Bundesverfassungsgericht stellt klar: Kinder gehören dem Staat

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Bereits am 15. Oktober, wie jetzt bekannt wurde, hat die Zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, namentlich die Richter Herbert Landau, Sibylle Kessal-Wulf und Doris König entschieden, dass dann, wenn es um die Bildung von Kindern geht, Kinder dem Staat gehören.

Das Urteil 2 BvR 920/14 ist auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts abrufbar.

Die interessanten Absätze finden sich unter den Randnummern 22 und 25.

Geklagt haben Eltern aus Hessen, die ihre neun (!sic) Kinder seit Jahren im Hausunterricht unterrichten gegen ihre Verurteilung nach §182 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes und wegen Entziehen von Schulpflicht. In Hessen und in vier weiteren Bundesländern (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland) ist es eine Straftat, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Da die Eltern im vorliegenden Fall zu einer Geldstrafe von je 140 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt wurden, gelten sie somit als vorbestraft.

§182 des Hessischen Schulgesetzes lautet wie folgt:

(1) Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Antragsberechtigt ist die untere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag kann zurückgenommen werden.
Die Verfassungsklage der Eltern gegen ihre Verurteilung wurde von den Richtern der Zweiten Kammer des Zweiten Senats nicht angenommen, d.h. die Verurteilung der beiden Erziehungsberechtigten ist damit rechtskräftig.

Interessant an dem Urteil sind, wie gesagt, zwei Absätze.

So findet sich unter der Randnummer 22 folgende Ausführung:

“Der Landesgesetzgeber, der in § 182 Abs. 1 HessSchulG das Entziehen anderer von der Schulpflicht unter Strafe stellt, greift zwar in das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und – wie hier angesichts der von den Beschwerdeführern geltend gemachten Glaubens- und Gewissensgründe – in deren Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG ein […]

Jedoch hat bereits die 1. Kammer des Zweiten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04 – (vgl. BVerfGK 8, 151 ) in Ansehung der Strafnorm des § 182 Abs. 1 HessSchulG ausgeführt, dass die Verpflichtung der Beschwerdeführer, ihre Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen, eine zulässige Beschränkung ihres Erziehungsrechts darstelle.

Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Erziehungsauftrag der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist […], unterliegt es – auch im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG, der Einschränkungen zugänglich ist, die sich aus der Verfassung selbst ergeben – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Beachtung der Schulpflicht von den Erziehungsberechtigten dadurch einzufordern, dass der (Landes-)Gesetzgeber entsprechende Strafvorschriften schafft und die Strafgerichte bei deren Verletzung Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen.”

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Weil also das elterliche Erziehungsrecht dem im Grundgesetz verankerten Erziehungsauftrag der Schulen “gleichgeordnet” ist, deshalb ist der Eingriff über die Schulpflicht in das Erziehungsrecht der Eltern rechtens. Das ist höchstrichterliche Rabulistk, die man auch anders formulieren kann: Wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Juristen mögen es eben, Absurditäten und Widersprüche zu formulieren.

Noch deutlicher als im vorliegenden Absatz werden die Verfassungsgerechten im Absatz, der Randnummer 25 folgt:

“Sie haben insbesondere die Ausstrahlungswirkung des elterlichen Erziehungsrechts der Beschwerdeführer aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und deren gewissensgeleitete Entscheidung in den Blick genommen, ihre Kinder aus Glaubensgründen vom Unterricht fernzuhalten.

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Dass nach den von den Fachgerichten getroffenen Feststellungen das Wohl der Kinder nicht gefährdet gewesen ist, die fünf ältesten Kinder sogar gute bis sehr gute Schulabschlüsse erlangt und den Berufseinstieg gemeistert haben, vermag nichts an der Verpflichtung zu ändern, die Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen.

Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindert nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und ist deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern (vgl. BVerfGK 8, 151 ).

Verfassungsgerechte schießen gerne mit Kanonen auf Spatzen. Weil ein Elternpaar aus Hessen seine Kinder selbst unterrichtet, und zwar mit Erfolg selbst unterrichtet, steht zu befürchten, dass eine Parallelgesellschaft entsteht, eine weltanschauliche motivierte noch dazu.

