In unserem letzten Artikel zum Thema »Rußlungen-Lüge« haben wir bereits berichtet, dass die Version vom Doppelselbstmord der angeblichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf recht wackligen Füßen steht. Tatsächlich muss man aber irritiert feststellen, dass dieses Märchen immer noch die Grundlage für die derzeitige offizielle Selbstmord-Version ist, obwohl diese Lüge mitterweile aufgeflogen ist. Diese Selbstmord-Geschichte wird durch neue Informationen aus dem »fatalist«-Leak, die sich hauptsächlich mit der Spurenauswertung des Wohnmobils beschäftigen, nun vollkommen unlogisch.
Selbstmord oder nicht, das ist hier die Frage
Man kann nicht gerade behaupten, dass die offizielle Version des Selbstmordes von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4.11.2011 jemals sonderlich realistisch war. Zu vieles daran ist von Anfang an mit gesundem Menschenverstand als vollkommen unlogisch und widersprüchlich einzustufen. Die beiden angeblichen Terroristen, so die offizielle Version des Geschehens, wurden kurz nach ihrem letzten Banküberfall im Wohnmobil von zwei Polizisten gestellt und brachten sich deshalb trotz weit überlegener Bewaffnung sofort um. Genauer gesagt erschoss laut der offiziellen Geschichte Uwe Mundlos erst Uwe Böhnhardt und danach sich selber mit einer Pumpgun vom Typ Winchester – 1300 Defender. Das Foto der Waffe findet sich hier.
Im Kontext des gesamten NSU-Falls, in dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als eiskalte Killer, u.a. auch der Polizistin Kiesewetter, dargestellt werden, passt aber dieser Selbstmord ganz einfach nicht in die Story.
Warum die beiden nicht zumindest den Versuch zur Flucht unternommen haben sollen, erschließt sich hieraus nicht. Der Sinn hinter dem Wohnmobilbrand bleibt genauso unklar, da die meisten Beweise wie die angeblich dort gefundenen Waffen doch nicht brennbar sind.
Nicht umsonst grassieren wegen dieser eklatanten logischen Widersprüchlichkeiten schon seit Beginn der NSU-Affäre alternative Versionen des Tathergangs, wonach die beiden Uwes nicht Täter, sondern vielmehr Opfer waren.
Anders ausgedrückt: Wenn diese Version des Selbstmords nicht durch forensische Untersuchungen untermauert werden kann, ist sie von vornherein unglaubwürdig. Dieser Punkt ist – um es noch einmal explizit zu formulieren – essenziell für die gesamte NSU-Geschichte. Sehen wir uns also die Beweise an.
Beweise für einen Selbstmord sehen anders aus
Ein Forensiker hätte keine großen Probleme, den genauen Hergang im Wohnmobil anhand von Spuren, die es obligatorisch geben muss, zu beweisen. Für einen Selbstmord-Beweis würden folgende Untersuchungen mit Priorität durchgeführt werden, wenn die Selbstmörder beim Auffinden keine Handschuhe trugen, was im Falle von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos der Fall war.
- Fingerabdrücke auf den Selbstmord-Waffen
- DNS-Untersuchung der Selbstmord-Waffen
- Schmauchuntersuchungen auf den Händen und der Kleidung der Selbstmörder
- Fingerabdrücke auf abgefeuerten Projektilen
- DNS-Untersuchung auf abgefeuerten Projektilen
- Beweis der These mit weiteren Spuren vom Tatort.
Hierbei müsste das komplette Beweisprofil herauskommen, mit dem die These bewiesen werden könnte. Es kam aber etwas vollkommen anderes heraus! Das Gegenteil.
Keine Fingerabdrücke auf der Selbstmord-Waffe
Es wurden keine Fingerabdrücke auf der angeblichen Selbstmordwaffe Winchester Modell 1300 – Defender gefunden, wenn auch DNS-Mischspuren. Ein entsprechender Auszug aus dem Gutachten findet sich nachfolgend:
Die Hitzeeinwirkung der Brände kann aber wohlgemerkt nicht der Grund für das Fehlen der Fingerabdrücke auf dieser Waffe gewesen sein. Das Bild des toten Uwe Mundlos zeigt keine große Hitzeeinwirkung in seinem gesamten Bereich. Tatsächlich war bei der Waffe auch nur der Griff geschmolzen, der Repetierschacht, den man beim Laden anfassen muss, war vollkommen intakt.
DNS-Spuren sind übrigens logischerweise zu erwarten gewesen, da die Waffe in einer Blutlache lag. Das Auffällige ist also nicht, dass die DNS-Spuren darauf zu finden sind, sondern vielmehr, dass die Fingerabdrücke fehlen.
Auch auf anderen Waffen und Patronen finden sich höchstens DNS-Mischspuren, aber keinerlei Fingerabdrücke – faszinierenderweise bleibt das Gutachten dann aber bei der Selbstmord-These:
Da möchte man fast fragen, wer denn dann hinterher die Waffen abgewischt hat.
Schmauchspuren? Fehlanzeige!
Bei der Untersuchung der Schmauchspuren war das Ergebnis ähnlich beunruhigend. Es wurden dabei 8 (in Worten: acht) Partikel Schmauch bei beiden Toten gefunden – also so gut wie nichts. Nachfolgend der entsprechende Auszug aus dem Gutachten:
Wenn man aber eine Winchester abfeuert, hat man mit Sicherheit mehr als acht Partikel Schmauch auf der Hand. Nebenbei erwähnt: Eine der insgesamt vier festgestellten Munitionssorten war auch noch Polizeimunition (Nr. 4). Wo also ist der obligatorische Schmauch auf der Hand von Uwe Mundlos?
Selbstmord hypothetisch nicht auszuschließen
Bei dieser Beweislage würde ein kriminalistisch sauber arbeitender Polizist nicht von einem Selbstmord ausgehen. Auch das Gutachten des Landeskriminalamtes Thüringen vom 23.12.2011 beginnt zunächst zaghaft mit: »Die geringe Schmauchmenge erscheint in erster Betrachtung nicht schusshandtypisch.«
Es schwenkt dann aber mittels einer dreifachen Rittberger-Pirouette doch noch auf die offizielle Version. Wir empfehlen unseren Lesern genau, sich den folgenden Satz auf der Zunge zergehen zu lassen und zu erkennen, wie schwach die Theorie vom Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wirklich ist.
»Es kann aber hypothetisch trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass an den Händen Beschmauchungen vorhanden waren, die durch eine Schussabgabe entstanden sind.« Das klingt nicht sonderlich sicher nach Jahren der Untersuchung zu einem Punkt, mit dem man den NSU-Fall aus den Angeln heben kann.
Falsche Ausschusslöcher
Kommen wir zu den sekundären Beweisen. Die beiden Ausschusslöcher, die im Wohnmobil untersucht wurden, passen nicht zum Tathergang. Sie befinden sich beide im Dach, ein Ausschussloch im vorderen, eines im hinteren Teil des Wohnmobils. Ein Ausschussloch für die Böhnhardt-Patrone im Dach dürfte es aber nicht geben, da er angeblich von Uwe Mundlos in die Schläfe geschossen wurde. Das Ausschussloch sollte also in einer Seitenwand oder aber im Boden erwartet werden.
Natürlich sind diese Ausschusslöcher extrem wichtig für den Beweis der Selbsttötungstheorie. Da beide Löcher aber nicht dort sind, wo sie sein müssten, spricht dieses Indiz ebenfalls gegen Selbstmord.
Kein Blut, kein Hirn
Des Weiteren fällt bei der Betrachtung der Polizeifotos des toten Uwe Mundlos – neben den fehlenden Handschuhen – sofort eine weitere Ungereimtheit bezüglich des Kopfes von Uwe Mundlos auf: Das Foto zeigt eine hockende Gestalt mit zerstörtem Schädel, die Winchester liegt zwischen ihren Beinen. Die Wand über dem Toten erscheint aber blitzsauber – und genau das erscheint seltsam.
Wo sind die Blut- und Hirn-Spritzer hinter ihm, die dort zu erwarten wären? Es sind keine dort zu erkennen, und das, obwohl Mundlos offensichtlich der halbe Kopf weggeschossen wurde.
Dies erscheint völlig unlogisch, und daher deutet dieser Umstand vielmehr darauf hin, dass Mundlos an einem anderen Ort erschossen und erst später dorthin gelegt wurde. Das aber macht die Selbstmordthese abermals sehr unwahrscheinlich.
Fazit
Die Beweise für die ohnehin schon schwer zu glaubende Selbstmord-These sind alles andere als überzeugend. Stattdessen ist man nach den hier angestellten Überlegungen geneigt, an Mord zu glauben. Schließlich wurden bislang die absolut zwingenden Beweise für einen Selbstmord nicht erbracht. Wenn aber der Selbstmord nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dann ist Mord die wahrscheinlichere Version der Geschichte. Diese wird auch durch die bereits erfolgte Enttarnung der Rußlungen-Lüge untermauert.
Quellen: PublicDomain/info.kopp-verlag.de vom 10.01.2015
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