Kein Mindestlohn, keine Rente, keine Krankenversicherung: Zwangsarbeit gibt es längst in Deutschland

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Viele Unternehmen lassen im Ausland unter teils menschenunwürdigen Bedingungen ihre Waren herstellen. Doch auch in Deutschland gibt es sie, die Zwangsarbeit. Arbeiten ohne Mindestlohn, ohne Rentenansprüche, ohne Ausfallzahlungen bei Krankheit. Für den Staat ist das kein Problem, es wird sogar unterstützt und als soziales Projekt gefeiert.

Breite Produktpalette zu „attraktiven Preisen“

Die Zeiten, in denen in den Knästen Tüten geklebt und Kugelschreiber zusammen gedreht wurden, sind längst vorbei. Haftanstalten sind in den vergangenen drei Jahrzehnten mehr und mehr zu Werkshallen, Produktionsstätten und Warenhäusern geworden. Aus dem Blick geraten dabei die Arbeitsbedingungen: Sozial- und Lohndumping wie in einer Sonderwirtschaftszone in Südostasien.

„Santa Fu“, der Knast in Hamburg machte vor zehn Jahren mit einem gleichnamigen Label den Auftakt. Weitere Haftanstalten in weiteren Bundesländern folgten der innovativen Vermarktung von „Häftlingsprodukten“ aus dem Hamburger Knast. Seitdem versuchen sich die Justizvollzugsanstalten dieser Republik im Vertrieb ihrer Produkte zu übertrumpfen.

Die Shopping-Mall mit dem Crime-Faktor kann direkt über stationäre JVA-Shops oder über Online-Plattformen angesteuert werden. Das ist die neue PR-Masche der Justizbehörden, um Produkte von Gefangenen zu vertreiben. Ganze Kreativabteilungen brüten hippe Produktnamen aus, schaffen neue Signets mit modischem Chic, gestalten und schalten grafisch aufwändige Reklame.

Der „JVA-Shop“ in Niedersachsen, der prominent mit verschiedenen Modellen von Edelstahlgrills und Grillzubehör wirbt, legt einen ambitionierten Internetauftritt hin. Roben für Richter_innen, Rechtsanwält_innen und Gerichtsprotokollant_innen sind gleichfalls im üppigen Angebot.

Der „Knastladen“ in NRW präsentiert ein umfassendes Standardmöbelprogramm, das in den Handwerksbetrieben der einzelnen JVA realisiert wird. Der „Gitterladen“ in Sachsen geht mit Heimtextilien und Berufsbekleidung ins Rennen.

Der Online-Shop der Haftanstalten in Baden-Württemberg offeriert landestypisch vollmundige Weine und spritzigen Sekt. Das „Vollzugliche Arbeitswesen“ unter dem grünen „Landesvater“ Winfried Kretschmann ist konsequent: die Produktionsstätten hinter Gittern werden gleich als „Niederlassungen“ bezeichnet. Im Südwesten ist die örtliche Automobilzuliefererindustrie fleißig dabei, sozialabgabenfrei Kunststoffkomponenten für alle bekannten Fahrzeugmarken in den so genannten Unternehmerbetrieben hinter den Gefängnismauern herstellen zu lassen.

Und nun der virtuelle Warenkorb „Haftsache“ aus Bayern. Dieser bietet alle Dienstleistungen und Erzeugnisse aus den 37 bayerischen Knästen zentral der Kundschaft feil. In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Industrial Design der TU München werden beispielsweise elegante Smartphone- oder Aktentaschen von inhaftierten Frauen aus der JVA Aichach bestens in Szene gesetzt (Deutschland: Arbeitgeberverband will Demokratie, Sozialstaat und Politik abschaffen).


 

Profitable Knast-Industrie

Die sprichwörtlich unter Verschluss gehaltene Arbeitswelt hinter Gittern ist betriebswirtschaftlich organisiert. Mehrwert und nicht Ausschuss wird aus der Betriebslandschaft der Haftanstalten herausgepresst. Die JVA-Betriebe fungieren für die regionale Industrie als „verlängerte Werkbank“. Sie fangen Auftragsspitzen ab und minimieren den Ressourceneinsatz der Auftraggeber. Offensiv wird angepriesen, dass über die Knastarbeit Kosteneinsparpotentiale zu erzielen sind. Zynismus pur.

