Selbst der Bundestag stellt fest: Griechenland hat Anspruch auf Reparationen (Video)

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Die Forderungen um Reparationszahlungen für Gräuel und Zwangsanleihen aus dem Zweiten Weltkrieg schaden den deutsch-griechischen Beziehungen. Experte Jorgo Chatzimarkakis fordert ein einvernehmliches Ende der Diskussion – und sieht Chancen Griechenlands im Falle einer Klage.

– Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Griechen hätten mit Klage Aussicht auf Erfolg
– Eile zur Lösung ist geboten
– Bei Nachforschungen tun sich große Abgründe auf

Anfang April bezog der stellvertretende griechische Finanzminister Dimitris Mardas im griechischen Parlament Stellung zu den Ergebnissen einer Untersuchungskommission, die sich mit der Frage der Reparationen und Wiedergutmachungen für die Nazi-Verbrechen des 2. Weltkrieges in Griechenland beschäftigte.

Auftrag dieser Sonderkommission aus Experten der griechischen Zentralbank und des Finanzministeriums war es, alle in griechischen Archiven zugänglichen Dokumente zusammenzuführen, um die Summe der deutschen Kriegsschuld gegenüber Griechenland auszurechnen. Zwar tagte die Kommission geheim, dennoch sickerte schon vor zwei Jahren durch, dass sich die Höhe der gesuchten Zahl zwischen 270 und 330 Milliarden Euro bewege.

Mardas bezifferte die vorläufige Schlussfolgerung des außerordentlichen Parlamentsausschusses auf 278,7 Milliarden Euro. Ob diese Summe tatsächlich eingefordert wird, das muss nun von den obersten griechischen Gerichten entschieden werden. Premierminister Tsipras jedenfalls hat während seines Berlin-Besuches Ende März lediglich von einer moralischen Schuld gesprochen, die nicht in Reparationszahlungen aufzuwiegen sei. Gleichsam als symbolische Untermalung dieser Aussage besuchte er das Holocaust-Denkmal im Zentrum Berlins.

Überlebenden des Distomo-Massakers rührt zu Tränen

Was steckt hinter der erneut aufkommenden Diskussion um die längst vergessen geglaubten Reparationszahlungen und insbesondere hinter der ominösen Zwangsanleihe der Deutschen Wehrmacht bei der griechischen Zentralbank aus dem Jahre 1942? Durch zahlreiche Veröffentlichungen und Diskussionen in deutschsprachigen Medien wird sich ein Großteil der deutschen Öffentlichkeit überhaupt der Kriegsgräuel der Nazis in Deutschland bewusst.

Bisheriger Höhepunkt der Debatte war ein Beitrag des ZDF-Satiremagazins „Die Anstalt“. Dort wurde am Beispiel des letzten Überlebenden des Distomo-Massakers (Titelbild), das geschickte Taktieren der Bundesregierungen seit 1949 anhand von Originalaussagen der Ministerialbürokratie dargestellt und damit auf die Spitze getrieben. Argyris Sfountouris, dessen Kinderbild während des „Sketches“ eingeblendet war und als Referenz diente, saß plötzlich als sympathischer älterer Herr am Nebentisch und bestätigte in tadellosem Deutsch, was da soeben als Satire geplant war, in Wirklichkeit aber zahlreiche Tränendrüsen aktivierte, so bewegend wirkte das Ganze.

Video:

Quintessenz: Deutschland vertröstete Griechenland – mit einer kleinen Ausnahme im Jahre 1960. Damals wurde eine überschaubare Millionensumme gezahlt– auf einen Friedensvertrag, der jedoch mit diesem Namen nie kam. 30 Jahre später wurde er Zwei-plus-Vier-Vertrag genannt (Zwei-plus-Vier-Vertrag: “Wir wollten ja keinen Friedensvertrag”).

Horst Teltschik, ehemaliger Berater Helmut Kohls:

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„…denn wir wollten ja keinen Friedensvertrag. Wir hatten ja schon im Herbst die Anfrage aus Moskau, ob die Bundesregierung möglicherweise bereit sein könnte zu einem Friedensvertrag. Wir haben einen Friedensvertrag von vornherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen. Und da wäre ja nicht nur Griechenland ein Fall gewesen, sondern bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. Und stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.“

Späte Forderungen waren schlicht „zu spät“

Die Strategie der Bundesregierung, die vollständige Zahlung von Reparationen mit einem Friedensvertrag zu verbinden, der nicht so hieß, war klug und erfolgreich. Auf diesem Wege war nicht offensichtlich, dass man Forderungen nach dem Abschluss der sogenannten Zwei-plus-Vier-Verhandlungen hätte stellen müssen. Jegliche Forderung nach der deutschen Wiedervereinigung wurde dann auch als „zu spät“ abgewiegelt.