Deshalb, und um Minderheiten zu integrieren, dürfen die christlichen Eltern, die von den drei Verfassungsweisen aus Karlsruhe wohl als christliche Minderheit angesehen werden, ihre Kinder nicht selbst und nicht zuhause unterrichten. Dass es im deutschen Bildungssystem nicht um Meritokratie und erfolgreiche Wissensvermittlung geht, man könnte es nicht deutlicher machen.

Besonders amüsant ist es, wenn die Verfassungsgerechten behaupten, dass ein erfolgreicher Hausunterricht nicht verhindern würde, dass sich die hausunterrichteten Kinder dem Dialog mit “Andersdenkenden und -gläubigen” verschließen würden. Diese Erkenntnis hat vermutlich der heilige Verfassungsgeist auf den Zeilengläubigen aus Karlsruhe verteilt, denn Fakten, die ihre Behauptung stützen könnten, haben die Eingebungsvollen nicht.

Lächerlich wird das Urteil dann, wenn öffentliche Schulen als Paradies der Toleranz dargestellt werden. Angesichts eines derartigen Unsinns, der mit Realitäten an deutschen Schulen, wie wir sie z.B. anhand des männerhassenden Curriculums an bayerischen Schulen dargestellt haben, nichts zu tun hat, kann man sich nur fragen: Wo leben die Verfassungsgerechten eigentlich?

So hört man doch allerorten Klagen über die vielen Intoleranten, die in Deutschland z.B. Genderismus oder Diversität ablehnen. Dass diese vermeintlich Intoleranten und nicht zuletzt die Verfassungsrichter selbst, durch das deutsche Bildungssystem gegangen sind und nicht zu Hause unterrichtet wurden, lässt die Toleranz-Paradies-Vorstellung der Verfassungsgerechten irgendwo zwischen lächerlich und absurd zurück und man fragt sich abermals: Wo leben die Verfassungsgerechten eigentlich?

Da Karlsruhe zwar auf der falschen Seite des Rheines, aber doch in Deutschland liegt, kann man diese Frage, nur dahingehend beantworten, dass die drei Verfassungsausleger in einem Land leben, in dem die Ideologie vor der Realität kommt – in einem Land, in dem Hausunterricht aus Prinzip verboten ist. Egal, ob Eltern eine erfolgreiche Unterrichtung ihrer Kinder erreichen können oder nicht.

Da der Erfolg der unterrichteten Kinder auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt offen-sichtlich kein Kriterium ist, dem von den Verfassungsrichterlichen eine Bedeutung zugewiesen wird, bleibt nur die ideologische Indoktrination, wie sie an öffentlichen Schulen erfolgt, als Begründung dafür, dass Hausunterricht nach Ansicht der drei aus dem Verfassungsland strafrechtlich verfolgt und Hausunterrichter zu Vorbestraften gemacht und mit Steuerhinterziehern, Körperverletzern und Unfallflüchtigen gleich gestellt werden.

So wichtig ist die ideologische Indoktrination, die als Erziehung zur Toleranz verkauft wird, dass die drei Weisen aus dem Verfassungsland nicht davor zurückschrecken, ein Geschütz wie die Schaffung einer Parallelgesellschaft aufzufahren, um damit auf die wenigen Spatzen zu schießen, die überhaupt Hausunterricht durchführen wollen.

Hier steht wohl viel auf dem Spiel, so dass Eltern in Deutschland klipp und klar erklärt werden muss, dass der Staat sein Indoktrinations- und Ideologisierungsmonopol im Bereich der Bildung nicht aufzugeben gedenkt.

Kinder gehören dem Staat, und wer das nicht einsehen will, geht demnächst in den Knast.

Quellen: sciencefiles.org/de.sott.net vom 07.11.2014

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14 comments on “Bundesverfassungsgericht stellt klar: Kinder gehören dem Staat

  1. > Wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Juristen mögen es eben, Absurditäten und Widersprüche zu formulieren.

    Das unterscheidet die westlichen Staatskulturen nicht im geringsten von der damaligen sowjetischen oder nationalsozialistischen Staatskultur.

    Ich komme immer wieder zum selben Schluss: Der Klassen- oder Systemfeind ist das Establishment (Mainstream). Welche windige Staatsideologie in der gesamten Bandbreite
    des Kapitalismus bis Kommunismus dahintersteckt ist, sekundär. Das Übel ist der Staat
    als volksfeindliche Unterdrückungsmacht.