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Kaum eine Landesbehörde, kaum ein namhaftes deutsches Unternehmen aus der Auto- bzw. Elektrobranche, welches nicht die menschliche Arbeitskraft Inhaftierter fast zum Nulltarif abschöpft.

Die „Ökonomisierung“ der Knastarbeit zeigt sich unter anderem in der Eröffnung der Online-Shops, die offenbar den traditionellen Versandhäusern und TV-Verkaufs-Sendern Konkurrenz machen wollen. Auch in diesem Segment sind Haftanstalten Teil des allgemeinen Marktgeschehens geworden. Von der oft behaupteten „Marktferne“ der Haft-Produktion kann keine Rede sein (Deutschland: Der Arbeitsfetisch).

Arbeitszwang, Sozial- und Lohndumping hinter Gittern

Die in den Haftanstalten produzierten Waren und Dienstleistungen erfolgen unter Arbeitsbedingungen, die – so müsste man meinen – eigentlich nur der Vergangenheit angehören können. Weit gefehlt! Arbeitszwang, kein Mindestlohn, keine Rentenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz.

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nicht nur außer Kraft gesetzt, sie existierten noch nie. Die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) ist im Frühjahr 2014 angetreten, dies zu ändern. Grundsätzlich.

 

Engagierte Verbraucher_innen schlagen wegen der Online-Knast-Shops Alarm. Sie problematisieren die Beschäftigungsverhältnisse hinter Gittern. Prangern die sozial- und arbeitsrechtliche Diskriminierung an. Im Netz kursieren bereits die ersten Boykottaufrufe.

Unter der Parole „Wir wollen keine Produkte aus Zwangsarbeit!“ wird dazu animiert, „Häftlingsarbeit“ erst in Anspruch zu nehmen, wenn für die Qualitätsarbeit nicht nur faire Löhne gezahlt, sondern auch Rentenansprüche erworben werden.

Literatur:

Deutschland am Abgrund: Wir schaffen das… von Sarah Wagner

Aus kontrolliertem Raubbau: Wie Politik und Wirtschaft das Klima anheizen, Natur vernichten und Armut produzieren von Kathrin Hartmann

Armut in einem reichen Land: Wie das Problem verharmlost und verdrängt wirdvonChristoph Butterwegge

Quellen: PublicDomain/huffingtonpost.de am 10.02.2017

Weitere Artikel:

Deutschland: Arbeitgeberverband will Demokratie, Sozialstaat und Politik abschaffen

Deutschland: Der Arbeitsfetisch

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9 comments on “Kein Mindestlohn, keine Rente, keine Krankenversicherung: Zwangsarbeit gibt es längst in Deutschland

  1. Ein guter Artikel, der aufzeigt was in unserem „Rechtsstaat“ alles geht.
    Was aber leider nicht erwähnt wird ist, das auch unbescholtene Bürger in unserem Land
    unter Zwangsarbeit zu leiden haben und ebenfalls keinen Mindestlohn, keine Rentenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz haben.

    Das sind all jene, die Alg II/Hartz 4 bekommen und in die so genannte „ein Euro Jobs“ gezwungen werden, mit denen die Kommunen Geld einsparen und reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzen. Was zwar theoretisch verboten ist, in der Praxis aber zu über
    90% zutrifft, wie mir ein Anwalt für Sozialrecht bestätigte. Dazu kommt noch das 1 Euro Jobber bei ihrer Tätigkeit nicht gesetzlich Unfallversichert sind.

    Unser Bundesverfassungs(bruch)gericht sieht in 1 Euro Jobs natürlich keine Zwangsarbeit,
    obwohl man sanktioniert wird, wenn man den 1Euro Job ablehnt.

    Eine weitere Zwangsarbeitergruppe sind jene Hartz 4 Empfänger, die man unter Androhung
    von Sanktionen in die Zeitarbeit presst. Dort sind sie vom Mindestlohn ausgenommen und
    egal wie schlecht die Arbeitsbedingungen sind, sie dürfen nicht kündigen, weil sie sonst
    sanktioniert werden, was beutet, kein Essen, keine Miete, keine Krankenversicherung.

    Das nenne ich einen Rechtsstaat!