Entsprechend hatte die griechische Regierung eigentlich nicht wirklich die Absicht, ernsthaft diese Entschädigung nach 1990 einzufordern. Man sah sich als Mitglied der EG, später EU, als Teil einer Völkerfamilie, die das Europäische Einigungswerk als Überwindung der Feindseligkeiten zwischen den europäischen Völkern betrachtete. Das Thema wurde zwar in Griechenland immer wieder öffentlich diskutiert, aber eher im Sinne eines Faustpfandes und nicht als seriös geplante Strategie, die Schulden tatsächlich einzutreiben.

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Griechenland als schwarzes Schaf der EU

Das änderte sich erst mit der europäischen Staatsfinanzkrise ab 2010. Sie säte Missgunst und Zorn zwischen den europäischen Staaten und ihren Gesellschaften. Ungeprüft wurden Aussagen des Boulevards von Politikern übernommen und damit verstärkt. Es entstand eine gefühlte und breit diskutierte Kluft zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden Europas, sprichwörtlich verankert im Wort PIGS (Abkürzung für Portugal, Italien, Griechenland und Spanien).

Als schwarzes Schaf des Südens bot sich Griechenland an, dessen politisches System ungeeignet war, mit der Krise angemessen umzugehen und darauf zu reagieren. Es entstand ein große Debatte über Schulden und insbesondere über Schuld für den Ausbruch der Eurokrise. In deren Mittelpunkt wurde am Ende einzig Griechenland gerückt.

Es braucht eine politische – und endgültige – Lösung

Auf diesem Wege wurde ein moralisches Ungleichgewicht produziert: hier der gute Norden, dort der schlechte Süden mit Griechenland an der Spitze. Die nun aufkommende Debatte über Schulden Deutschlands gegenüber Griechenland, die sich aus dem Zweiten Weltkrieg ergeben, war gleichsam der Versuch, die moralische Schuldzuweisung seit 2010 wieder auszugleichen. Entsprechend lassen sich die Einlassungen von Ministerpräsident Tsipras während der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel einordnen.

Gleichwohl tut man den deutsch-griechischen Beziehungen auf Dauer keinen Gefallen, wenn man die Frage – übrigens auf beiden Seiten – weiter offen lässt. Besser wäre es, eine politische, aber dann auch endgültige, Lösung herbeizuführen.

Klage der Griechen hätte Aussicht auf Erfolg

Mag die Frage der staatlichen Reparationen durch das geschickte Taktieren der Bundesregierung auf juristisch wackeligen Füßen stehen, so hat die Forderung der Rückzahlung der sogenannten Zwangsanleihe nicht nur moralisch, sondern auch juristisch Bestand.

Nicht zuletzt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages konzediert in einer Untersuchung aus dem Jahre 2014, dass Griechenland bei einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof im Haag durchaus Aussicht auf Erfolg hätte. Die Rückzahlung der Zwangsanleihe würde sich heute im Rahmen von sechs bis zwölf Milliarden Euro bewegen.

Abgründe der Raubzüge der Nazis

Hinzu kommt die moralische Dimension des Vorgangs, die wissenschaftlich noch gar nicht aufgearbeitet wurde. So ergeben Untersuchungen des deutschen Historikers Götz Aly, dass ein Großteil der von Griechenland „geliehenen“ Mittel, aus dem Erlös von Gold und anderen Wertgegenständen stammt, die insbesondere den mehr als 50.000 verschleppten und später ermordeten Juden Thessalonikis abgenommen wurden. Wer hier forscht, der stößt fassungslos auf ähnliche Abgründe, die wir auch schon bei der Debatte um Gurlitts Raubkunst erahnen konnten.

Beide Regierungen wären gut beraten, es nicht auf eine Konfrontation in dieser Angelegenheit ankommen zu lassen. Im Hinblick auf die Wiedergutmachung für die Betroffenen der Opferdörfer wäre eine Stiftungslösung denkbar. Eile ist geboten, denn die Gruppe der Überlebenden wird nicht größer.

Gütliche Fonds-Regelung

Eine gütliche Regelung bezüglich der Zwangsanleihe könnte die Rückzahlung der Mittel in einen Fonds vorsehen, der nicht nur symbolischen Charakter hat, sondern die deutsch-griechischen Wirtschaftsbeziehungen ankurbelt.

