EU-Kommission erteilt Zulassungen von 19 genmanipulierten Pflanzen, 17 davon für die Verwendung in Lebens-/Futtermitteln!
Die Pflanzen stammen von den amerikanischen Konzernen Monsanto und Du Pont sowie von den deutschen Firmen Bayer und BASF.
Das Unkrautbekämpfungsmittel Roundup (Glyphosat) ist in den USA (und auch in Europa) in der Luft, im Regen, im Grundwasser, in der Erde und in den meisten Nahrungsmitteln zu finden. Und immer mehr wissenschaftliche Forschungen weisen auf dessen krebsfördernden Eigenschaften hin.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hatte eine Sitzung mit 17 Krebs-Experten aus 11 Ländern einberufen. Diese bewerteten aus den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen von fünf verschiedenen Pestiziden, einschließlich Glyphosat, ob diese als krebserzeugend einzustufen sind. Krebserzeugende Stoffe sind Stoffe, die zu Krebs unter bestimmten Expositionsniveaus führen können.
Jedes zweite Kind in den USA leidet heute bereits unter chronischen Krankheiten wie Asthma, Allergien, Autismus, Autoimunerkrankungen, Crohn, Diabetes und Fettleibigkeit. Diese und andere Krankheiten lassen sich direkt mit GVO und Glyphosat, den Produkten von Monsanto, in Verbindung bringen.
Und nun, wo auch die WHO bestätigt hat, dass Glyphosat krebserregend sein kann, haben Juncker und Co. gleich reagiert und ebensolchen herbizidrestistenten Mais und Raps auf den Weg gebracht. Da sieht man mal wieder, wer das Sagen hat – Monsanto, Du Pont Bayer und BASF.
Die EU-Kommission hat am 24.4.2015 Neuzulassungen für folgende gentechnisch veränderte Organismen erteilt bzw. deren geltende Zulassungen erneuert:
- Mais: Droughtgard™ (MON87460), LibertyLink™ (T25), Roundup Ready 2™ (NK603)
- Raps: Roundup Ready™ (GT73), TruFlex Roundup Ready™ (MON88302)
- Soja: Plenish™, TREUS™ (305423), Cultivance™ (CV127), Vistive Gold™ (MON87705), Genuity Roundup Ready 2 Xtend™ (MON87708), MON87769
- Baumwolle: TwinLink™ (T304-40), Roundup Ready Flex™ (MON88913), LL25 x GHB614, MON531 x MON1445, Bollgard II™ (MON15985), Bollgard I™ (MON531), Roundup Ready™ (MON1445)
Hier finden sie den tabellarischer Überblick der Neuzulassungen vom 24 April 2015 als pdf:
tabellarischer Überblick Neuzulassungen 24 April 2015.pdf
Testbiotech plant eine Musterbeschwerde gegen die Entscheidung der EU-Kommission.
Die Organisation hatte bereits in drei anderen Fällen offiziell Beschwerde eingelegt, ein Fall ist bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig.
„Die Risiken der jeweiligen Pflanzen wurden nicht ausreichend erforscht. Kombinierte Auswirkungen auf die Gesundheit, die auftreten können, wenn die Pflanzen in Nahrungsmitteln gemischt werden, wurden sogar überhaupt nie untersucht“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Der laxe Umgang mit den Risiken dieser Pflanzen und deren massenhafte Zulassung führt zu stetig steigenden gesundheitlichen Risiken in der Nahrungsmittelproduktion.“
Die Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA wurde auch von Experten verschiedener EU-Mitgliedsländer kritisiert. Doch dies hatte keine Auswirkungen auf die Zulassungen. Stattdessen schlägt die EU-Kommission jetzt neue Regeln vor, die es einzelnen Mitgliedsländern erlauben sollen, den Import von Gentechnikpflanzen zu verbieten. Den Mitgliedsländern soll dabei allerdings ausdrücklich untersagt werden, ihren Importstopp beispielsweise mit gesundheitlichen Risiken zu begründen. Damit könnten entsprechende Importverbote in Zukunft kaum gegen Klagen verteidigt werden.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Europäische Kommission:
Kommission erteilt Zulassungen für 17 GVO zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln und für 2 GV-Nelkensorten
Brüssel, 24 April 2015
Die Kommission hat heute 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln erteilt, 7 bereits geltenden Zulassungen erneuert und die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst.
Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau.
Die Abstimmung der Mitgliedstaaten über die heute zugelassenen GVO ergab sowohl im Ständigen Ausschuss als auch im Berufungsausschuss „keine Stellungnahme“, da es weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit gab. Die Kommission hat die ausstehenden Beschlüsse nun erlassen, wozu sie gemäß dem derzeitigen GVO-Rechtsrahmen verpflichtet ist. In den vergangenen Monaten, in denen der Entscheidungsprozess bezüglich GVO-Zulassungen überprüft wurde, waren keine Zulassungen erteilt worden. Das Ergebnis der Überprüfung wurde am 22. April mit der Annahme einer Mitteilung über die Überprüfung des Entscheidungsprozesses in Bezug auf die Zulassung von GVO und eines Legislativvorschlags zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel bekannt gegeben (IP/15/4777, MEMO/15/4778 und MEMO/15/4779). Bis die neuen Rechtsvorschriften von Parlament und Rat verabschiedet werden, muss das Zulassungsverfahren gemäß dem derzeit geltenden Rechtsrahmen durchgeführt werden.
Für alle heute zugelassenen GVO wurde vor Erteilung der Zulassung nachgewiesen, dass sie sicher sind. Für jeden GVO, der in Verkehr gebracht werden soll, wurde von der EFSA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen. Die heute zugelassenen GV-Lebens- und -Futtermittel kommen zu den in der EU zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln bereits zugelassenen 58 GVO hinzu (dabei handelt es sich um Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben).
Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Die heutigen GVO-Zulassungen umfassen:
10 Neuzulassungen (für die Maissorte MON 87460, die Sojabohnensorte MON 87705, die Sojabohnensorte MON 87708, die Sojabohnensorte MON 87769, die Sojabohnensorte 305423, die Sojabohnensorte BPS‑CV127‑9, die Ölrapssorte MON 88302, die Baumwollsorte T304-40, die Baumwollsorte MON 88913 und die Baumwollsorte LLCotton25xGHB614);
7 Erneuerungen bereits geltender Zulassungen (für die Maissorte T25, die Maissorte NK603, die Ölrapssorte GT73, die Baumwollsorte MON 531 x MON 1445, die Baumwollsorte MON 15985, die Baumwollsorte MON 531 und die Baumwollsorte MON 1445); zwei GV-Schnittblumen (Nelkensorten IFD-25958-3 und IFD-26407-2).
Die Liste der zugelassenen GV-Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen kann im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/food/plant/gmo/new/index_en.htm
Literatur:
Saat der Zerstörung. Die dunkle Seite der Gen-Manipulation von F William Engdahl
Mit Gift und Genen: Wie der Biotech-Konzern Monsanto unsere Welt verändert von Marie-Monique Robin
Unser täglich Gift: Tatsächliche und vermeintliche Schadstoffe im Alltag von Hermann Roth
Quellen: PublicDomain/netzfrauen.org vom 04.05.2015
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