Bayers Monsanto-Übernahme verstärkt Monopolisierung bei Saatgut, Gentechnik und Pestiziden

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Monsanto-Aktionären bescheinigt, „ein gutes Gespür für den richtigen Zeitpunkt“ zum Ausstieg aus dem Unternehmen gezeigt zu haben. Ob dies jedoch auch für Bayer eine gute Entscheidung gewesen sei, werde sich erst noch zeigen.

Bayer begründe damit sein Imperium noch stärker als bisher auf technologisch veraltete Branchen wie die Pestizid-Produktion oder die Agrogentechnik. Die Unternehmensführung behaupte zwar, so eine wachsende Weltbevölkerung ernähren zu wollen. Dies sei jedoch Unsinn, da die bäuerliche Landwirtschaft und nicht Agrarkonzerne die hauptsächlichen Ernährer der Welt seien.

„Monsantos Aktionäre trennen sich von einer Firma, die ihre besten Tage hinter sich hat. Sie haben offensichtlich ein gutes Gespür für den richtigen Zeitpunkt zum Abschied von einem in weiten Kreisen unbeliebten Unternehmen“, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.

„In zwei seiner Kerngeschäfte, bei Gentech-Saatgut und Glyphosat, ist der Konzern auf dem absteigenden Ast. Gegen das Totalherbizid Glyphosat, das einen Großteil von Monsantos Umsatz ausmacht, ist inzwischen eine Vielzahl von Unkräutern resistent. Nicht nur, dass es nicht mehr wirkt, es steht auch im Verdacht, krebserregend zu sein. Außerdem wurde die Entscheidung über die EU-weite Glyphosat-Wiederzulassung, mit der Monsanto 2016 fest gerechnet hatte, erstmal bis Ende 2017 verschoben. Es läuft nicht wirklich gut für Monsanto und es wird auch für Bayer-Monsanto nicht wirklich gut laufen“, warnte Moldenhauer.

Bayer zeige sich geradezu blind gegenüber dem weltweiten Trend hin zu gesunden, regional und biologisch erzeugten Lebensmitteln. Für seine rückwärtsgewandte Unternehmensstrategie nehme der Konzern Schulden in Höhe von 57 Milliarden US-Dollar auf und stehe damit finanziell künftig stark unter Druck (Übernahme-Poker Bayer-Monsanto bedroht die Welternährung).

Moldenhauer: „Bayer-Monsanto steht für Monokulturen, Pestizideinsatz und Gentech-Pflanzen, für die Ausschaltung von Wettbewerb und für das Diktat, was Landwirte anbauen dürfen und was auf dem Markt verfügbar ist. Die Fusion von Bayer und Monsanto soll die Hochzeit von Glyphosat und Glufosinat bedeuten. Mit Glufosinat will Bayer das Problem Glyphosat-resistenter Unkräuter bekämpfen. Versucht wird eine Teufelsaustreibung mit dem Beelzebub, denn während Glyphosat im Verdacht steht, Krebs zu erregen, gilt Glufosinat als reproduktionstoxisch.“ (Gentechnik-Verschwörung: E-Mails belasten Monsanto und Bayer)

Gutachten: Anbauanträge für Gentechmais fehlerhaft

Die in der Europäischen Union (EU) eingereichten Anträge auf Anbau von gentechnisch verändertem Mais sollen in zentralen Punkten fehlerhaft sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Umweltrechtsexperten Professor Ludwig Krämer, welches das Institut Testbiotech am 07. Dezember veröffentlichte.

Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers müssen die Anträge zurückgewiesen und die bereits bestehende Zulassung für Mais MON 810 widerrufen werden. Die Hersteller hätten die Verbreitung der Maisurform Teosinte und damit die Risiken einer unkontrollierten Ausbreitung der manipulierten Mais-Gene unterschätzt.

 

Betroffen seien laut Testbiotech die Konzerne Monsanto, Pioneer/DuPont und Syngenta. Sie stellen drei Varianten von Gentechnik-Mais her, die Insektengifte produzieren (MON810, Bt 11 und Mais 1507), sowie einen Mais, der gegenüber Herbiziden resistent gemacht wurde (GA21). Da Teosinte sich mit Mais kreuzen kann, können so die in den Mais eingebauten Gen-Konstrukte übertragen werden.

Das hätte laut Gutachten ein zentrales Element der Risikobewertung der EU sein müssen, da eine unkontrollierte Ausbreitung der Gen-Konstrukte Landwirten und Umwelt erheblich schaden könne. Doch in den vor mehreren Jahren eingereichten Anträgen der Firmen werde ein Gen-Austausch zwischen Mais und anderen Pflanzenarten ausdrücklich ausgeschlossen (»Galgenfrist«: EU-Kommission verlängert Glyphosat-Zulassung für 18 Monate).