  2. warheit ist auch leider das auf der seite pravda-tv auch Zensur
    betrieben wird,was niks mit euher auch so hochtrabenen anspruch
    vereinbar ist,und schon garnicht mit der Liebe
    Ja meinungsfreiheit ist schon so eine sache nicht wahr Leute

    1. So ist das eben mit der „Wahrheit“ . Sie hat zwei Gesichter und eine gespaltene Zunge. Also sprechen wir nie wieder von „Wahrheit“ und behaupten sie nie gekannt zu haben !

  3. Warum wurde hier mein Beitrag zum Thema „der Klassenfeind sind nicht die unterschiedlichen politischen Systeme, sondern das Establishment“ gelöscht?
    Ich bitte um hier oder in meiner Mailadresse eine kurze Antwort.

    Gruss CH-Thom

  4. In Zukunft erstelle ich Kopien meiner Beiträge, damit ich sie wiederholen kann, falls wieder mal etwas „verloren“ geht. Im Spam-Ordner musst Du gar nicht suchen. Mein Posting erschien hier mit dem Hinweis von PRAVDA, dass er noch geprüft werden muss. Dann nach Stunden später ist er einfach sang- und klanglos gelöscht.

    Wie bös muss man eigentlich schreiben, dass ein Posting gelöscht wird?

    (Dieser Text hier habe ich zusätzlich lokal gespeichert. Ich kann ihn jederzeit wiederholen.)

    1. Wie schon gesagt, wir haben alle eingegangen Kommentare nach Deinen Wörtern durchgesucht und keinen Treffer gehabt, also kein „Posting“ gefunden.

      Es tut uns Leid, wenn hier ein Fehler aufgetreten ist.

      Gruß
      PRAVDA TV

  5. „“Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren.““

    Mit anderen Worten: Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von Christlichen Gruppen entgegenzuwirken und christliche Minderheiten zu integrieren.

    Die Allgemeinheit hat keine Berechtigung solches zu verbieten. Sie tut dieses allerdings, indem es solche Politiker wählt, die christliche Minderheiten verbieten, ja zerstören. Das Volk der Christen soll vernichtet werden indem Kinder, welche nach der Bibel Mitgeheiligte sind, aus ihrer Gruppe gewaltsam heraus genommen werden um in eine andere Gruppe zu integrieren. Dieses ist ein bösartiges Verbrechen, ja Terrorismus und Völkermord, worauf nach deutschen Gesetzen Zuchthaus steht.
    Wikipedia
    Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
    a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
    b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
    c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
    d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
    e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“

    >>2Kor 6,16 …wie Gott gesagt hat: «Ich will unter ihnen wohnen und wandeln, und ich werde ihr Gott sein, und {sie} werden mein Volk seinc.»<<
    Christen sind ein Volk. Und dieses Volk soll in Deutschland vernichtet werden.

    b) Die Kinder sollen geistlich getötet werden, indem sie von Gottesfurcht weg zu Heidentum, Hexerei, Okultismus, fernöstlicher Religion, Pornoindoktrination, Schwuchteleien, Demokratie, Darvinismus usw. verzogen werden.
    b) Diesen Kindern werden schwere seelische Schäden zugefügt. Ja sie sollen schließlich die Ewigkeit nicht im Himmel sondern in der Hölle verbringen. Wo gibt es größere Verbrechen? Nicht nur ca. 80 Jahre sollen zerstört werden, nein die Ewigkeit.
    c) Die Unterwerfung unter Lebensbedingungen die den Kindern den Glauben raubt ist gegeben und damit soll die nächste Generation an Christen nicht existieren. So soll das Volk der Christen ausgerottet werden.
    d) Auch werden Kinder von Christen die zwangsüberführt sind, mit Mord durch staatlich ausgebildete Berufskiller in einer Weise manipuliert, als sei dies kein Verbrechen. Ihr könnt also eure Kinder zur Hinrichtung bringen.
    e) Die Kinder werden zwangsweise in eine andere Gruppe überführt.

    Das Verbrechen des Völkermords ist eindeutig gegeben.

    Dennoch sind solche die diese Straftaten begehen nicht im Zuchthaus sondern laufen frei herum und machen fröhlich weiter mit dem Völkermord an Christen.

