Hartz IV: Strafen gegen 15-jährige Schüler

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Derzeit werden wieder Schüler vom Jobcenter vorgeladen, die gerade 15 Jahre alt geworden sind. Die betroffenen Kinder werden aufgefordert, sich eine Arbeitsstelle bzw. Berufsausbildungsstätte zu suchen, obwohl sie weiterhin die Schule besuchen wollen.

Augenscheinlich wollen einige Behörden nicht, dass auch Kinder aus sogenannten Hartz IV Familien das Abitur abschließen

Es klingt verrückt. Schüler, die das 15. Lebensjahr absolviert haben, sollen sanktioniert werden, weil sie weiterhin das Gymnasium besuchen wollen. Tausenden Kindern werden derzeit Vorladungen geschickt, in denen sogenannte Rechtsfolgebelehrungen enthalten sind.

In diesen wird aufgefordert, sich um eine Stellensuche zu bemühen. Weiterhin wird zu einem Gespräch vorgeladen. Andernfalls wollen die Jobcenter-Mitarbeiter Kinder mit Leistungskürzungen bestrafen (Deutschland: Armutsbericht widerlegt Propaganda vom sozialen Aufschwung).

Jobcenter akzeptiert Schulbescheinigung nicht

Angelika W. Ist die Mutter eines betroffenen Kindes: „Unsere Tochter ist gerade erst 15 Jahre und will weiterhin ins Gymnasium gehen. Doch das Jobcenter akzeptiert die Schulbescheinigung nicht. Vielmehr soll sich unsere Tochter auf Stellensuche gehen! Das kann doch nicht sein!“ Die betroffene Familie muss Hartz IV Leistungen beziehen, weil der karge Lohn nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.

Für das Jobcenter gelten Kinder in den Bedarfsgemeinschaften ab dem 15. Lebensjahr als voll erwerbsfähig. Ab diesem Zeitpunkt werden sie in „Betreuung“ aufgenommen. Und diese läuft nach Schema „F“ ab.

Wenn die Kinder weiterhin zur Schule gehen wollen, um später zu studieren, dann passt das offenbar vielen Sachbearbeitern nicht ins Konzept. Sie drohen stattdessen mit Sanktionen. „Ich möchte mit Ihnen Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen…“, hat das Jobcenter in der Einladung geschrieben und bei einer Verweigerung „können Ihre Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden“, heißt es weiter.

Um die Sanktionen zu vermeiden, ist unsere Tochter mit unserer Begleitung in das Jobcenter gegangen. Dort musste sie vorweisen, dass sie gute Noten hat. Das einfache Schicken der Schulbescheinigung per Post reichte nicht aus.

Doch die Behörde will schon zeitnah wieder eine Vorladung rausschicken. „Das wollen wir nicht“, sagt die Mutter. Schließlich kann es doch ausreichen den Schulbesuch durch eine offizielle Bescheinigung nachzuweisen (Die Armutsmaschine: Erneuter Angriff der Anti-Sozialministerin auf Hartz IV-Empfänger (Video).

  

Behörde droht weiterhin mit Sanktionen

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Doch die Behörde bleibt hart. Kommt die Schülerin nicht zum Termin, wird sanktioniert. „Das kann doch nicht wahr sein, Eltern dürfen richtigerweise auch nicht ihre Unterhaltspflichtigen Zahlen einstellen, nur weil ihnen etwas nicht passt.

Im Antwortschreiben des Jobcenter hieß es, dass die Schüler seit ihrem 15. Geburtstag „Kunden“ der Behörde seien und auch so behandelt würden (Altersarmut: Immer mehr Ältere beziehen Hartz IV).

Auf Anfrage bei Bundesbeauftragten für Datenschutz reicht es vollkommen aus, eine Schulbescheinigung der Behörde zu schicken.

Ob das Jobcenter nun tatsächlich eine Sanktion verhängt, wird sich zeigen. In diesem Fall will die Familie klagen. „Wir möchten unsere Tochter vor diesem Druck schützen, sie soll in Ruhe lernen, ohne Angst haben zu müssen“.

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Ähnliche Fälle gab es bereits früher, hier 2010 und 2013.

Literatur:

Deutschland am Abgrund: Wir schaffen das… von Sarah Wagner

Armut in einem reichen Land: Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird von Christoph Butterwegge

Der stille Putsch: Wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt von Jürgen Roth

Quellen: PublicDomain/gegen-hartz.de am 15.07.2016

Weitere Artikel:

Die Armutsmaschine: Erneuter Angriff der Anti-Sozialministerin auf Hartz IV-Empfänger (Video)

Deutschland: Armutsbericht widerlegt Propaganda vom sozialen Aufschwung

Altersarmut: Immer mehr Ältere beziehen Hartz IV

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11 comments on “Hartz IV: Strafen gegen 15-jährige Schüler

    1. Gut so, Der Feminismus muss komplett zerfallen. Die Weiber müssen wieder lernen Sex zu geben, jeden Tag, ansonsten sollen sie verhungern. Das war zu allen Zeiten so in allen Kulturen. Die westlichen Weiber sind total verwöhnt worden. Die Staaten müssen zerfallen, Sozialismus muss zerfallen und Feminismus muss zerfallen.

  1. Im Antwortschreiben des Jobcenter hieß es, dass die Schüler seit ihrem 15. Geburtstag „Kunden“ der Behörde seien und auch so behandelt würden

    Ersten gibt es im Besetzten Deutschland keine behörden,sondern nur Firmen
    zweitens sind Jobcenter zu kriminellen Vereinigungen verkommen
    jeder sogenannte Sachbearbeiter der solche Anweisungen ausführt ist ein Krimineller

  2. Die Frage ist, ob mal ein Jugendlicher -gestützt von seinen LehrerInnen und Eltern – es gerichtlich und von sich aus öffentlichkeitswirksam (?) durchboxt, das Recht auf den ersten Bildungsweg (egal mit welchen Noten, Thema Chancengleichheit) anzugehen.
    Und dass er sich auf sein Recht beruft, nicht für seine HArtz-Iv-Beziehenden Eltern zu „haften“, sprich denen keinen Unterhalt zahlen muss und auch nicht seinen Mindestunterhalt verringern muss – insbesondere dann nicht, wenn er unter 18Jahre alt ist und zudem regulär beschult wird.

    Das Schutzalter in der sexualität wollen sie immer diskutieren, ab wann darf ein Kind heiraten oder auch nur sexuellen Umgang (mit anderen) pflegen – geht es um den Lebensunterhalt, sollte die Volljährigkeit absolutes Gebot sein für die früheste Einladung.
    Einmal sagen: ich geh zur Schule ->Regeln des Schulgesetzes seitens des Amtes akzeptieren.
    Ich verstehe nicht, wieso sog. Jugendämter und SChulbehörden da nicht scharf im Sinne der Jugendlichen gegenüber dem Jobcenter auftreten – die könnten ihr abgenutzes Image jetzt gut aufpolieren, indem sie mal was im Sinne der KINDER tun…
    Das JC müsste im Sinne der Kinder beraten, wie sie einen Ferienjob gut und anrechnungsfrei erledigen können, damit sie mal mehr haben als ihren kärglichen Regelsatz. Es müsste den Jugendlichen zu einer SChulbildung raten, damit es a) kostenpflichtige Fortbildungskurse zum Schulabschlusserwerb spart b) ausbildungsfähige Jugendliche und junge Erwachsene dem Arbeitsmarkt liefert c) die jugendlichen motiviert sind, Geld zu verdienen anstatt in der PFLICHT zu sein, für die Eltern zu sorgen (=Abtörn forever vom Sozialstaat)

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