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Bundesrat: Gentechnikgesetz lässt Anbauverbote scheitern

Der Bundesrat hält es für „dringend geboten“, das neue Gentechnikgesetz in zahlreichen Punkten nachzubessern. Anderenfalls würden bundeseinheitliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) scheitern, heißt es in einer Stellungnahme, die am 16. Dezember verabschiedet wurde. Im Januar muss sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz befassen.

Die „Vielzahl komplizierter Regelungen“ im Entwurf könnte am Ende dazu führen, dass ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften zum Gentechnikanbau entstehe, kritisierte Sachsen-Anhalts grüne Agrarministerin Claudia Dalbert. Sie forderte den Bundestag auf, den Entwurf zu „verschlanken“. Im Wesentlichen verlangt der Bundesrat folgende Änderungen:

1) Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium sollen allein über Anbauverbote entscheiden können, ohne vier weitere Ministerien zu beteiligen.

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2) Wird ein Unternehmen aufgefordert, auf GVO-Anbau in Deutschland freiwillig zu verzichten, müssen keine „zwingenden Gründe“ dafür genannt werden. Das sehe auch die EU-Freisetzungsrichtlinie nicht vor. Umgekehrt dürfe auch dann, wenn solche zwingenden Gründe entfallen, der Anbau von GVO nicht wieder erlaubt werden.

3) Analog zur Einführung von Anbauverboten muss auch für deren Aufhebung („opt in“) eine Mehrheit im Bundesrat Voraussetzung sein.

4) Der Bund soll die Länder aktiv dabei unterstützen, Verbotsgründe zusammen zu tragen. Hat der Bund nicht vor, den Anbau von GVO per Verordnung zu verbieten, muss er die Länder darüber informieren.

5) Der Bundesrat „hält es auch nicht für sachgerecht, in die Begründung zum Gesetzentwurf Auslegungsvorgaben zu den neuen Gentechniken aufzunehmen, die keinerlei Bezug zum Regelungsteil des Entwurfs haben“, so die Stellungnahme. Solange es keine europäische Entscheidung dazu gebe, sollten alle Organismen, die mit Hilfe der neuen Gentechniken erzeugt werden, dem Gentechnikgesetz unterfallen. Die Bundesregierung hatte kurzfristig noch in die Begründung geschrieben, dass bei neuartigen Gentechniken im Einzelfall geprüft werden solle, ob ein GVO vorliege. Die Begründung eines Gesetzes lässt sich im parlamentarischen Verfahren jedoch nicht mehr ohne Weiteres beeinflussen.

Der Bundesrat verwies ferner auf seinen eigenen Entwurf zum Gentechnikgesetz aus dem Jahr 2015, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in den Bundestag eingebracht hat. Darin seien die Probleme sachgerechter gelöst.

Ähnlichen Änderungsbedarf hatte bereits die SPD-Fraktion bei der 1. Lesung im Bundestag angemeldet. Die Staatssekretärin im Bundesagrarministerium, Maria Flachsbarth, hielt dem im Bundesrat entgegen, Bund und Länder müssten gemeinsam Verantwortung tragen, um den Anbau von GVO rechtssicher im ganzen Bundesgebiet verbieten zu können. Dieses Ziel könne mit dem Gesetz erreicht werden.

   

„Agrarminister Schmidt hat die Bundesländer mit seinem Gentechnik-Comeback-Gesetz ausgebootet“, kritisierte dagegen der grüne Gentechnikexperte im Bundestag, Harald Ebner. „Heute hat er von ihnen dafür zu Recht die deutliche Quittung bekommen.“ „Dem Länder-Appell muss der Bundestag jetzt nachkommen“, forderte auch der Vorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft , Felix Prinz zu Löwenstein für 35.000 Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln. „Werden die Schwachstellen des aktuellen Entwurfs jetzt nicht behoben, müssen Bundestag und Bundesrat die Notbremse ziehen und das Gesetzgebungsverfahren stoppen.“

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sich zu den Kritikpunkten äußern wird. Dann reicht sie beides an den Bundestag weiter, der – wie berichtet – bereits am 2.12. in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen hat. Das war möglich, weil die Bundesregierung den Entwurf als besonders eilbedürftig eingestuft hatte.

Am 16. Januar ist eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss geplant. Auch der Gesetzentwurf des Bundesrates wird im Bundestag noch zu beraten sein. Sollte der Bundestag das Gesetz dann im Februar verabschieden, müsste sich der Bundesrat spätestens drei Wochen später abschließend damit befassen.

Literatur:

Food, Inc. – Was essen wir wirklich?

Gekaufte Wahrheit

Saat der Zerstörung. Die dunkle Seite der Gen-Manipulation von F William Engdahl

Quellen: PublicDomain/bund.net/keine-gentechnik.de am 16.12.2016

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