Ihr wollt ein Mini-Haus? Das müsst ihr wissen, bevor ihr euch ein Minihaus kauft

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Ein umweltfreundliches Eigenheim mit kleinem Garten, keinen Stress mit den Nachbarn und trotzdem keinen finanziellen Klotz am Bein: Die Idee, in einem Tiny House zu leben, klingt schon verlockend. Anbieter für Mini-Häuser gibt es inzwischen auch in Deutschland genug. Die Preise gehen ab 27.000 Euro los.

Janko Fuhrmann vom Verband privater Bauherren schätzt das Interesse an den Minihäusern aktuell trotzdem noch gering ein. Statt sich ein Tiny House zu bauen, greifen viele Singles nach wie vor lieber zur Eigentumswohnung.

Ein Grund dafür ist, dass geeignete Grundstücke besonders in Ballungsgebieten rar sind und die kleinen Häuschen einer Genehmigung bedürfen. Wir haben nachgefragt, was ihr auf dem Weg zum eigenen Mini-Haus beachten müsst.

Wo darf ich mein Tiny House hinstellen?

Generell ist der Bau eines Hauses immer genehmigungspflichtig. Selbst wenn das geplante Objekt auch noch so klein ist. „Für alle baulichen Anlagen, die im Erdboden verankert sind, gilt das Bauordnungsrecht. Ganz egal, wie groß sie sind“, erklärt Janko Fuhrmann. Sobald ein Gebäude ein Fundament hat, handelt es sich also um eine bauliche Anlage. Und als solche ist das Tiny House genehmigungspflichtig.

Vor der Errichtung eines Minihauses muss also ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn ihr euer Häuschen auf das Flachdach eines Nachbarn stellen wollt. „Auch mit solchen Bauten tangiert man öffentliches Recht“, erklärt Fuhrmann. „Man ist immer an das Baurecht gebunden. Und alles, was öffentliches Recht ist, muss zu 100 Prozent erfüllt werden.“

Das gilt allerdings nicht für Mini-Häusern, die auf einem Anhänger untergebracht sind: „Sobald es auf einem Wagen steht, ist es keine bauliche Anlage mehr.“ Die Häuschen auf Rädern unterliegen stattdessen dem Straßenverkehrsrecht (Alternatives Leben: Mini Haus auf Rädern (Video)).

Kann die Gemeinde mir den Bau eines Kleinsthauses verweigern?

„Nur weil ein Gebäude zu klein ist, darf sein Bau von der Gemeinde nicht verweigert werden. Problematisch sind eher Häuser, die zu groß sind“, meint Fuhrmann. Wild drauflos bauen, dürft ihr aber auch dann nicht, wenn es sich um ein Mini-Haus handelt. Zuvor ist zu klären, ob ein Bebauungsplan für das Gebiet vorliegt. In diesem Fall müsst ihr dessen Vorgaben erfüllen. G

ibt es keinen Bebauungsplan, seid ihr gezwungen, euch beim Bau eures Eigenheims nach der umliegenden Bebauung zu richten. „Es kann beispielsweise sein, dass Flachdächer nicht erlaubt sind, sondern es ein Satteldach sein muss, oder es gibt Vorschriften über die Art der Eindeckung oder der Bauflucht“, erklärt Fuhrmann.

Damit ihr später nicht enttäuscht werdet, solltet ihr vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage stellen, um zu klären, ob ihr euer Traumhäuschen dort tatsächlich verwirklichen dürft. „Ein Bauantragsverfahren kostet zwischen 200 und 300 Euro. Eine Bauvoranfrage nur etwa ein Zehntel davon“, schätzt Fuhrmann.

 

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Wie finde ich ein geeignetes Grundstück?

Das größte Problem bei der Planung eines Tiny Houses dürfte die Wahl eines geeigneten Grundstücks sein, schätzt Fuhrmann. „Die Flächen, die dafür in Frage kommen, für die gibt es aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Bebauungsplan.

Die sind meist in Ballungsgebieten. Besonders im innerstädtischen Bereich wird es aber schwierig werden, einen Bauplatz zu finden. Weil viele leerstehende Flächen in der Hand von Bauträgern sind. Da braucht man nicht mit einem individuellen Entwurf zu kommen“, meint der Experte vom Verband privater Bauherren.

Stattdessen ist Eigeninitiative gefragt. Spürt Baulücken auf, fragt Freunde und Bekannte aus, ob sie leerstehende Flächen kennen. „Das Sinnvollste ist, rumzufragen und selbst die Augen nach passenden Grundstücken offen zu halten. Wird man fündig, kann man sich beim Grundbuchamt die Auskunft holen, wem das Land gehört. Man muss eben nachfragen, ob man da bauen kann“, meint Fuhrmann.