    Re_ignition

    1. Leider wissen die meisten nicht, dass es ein BGH Grundsatzurteil aus 2010 gibt. Demnach sind Sanktionen nicht zulässig, weil der Hartz 4 Empfänger ja eh schon finanziell Ende der Fahnenstange angelangt ist! Leider droht Jobcenter/Arbeitsamt immer wieder damit, der unwissende Hartz 4 weiß nicht Bescheid und gibt auf

      1. Sie haben Recht, ich kenne das Urteil von 2010 auch, nur leider wird es von den Jobcentern anders ausgelegt und dies von den Sozialgerichten bestätigt.
        Daher wird auch fröhlich weiter sanktioniert, das spart Geld und schreckt Aufsässige ab.

        Man beruft sich darauf, dass es bei 100% Sanktionen noch Lebensmittelgutscheine gibt und angeblich keiner hungern muss, aber das ist eine kann – Bestimmung.
        Wenn man die Gutscheine haben will, muss bei dem Fallmanager der sanktioniert hat, darum bitten. Außerdem werden keine Miete und Krankenkasse mehr gezahlt.

        Auch ist der Gutschein nur einmal einlösbar, so dass man alles was man im dem Monat an Lebensmitteln braucht auf ein Mal kaufen müsste.
        Zudem gilt der Gutschein nur für bestimme Waren und kann nur in bestimmten Verkaufsstellen eingelöst werden und die Verkaufsstelle ist nicht zur Annahme des
        Gutscheines verpflichtet.

        Wer sich dennoch mit dem Jobcenter anlegt und Sanktionen riskiert, braucht Verwandte die mit Geld aushelfen können, um die Zeit bis zur erfolgreichen Klage durch die Instanzen überbrücken zu können.
        Denn bei Hartz 4 Sanktionen gibt es in der Regel keine aufschiebende Wirkung.

        Aber bevor die Klagen der Betroffenen beim Verfassungsgericht landen können, das sich dann damit ernsthaft befassen müsste, wird diesen aufgrund von Formfehlern stattgegeben.
        Das kann z.B. die Schriftgröße in der Eingliederungsvereinbarung sein.
        (ist tatsächlich passiert). Und schon hat man eine Einzelfallentscheidung aufgrund von Formfehlern und kann weiter sanktionieren.

        So geht das seit Jahren, aber glücklicher Weise ist es im vergangen Jahr zwei Aktivisten gelungen, eine sog. Richtervorlage und eine Verfassungsbeschwerde vor das Verfassungsgericht zu bekommen, mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet.

        Gruß

        Re_ignition

      2. Jobcenter-Mitarbeiter unterstellen Erwerbslosen Vermittlungshemmnisse, um sie der Arbeitslosenindustrie zur Verwertung zuzuführen

        Nach der offiziellen Verschwörungstheorie der BA müßte ein junger qualifizierter, psychisch und physisch gesunder Erwerbsloser durch einen Arbeitsvermittler direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sein.

        Läßt sich dieses Wunschdenken jedoch in der Praxis nicht verwirklichen, so werden die Ursachen nicht in der offiziellen Verschwörungtheorie der BA gesucht, sondern beim Erwerbslosen. Und wer suchet, der wird schließlich fündig, so die gängige Verschwörungspraxis der BA.

        Immer mehr unqualifizierte Jobcenter-Mitarbeiter finden bei gut qualifizierten Erwerbslosen sogenannte Vermittlungshemmnisse, die als Grundlage dazu herhalten sollen sie dennoch zu verwerten, nämlich in teuren „Bildungs-Maßnahmen“, die Vermittlungshemmnisse beseitigen sollen, die es gar nicht gibt.

        Viele Jobcenter-Mitarbeiter sind schon psychisch mit sich selbst überfordert, also berufsunfähig aus reiner Unfähigkeit für diesen Beruf, da erwartet die BA noch von ihnen, die Erwerbslosen in fünf Verwertungskategorien- oder Gruppen mit aufsteigenden Vermittlungshemmnissen (VH) einzuordnen, welche wie folgt zu verwerten seien:

        weiterlesen, weitersagen …

        Jobcenter-Mitarbeiter unterstellen Erwerbslosen Vermittlungshemmnisse, um sie der Arbeitslosenindustrie zur Verwertung zuzuführen
        https://aufgewachter.wordpress.com/2016/03/03/jobcenter-mitarbeiter-unterstellen-erwerbslosen-vermittlungshemmnisse-um-sie-der-arbeitslosenindustrie-zur-verwertung-zuzufuehren/

      3. Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)

        Nie wieder sinnlose Hartz-IV „Disziplinierungs“-Maßnahmen, wie sechs Monate in Vollzeit in einer Übungsfirma in Hamburg mit Waren aus Plastik und „Palim-Palim“-Kaufmannsladen spielen. Ein Erwerbsloser war darüber so unglücklich, daß er bereits eine Beichte abgegeben hat.

