Ausgebeutete scheinen als selber Schuld zu gelten. Reiche werden wie Monarchen verehrt, Arbeitslose verachtet. Die Zweiklassenjustiz ist die Regel. „Keine Staatsform bietet ein Bild hässlicherer Entartung, als wenn die Wohlhabendsten für die Besten gehalten werden.“ (CICERO, RÖMISCHER STAATSMANN, 106 V.CHR. – 43 V.CHR.
Das Bundesverfassungsgericht meint: Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das ist irreführend, denn das Verfassungsgericht genügt diesen rechtsstaatlichen Erfordernis nicht. Es hat nämlich eine Fülle von (unbekannten) Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ).
Auch hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat ).