Akten des Kanzleramts belegen: RAF-Mord an Herrhausen – Verfassungsschutz verhinderte Festnahme

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Vor 25 Jahren kam Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen bei einem Bombenanschlag ums Leben. Die RAF bekannte sich zu dem Mord, die Täter jedoch wurden nie ermittelt. Jetzt belegen Akten des Kanzleramts, dass der Verfassungsschutz die Festnahme eines Hauptverdächtigen verhinderte.

25 Jahre nach dem RAF-Mord an Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen belegen erstmals Akten des Bundeskanzleramtes, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Festnahme eines der Hauptverdächtigen, Christoph Seidler, verhinderte, offiziell jedoch die internationale Fahndung nach Seidler durch Bundeskriminalamt und Generalbundes-anwalt aufrecht erhalten wurde. Das berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Dokumente, die jetzt auf Antrag des Blatts durch das Kanzleramt freigeben wurden.

Alfred Herrhausen wurde am Morgen des 30. November 1989 ermordet. Er ließ sich zur Arbeit fahren, als am Straßenrand eine Bombe auf einem präparierten Fahrrad detonierte. Der 59-jährige Herrhausen starb, sein Chauffeur wurde leicht verletzt. Die Rote Armee Fraktion bekannte sich in einem Anruf und einem Schreiben zu dem Attentat. Die Täter jedoch wurden bis heute nicht ermittelt.

Augenzeugin gab Hinweise

Wie die Zeitung nun unter Berufung auf die Akten des Bundeskanzleramts berichtet, meldete sich Ende Mai 1995 eine Augenzeugin, die den gesuchten RAF-Verdächtigen Seidler in Freiburg gesehen hatte. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bereitete daraufhin eine Zielfahndung und den Zugriff gegen Seidler vor.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), informiert vom Generalbundesanwalt (GBA), habe jedoch den Zugriff mit dem Hinweis verhindert, bereits seit Sommer 1995 mit Seidler in Kontakt zu stehen, um ein geplantes „Aussteigerprogramm“ mit Seidler zu besprechen, wie die Zeitung weiter berichtet.

Kontakte zu Seidler

In bisher unveröffentlichten Akten des Bundeskanzleramts, die „Bild“ jetzt veröffentlichte, heißt es dazu: „Dies sei Anlass für das BfV gewesen, den GBA über die bis dahin dort nicht bekannten Kontakte zu Seidler zu informieren. Der GBA habe daraufhin entscheiden, dass die Fahndungsmaßnahme abgebrochen und auf eine Festnahme verzichtet werden solle.“
Fahnder und Verfassungsschützer hätten sich jedoch am 14. Juni 1996 darauf geeinigt, „alle bereits eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen fortzuführen und lediglich auf eine Intensivierung derselben im persönlichen Umfeld des Beschuldigten und im südbadischen Raum zu verzichten“, zitiert das Blatt aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums an das Kanzleramt vom 20. November 1996.

Demnach wurde die internationale Fahndung offiziell weiter geführt, der direkte Zugriff durch Zielfahnder auf Seidler jedoch über Monate verhindert.

Haftbefehl fallengelassen

Am 22. November 1996 habe sich der gesuchte Christoph Seidler offiziell bei der Bundes-anwaltschaft gemeldet und erklärt, er habe nichts mit dem Attentat auf Herrhausen zu tun, sei zum Zeitpunkt des Mordes (30. November 1989) nachweislich im Libanon gewesen.

Der Haftbefehl wurde daraufhin fallen gelassen, die Ermittlungen gegen Seidler 2003 eingestellt. Die Hintergründe und Täter des Attentats auf den damals 59-jährigen Herrhausen, das sich an diesem Sonntag zum 25 mal jährt, wurden bis heute nicht ermittelt.

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Quellen: dpa/FocusOnline vom 29.11.2014

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