        Mit diesem Leitfaden erfährst Du in fünf ausführlichen Schritten, wie Du überhaupt gar keine Hartz-IV Maßnahmen mehr machen brauchst. Dabei ist es auch völlig egal, ob Du per Eingliederungsverwaltungsakt vom Jobcenter zwangsverpflichtet wurdest oder Du aus Unwissenheit eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, die Dich dazu verdonnert hat. Klappt bei jeder Art von Maßnahme und das heißt für Dich:

        Nie wieder …

        6-monatige 1-Euro-Jobs in Vollzeit
        6-monatige Bewerbungstrainings-Maßnahmen in Vollzeit
        6-monatige „Fortbildungs“-Maßnahmen bei Übungsfirmen in Vollzeit
        6-monatige „Qualifizierungs“-Maßnahmen ohne IHK-Zertifikat in Vollzeit
        6-monatige „Beschäftigungs-Therapien“ AKTIV 60+ in Vollzeit

        Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)
        https://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/10/befreit-von-jeglichen-masnahmen-fur-immer-hartz-iv/

    2. Die „staatlich“ legalisierte Schwarzarbeit nimmt zu

      In Wahrheit ist eine gemeinnützige Einrichtung* nichts anderes, als ein umsatzstarkes Wirtschaftsunternehmen, daß vom Jobcenter geschickte kostenlose Zwangsarbeiter einsetzt die weder dem Arbeitsrecht noch dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegen. Gemeinnützig wird das Unternehmen deshalb bezeichnet, weil man die Gewinne dadurch gegen Null laufen läßt, indem man ganze Auto-Flotten aus hunderten von teuren Leasingfahrzeugen unterhält und ebenfalls Dutzende vermeintliche Gutmenschen** mit zwangsneurotischem Helfersyndrom, getarnt als Diplom-Sozialpädagoge großzügige Jahres-Mitarbeitergehälter von weit über 60.000 Euro beschäftigt und Geschäftstellenleiter-Jahresgehälter mit über 120.000 Euro und einem Firmenwagen von mindestens 60.000 Euro Anschaffungswert honoriert.

      weiterlesen, weitersagen …

      Die „staatlich“ legalisierte Schwarzarbeit nimmt zu
      https://aufgewachter.wordpress.com/2017/02/09/die-staatlich-legalisierte-schwarzarbeit-nimmt-zu/

  2. Meint ihr das interessiert den deutschen Michel? Der will billigste Produkte zu tiefsten Preisen! 80% eures Volkes ist so degeneriert das es kaum in Worte zu fassen ist! Nun, hier in der Schweiz sind es sogar 90% degenerierte Vollpfosten!
    Nein, diese Heuchler haben mit Rapefugees Mitleid, aber sicher nicht mit dem eigenen Volk! Und dann noch Knastis? Die sind ja selber schuld und böse und weil sie Gesetzesbrecher sind haben sie es ja eh verdient! Aber bei Krimigranten ist das was anderes!

  3. Erwähnenswert ist, dass es auch in forensischen Psychiatrien Zwangsarbeit gibt. Diese wird offiziell als Arbeitstherapie bezeichnet, um dem Umstand einen legalen Anschein zu geben, dass dort für 80 Cent pro Stunde, psychisch Kranke, darunter auch erwerbsunfähige Rentner, 3 Stunden täglich arbeiten müssen, auch, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung dazu eigentlich nicht in der Lage sind. Wer sich dem Arbeitszwang nicht unterwirft, wird aus der Forensik nicht entlassen. Erst nach 6 Jahren wird zum ersten Mal die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung überprüft. Es gibt aber auch Fälle, in denen psychisch Kranke Jahrzehnte ausgebeutet wurden. Es gibt zwar kein Gesetz in Deutschland, welches psychisch kranke Rentner zur Zwangsarbeit verpflichtet, die Forensik macht ihre eigenen Gesetze, wie in meinem Fall.

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