Hierfür könnte die IFG (Institution for Growth) genutzt werden, die erst im letzten Dezember ihre Arbeit aufnahm. Die deutsche KfW hat einen dreistelligen Millionenbetrag beigesteuert, um dieses zarte Pflänzchen der Mittelstandsförderung in Griechenland zu unterstützen. Damit ist Deutschland der einzige Staat, der bilateral die IFG unterstützt. Insofern gibt es eine Präzedenz, die sich im Sinne einer gütlichen Lösung fortsetzen ließe.

Literatur:

Dokumente zur Deutschlandpolitik: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 von Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik von Josef Foschepoth

Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland: Abbauprobleme und Restbestände vonMichael Rensmann

Quellen:deutschlandfunk.de/Wikimedia/FocusOnline vom 11.04.2015

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6 comments on “Selbst der Bundestag stellt fest: Griechenland hat Anspruch auf Reparationen (Video)

  1. Meines Erachtens hat die Babylon-AG (siehe http://humansarefree.com/2014/09/the-top-of-pyramid-rothschilds-british.html ) sehr klar beide Weltkriege in Europa okkult über seine Geheimdienste organisiert und finanziert – doch wann wird das kriminelle satanische westliche Imperium endlich für diese unermessliche Schuld zur Verantwortung gezogen? Wann werden Babylon und die Illuminaten endlich angeklagt und zum Galgen abgeführt? Auf diesen Tag warte ich! Die Beweise für die Schuld des uralten satanischen Bundes sind inzwischen mehr als überwältigend, selbst seine Thinktanks geben inzwischen öffentlich die Täterschaft des Imperiums am Zustandekommen von beiden Weltkriegen zu. Babylon ist der größte Mörder in der Geschichte der Menschheit, doch es wird niemals angeklagt und gefällt sich stets in der moralisch selbst-gerechten Siegerpose.

  2. Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ lässt sich aus völkerrechtlicher Sicht nicht als Friedensvertrag qualifizieren. Der Abschluss eines solchen steht bis heute aus. Zunächst einmal ist wichtig, sich den Wesensgehalt eines Friedensvertrags bewusst zu machen. Hierbei handelt es sich um eine mindestens zweiseitige, völkerrechtliche, übereinstimmende Willenserklärung zwischen Staaten, die sich im Kriegszustand gegeneinander befinden. Sein Ziel ist, diesen Kriegszustand zwischen den Vertragsparteien zu beenden und einen Zustand des Friedens herzustellen. Darüber hinaus werden in einem Friedensvertrag alle durch den Kriegszustand entstandenen Fragen geklärt, beispielsweise Reparationsfragen.
    Der Kriegszustand, der ab dem Jahr 1939 zwischen dem Deutschen Reich und den Alliierten Mächten entstanden war, wurde bis dato nur durch einseitige Erklärungen beendet. Auch der am 12. September 1990 abgeschlossene Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland („Zwei-Plus-Vier-Vertrag“) änderte an dieser Situation nichts, da in diesem der Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Alliierten Mächten unangetastet blieb. Der Abschluss eines Friedensvertrags setzt die Beantwortung der Frage voraus, wer von deutscher Seite befugt wäre einen solchen auszuhandeln und völkerrechtlich wirksam zu unterzeichnen. Dies könnten nur legitimierte Organe des Deutschen Reiches oder eines etwaigen Rechtsnachfolgers sein. Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 im Grundlagenvertragsurteil festgestellt, dass das Deutsche Reich fortbesteht, jedoch mangels institutionalisierter Organe handlungsunfähig ist. Die Frage nach einem Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches stellt sich somit nicht. Da mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 die Bundesrepublik Deutschland zwar räumlich erweitert wurde, in staatsrechtlicher Hinsicht jedoch unverändert fortbestand, gilt dieses Urteil bis heute fort. Erst mit der Schaffung einer neuen deutschen Verfassung im Sinne von Artikel 146 Grundgesetz würde das Deutsche Reich wieder Organe erhalten und handlungsfähig werden. In dem dann abzuschließenden Friedensvertrag müsste auch der völkerrechtliche Status jener Teile des Deutschen Reiches geklärt werden, die gemäß Protokoll über die Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August 1945 („Potsdamer Abkommen“) unter die Verwaltung fremder Staaten gestellt wurden. Bis dahin bestehen die deutschen Reichsgrenzen vom 31. Dezember 1937 fort.

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