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Kann ich auf ein Freizeitgrundstück ausweichen?

Wer sich ein autarkes Häuschen zulegen will, der wird sich auch die Frage stellen, ob es auf einem Freizeitgrundstück nicht am besten aufgehoben ist. Denn die Preise für ein Freizeitgrundstück sind in der Regel deutlich niedriger als die für Bauland. Was auf einem solchen Grundstück erlaubt ist, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten.

Bevor ihr mitten im Wald ein Minihaus errichtet, solltet ihr euch ebenfalls zuerst bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, was auf dem Grund erlaubt und was unzulässig ist. In einigen Fällen dürft ihr auf einem Freizeitgrundstück nämlich nicht einmal einen Wohnwagen abstellen.

Und was ist mit der Schrebergartensiedlung?

Welche Bauten in einer Kleingartensiedlung verboten sind, entscheidet in der Regel nicht der Gesetzgeber, meint Fuhrmann. „Eine Kleingartensiedlung muss man sich wie einen Staat im Staat vorstellen. Was dort erlaubt ist, das hängt von der Satzung der Kleingartengemeinschaft ab. Da gilt nicht mehr das Baurecht. Wenn die Gemeinschaft der Kleingartenbesitzer den Bau eines Minihauses genehmigt, muss man keinen Bauantrag stellen“, erklärt Fuhrmann.

Allerdings handelt es sich bei den Parzellen in Schrebergärten meist nicht um erschlossene Grundstücke. „Man darf dort auch keinen Erstwohnsitz anmelden“, erklärt Janko Fuhrmann: „Wenn es in der Kleingartensiedlung keinen stört, dass man dort Vollzeit wohnt, wird es vermutlich keiner melden. Sowas wird ja nicht überprüft. Das hängt einfach von den Nachbarn ab.“

Ich habe ein Grundstück gefunden — was nun?

Wer ein hübsches Fleckchen für sein Tiny House gefunden und per Bauvoranfrage geprüft hat, ob die Aussichten für eine Genehmigung gut stehen, muss trotzdem einen Bauantrag einreichen. Das geht allerdings nicht durch eine Privatperson, sondern muss durch einen berechtigten Ingenieur erfolgen.

Zusammen mit dem Bauantrag müsst ihr alle wichtigen Unterlagen einreichen, beispielsweise einen Lageplan, Grundrisse, Zeichnungen von dem geplanten Baukörper und einen Wärmeschutznachweis. Wie lange das Bauantragsverfahren dauert, hängt vom jeweiligen Bezirk ab. „Mit zwei Wochen darf man aber schon rechnen“, meint Fuhrmann. Um einen Bauantrag zu stellen, müsst ihr übrigens noch nicht Eigentürmer des Grundstücks sein.

Es ist also sinnvoll, erst zu prüfen, ob ihr eurer Traumhäuschen überhaupt bauen könnt, bevor ihr euer Erspartes für ein Grundstück auf den Kopf haut.

Literatur:

Die besten Einfamilienhäuser aus Holz von Wolfgang Bachmann

Kleine Häuser – große Wohnarchitektur: Die Besten der Besten. Häuser Award von Bettina Hintze

Das große Buch der Selbstversorgung von Dick Strawbridg

Das Ende der Großen: Zurück zum menschlichen Mass von Leopold Kohr

Quellen: PublicDomain/businessinsider.de am 08.10.2016

Weitere Artikel:

Alternatives Leben: Mini Haus auf Rädern (Video)

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One thought on “Ihr wollt ein Mini-Haus? Das müsst ihr wissen, bevor ihr euch ein Minihaus kauft

  1. Alles in einem: Eine Unterkunft zu bauen ist das fundamentalste Recht eines JEDEN!! Mit auch nur einer winzigen „Einschränkung“ denn mehr sind „Bauvorschriften“ nicht, beweist der angebliche Staat nur seine „Herrschaft“ über unschuldige Menschen!
    Ich könnte ja noch verstehen dass man in einem Ballungegebit nicht bauen kann wie man will und Millionäre (Betrüger) eben nicht des armen Mannes Haus einfach von der täglichen Sonne mit Prachtbauten zubauen soll, jedoch derjenige der keine genügenden Mittel hat, jedoch Arbeitskraft um nicht ohne Dach über dem Kopf leben will, dem wird der Garaus gemacht.

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