Ein neues Gesetz erlaubt es dem russischen Verfassungsgericht auf Antrag der Regierung, die Urteile internationaler Gerichte außer Kraft zu setzen, sollten diese nationalen Interessen entgegenstehen. Das wird vor allem Urteile zu Menschenrechten betreffen, meinen Beobachter.
Die Staatsduma hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der es Russland erlaubt, Urteile internationaler Gerichte zu ignorieren. Russlands Präsident Wladimir Putin hat das Gesetz bereits unterschrieben. Auf Antrag des Präsidenten oder der Regierung kann das Verfassungsgericht der Russischen Föderation künftig anordnen, die Vollstreckung der Urteile zu verweigern. In erster Linie betrifft es Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Was zunächst unglaublich klingt, ist tatsächlich internationale Rechtspraxis. Vergleichbare Gesetze gibt es zum Beispiel in Deutschland und in Großbritannien. Zudem geht die Staatsduma davon aus, dass das neue Gesetz nur in Einzelfällen zur Anwendung kommt. Für die Investitionsaktivität und den Schutz von Privateigentum in Russland seien keine Nachteile zu befürchten, heißt es.
Bereits im Sommer des Jahres hatten Abgeordnete der russischen Regierung das Verfassungsgericht gebeten, die Frage zu klären, ob internationales Recht Vorrang vor nationalem habe. Das Verfassungsgericht hatte schon damals entschieden, dass Urteile des EGMR nicht zwingend umzusetzen seien.
Das neue Gesetz sei vor allem mit der aktuellen politischen Lage verbunden, meint Rechtsanwalt Alexander Manow, der zugleich Dozent an der Staatlichen Juristischen Universität Moskau ist und Prozesse am EMGR führt. „Die Rechtspolitik ist zurzeit leider stark politisiert. Ich denke, dass unsere Abgeordneten mit diesem Gesetz verhindern wollen, dass von außen Druck auf die Russische Föderation ausgeübt werden kann“, sagte er im Gespräch mit RBTH.
In dieser Hinsicht bestünden zu Recht Bedenken. Der EMGR sei kein Exekutivorgan, betont der Experte. Er wirke durch den Ministerrat der Europäischen Union, zu dem das russische Verhältnis aktuell sehr angespannt sei. Zudem gebe es Verfahren, die für Russland problematisch werden könnten.
„Menschenrechte sind von großer Bedeutung, doch der Staat muss ebenfalls souverän bleiben“, meint Manow. Bei dem neuen Gesetz gehe es lediglich darum, den Wohlstand einiger zu sichern.
Hintergrund seien die Urteile internationaler Gerichte, die Russland zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,78 Milliarden Euro an ehemalige Yukos-Aktionäre verpflichten, glaubt der Rechtsanwalt. Für den Durchschnittsrussen werde das neue Gesetz dagegen kaum von Bedeutung sein.
Das Gesetz könnte sich für Russland aber noch nachteilig auswirken, mahnt der Jurist, nämlich dann, wenn sich die Beziehungen zur EU irgendwann wieder normalisierten. Dann werde man Russland sicher daran erinnern, wenn es gegen europäisches Recht verstoßen hat.
Literatur:
Russland verstehen: Der Kampf um die Ukraine und die Arroganz des Westens von Gabriele Krone-Schmalz
Die Eroberung Europas durch die USA von Wolfgang Bittner
Was will Putin? von Stephan Berndt
Wir sind die Guten.: Ansichten eines Putinverstehers oder wie uns die Medien manipulieren von Mathias Broeckers
Quellen: themoscowtimes.com/de.rbth.com am 18.12.2015
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Das macht Sinn! Insbesondere das Diskriminierungsverbot der EMRK wird bei uns im Westen dazu mißbraucht, ein „drittes“ Geschlecht hineinzuinterpretieren, um auch perverse Randgruppen zum Schaden der Allgemeinheit künstlich „aufzuwerten“. Es liegt in der Natur des Menschen , aus der gesellschaftlichen Norm sich selbst ausgrenzende Minderheiten zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere der FAMILIE gesellschaftlich zu ächten; man kann auch sagen: Zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Hygiene. Die logische Folge dieser beklagenswerten Fehlentwicklung legt nämlich auch nahe, selbst gleichgeschlechtlichen INZEST „aufzuwerten“, den auch diese „Variante“ ist eine „Orientierung“. Daher gilt deraltrömische Grundsatz: principiis obsta!