Belgien gibt Facebook 48 Stunden Zeit, die Verfolgung von Nicht-Nutzern zu stoppen: Ein belgisches Gericht hat Facebook 48 Stunden gegeben, die Verfolgung von Online-Aktivitäten von Nicht-Facebook-Nutzern in Belgien zu stoppen.
Wenn Facebook der gerichtlichen Anordnung nicht folgt und nicht seine ausdrückliche Zustimmung gibt, droht eine tägliche Geldstrafe von 250.000 €. „Wenn ein Surfer nicht über einen eigenen Facebook-Account verfügt und zufällig auf der Webseite landet, muss Facebook ausdrücklich seine Zustimmung zum „Tracking“ einholen“, so das Gericht in Brüssel.
Belgische Datenschutzregler beschuldigen Facebook, das EU Datenschutzrecht durch Verfolgen von Personen ohne ihre Zustimmung mit dem so genannten „DATR“ Cookie zu verletzen.
Der Tracking-Cookie wird auf dem Computer eines Internet-Nutzers platziert wenn er Facebook.com besucht oder den „Gefällt-mir“ Button auf einer anderen Webseite anklickt. Dadurch kann Facebook die Surfgewohnheiten des Benutzers ausspionieren, um so eine bessere Ausrichtung von Werbung zu erreichen (Ferngesteuert: Wie uns Amazon, Google, Facebook & Co im Netz kontrollieren und Social Freezing: Apple und Facebook machen Frauen zu Leibeigenen.
Das Brüsseler Gericht ordnete das amerikanische Unternehmen in Silicon Valley an, seine Tracking-Aktivitäten in Belgien innerhalb von 48 Stunden zu stoppen oder bei Weigerung eine tägliche Geldstrafe bis zu 250.000 € zu zahlen.
Video:
Der Internet-Riese will gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen.
Literatur:
Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald
Bürger im Visier der Geheimdienste
Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten BundesrepublikvonJosef Foschepoth
NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands
Quellen: PublicDomain/schweizmagazin.ch vom 11.11.2015
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