  6. Könnte man positiv sehen, wenn der Staat dann auch mit allen Mitteln (notfalls auch mit XXXX Euro Kosten pro Monat) dafür sorgt, dass jedes Kind ein Abitur mit mindestens 1,3 macht.

    Der Staat hat aber gar kein Interesse adaran, der Staat WILL auch genügend Kinder haben, die später einmal gezwungen sind die Drecksarbeit zu machen.
    Ausbildung im Supermarkt, Tankstelle, Jobcenter, Büro, als „Sprechstundenhilfe“, Rechtanwaltsgehilfe, Systemgatrononie, Gastronomie etc.

    Eben all die Arbeit, die NIEMAND freiwillig machen würde, wer aufgrund der Schulabschlüsse und Noten aufgrund des Einsatzes (mit Geld kann man Bildung kaufen, in den USA verzichten Asiaten dafür auf Freizeit, Komfort etc.) der Eltern machen würde.

    In den USA gibt es 5% Asiaten, aber auf den Elite-Unis 25%.
    Auch wenn die Eltern nicht vermögend sind, dann arbeiten sie halt von früh bis spät ohne Wochenende und Urlaub.
    Maximal am Chinesichen Neujahr mal einen halben Tag frei.

    Wer in Deutschland das Geld hat, zahlt jeden Monat 3000 für das Gymnasiums-Internat „Salem“.

    Jedes Kind kann wenn man es früh lehrt, schon mit 3 Jahren lesen. Auch Sartre.
    Und in der Carnegie-Hall spielen zu dürfen, ist nicht automatisch die Folge einer angeborenen „Begabung“, wie die Tochter von „Amy Chua“ beweist.

    Die Bürger könnten einen ANfang machen, indem sie sich von ihrem tierischen Wunsch, nein primitivem Instinkt trennen EIGENE (genetisch) Kinder in die Welt zu setzen.
    Geht es um Dinge wird doch auch verglichen, und man will für den Einsatz (Geld) das Bestmögliche.

    Warum also nicht versuchen von den 0,x% Höchstintelligenten auf der Erde Eizellen und Spermien zu erhalten?!?

    0,15% haben einen IQ von 145 oder höhger. Das sind ca. 10,5Mio Menschen weltweit.
    Auch ein kleiner Teil davon wäre ein ausreichender Genpool, wenn es in Mode käme dass die Frauen in Paaren (oder auch alleine) genetisch fremde Kinder austragen würden.
    Auch dann, wenn sie selbst und ihr Mann fruchtbar sind.
    Die Mutter selbst würde es dann austragen wie eine Leihmutter, nur dass sie es als ihr Kind behält.
    Wäre sogar in Deutschland nicht verboten.
    Nur das einsetzen der Eizelle, aber dafür gibt es ja die Nachbarländer.
    Auch die Spermien alleine würden schon die Chancen für das Kind erhöhen, und es wäre natürlich sehr viel weniger Aufwand.
    Kann sogar im Paket mit Trockeneis in einer Schlauchspitze an Spritze mit Luft verschickt werden.
    Eine Samenbank in Schweden macht das.
    70 Euro ins Ausland, im Inland ca. 20 Euro.
    Der sucht als Spender leider nur ganz plump „Studenten“, als ob die intelligenter sein müssen. Es gibt auch Kunden die gezielt den „nordischen“ Typ wollen. Wenn er auf dem Weg so einem Paar mit ethnischen Wünschen (mir völlig egal) einen Höchstintelligenten „unterjubeln“ kann, würde der Zweck die Mittel heiligen.
    Einen Schwarzen lehnte er mal ab, aber nur, weil der meinte mehr Geld bekommen zu können.
    Wie man an den Preisen sieht macht der das eher für die Sache. Er muss ja auch die Technik, Strom, Kühlmittel etc. zahlen. da sind auch 70 Euro oder Dollar nicht viel, wenn man sich die Preise für Schnellversand in die USA ansieht.

    Gerade für die „Bildungsfernen“ Haushalte würde ein Kind mit hohem bis sehr hohem IQ einen Ausgleich bieten. Auf der Ebene könnte es kostenlos angeboten werden.
    Mit zunehmendem Einkommen kann man dann auch etwas nehmen, so dass die besser verdienenden und Vermögenden auch den Betrieb der Samen/Eizell-Bank, der Eizelleinsetzungen etc. für die nicht und geringverdienenden mitzahlen.

    Es gibt keine Sicherheit, aber doch Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für einen hohen IQ.
    Und wenn zwei (Eizelle und Spermium von Spendern) seltene 160er (evtl. schon im 0,00…%-Bereich) „nur mindestens“ ein Kind mit IQ 130 ergeben, ist das schon „Hochintelligent“.
    Es kann ja über Generationen steigen.

    Belegt ist, Intelligente Menschen sind glücklicher als der Durchschnitt.

    Übrigens, linksliberale Atheisten sind intelligenter als rechtskonservative Gläubige.
    Bis 2041 sollen Religionen mit Gottesglaube verschwunden sein.

    Auch Fußball könnte mit zunehmender Intelligenz an Bedeutung verlieren.

    Und wenn die Ethnien der Spender den Paaren/Frauen bewusst egal sind („Überraschungsei“), dann käme es auch zu einer Durchmischung der Deutschen Bevölkerung mit Nachwuchs „in allen Farben“. Alles Muttersprachler, klar „Deutsche“.
    Was für einen Gewöhnungseffekt des „fremd“ aussehenden sorgen würde.
    Auch „echte Fremde“ würden weniger auffallen (solange sie nicht sprechen).

    Wenn Deutsche Eltern, warum auch immer (muss ja nicht nur religiöse Gründe haben) nicht wollen dass ihr Kind eine staatliche Schulke besucht, sollen sie halt nach Österreich ziehen.
    Da hat der Dt. Staat nichts zu melden, und es existiert keine Schulpflicht. „Homeschooling“ ist erlaubt.
    Sie können auch eine eigene „wilde“ Schule eröffnen, wo sie ihre Kinder unterrichten.
    Brauchen keine „Zulassung“.

    Sie könnten ja kurz vor der Einschulung hinter die Dt. Grenze ziehen, und nach Ende der Schule der Kinder wieder zurück nach Deutschland.
    Sind doch nur ca. 12 Jahre.

    Hier könnten Wohnungs und Hausbesitzer aus Österreich und Dutschland auch befristeten Haustausch machen.
    Wenn Östererreicher ihre Kinder in die Schule schicken wollen, können sie das ja auch in Deutschland machen. Dafür sorgen die Deutschen die deren Häuser bewohnen dann in Eigenregie für die Bildung ihrer Kinder.
    Eine Möglichkeit. Auch möglich, große Mietshäuser nahe der Deutschen Grenze.

    Der Staat kann und darf nicht verhindern dass „Parallelgesellschaften“ entstehen.
    Ich denke hier gar nicht an Religioten und Sekten (für mich das Gleiche), sondern an jede Form von Weltanschauung.

    Wäre ja noch schöner wenn alle so ticken würden wie z.B. Felix Quadflieg 😉 :
    http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/827051
    Video: https://www.youtube.com/watch?v=MoVU1qz50SY

    Da gehen ja Steuern flöten!
    Die könnten ja auch mehr arbeiten und mehr Geld verdienen…
    Menschen denen auch ein einfaches Auto reicht, wenn überhaupt eines.
    Menschen die kein Interesse an Fußball etc. haben.
    Die keine CDU und SPD wählen.

    Die aber trotzdem wie Amy Chua den Anspruch haben dass ihre Kinder Einserabiturienten werden, damit ihnen ALLE Möglichkeiten offen stehen.
    Die dann evtl. auch mit evtl. €4000 Netto im Monat alleine auf 1Z-30m² oder zu zweit auf 2-3Z-60m² wohnen, und einen zehn jahre alten gebraucht gekauften Hochdachkombi mit optischen Mängeln fahren.
    Ja, auch mit 500.000/Jahr (Chefarzt der Radiologie in der Charitee?).

    Menschen die Kleidung nur kaufen, wenn die Alte kaputt geht, also praktisch nichts zur Altkleidersammlung geben können…
    Wenn das Verbreitung fände, brächen große Teile der Modeindustrie bzw. Textilbranche zusammen. Und?

    Keine „Asketen“, die können in ihrer funktionalen Wohnung (es können auch größere sein) ja auch einen €4000-65″-UHD-TV an der Wand hängen haben, besseres Fleisch essen etc..
    Das ist ja nichts, was auf die Außenwirkung abzielt. Wie Kleidung, Schmuck, bestimmte Autos…

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