Bei Jobverlust droht jedem fünften zwischen 15 und 25 gleich die staatliche Grundsicherung / DGB fordert Verbesserung der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung.
Einer Untersuchung des DGB zufolge bietet die Arbeitslosenversicherung offenbar immer weniger jungen Erwerbslosen auch tatsächlich Schutz. Die »Saarbrücker Zeitung« berichtet über eine aktuelle Studie des Gewerkschaftsdachverbandes, derzufolge im vergangenen Jahr jeder fünfte Erwerbslose zwischen 15 und 25 nach dem Verlust der Stelle umgehend auf Hartz-Leistungen angewiesen war.
2013 betraf das von 577.000 Menschen etwa 123.000 Personen, die gleich die staatliche Grundsicherung beziehen mussten. Dies entsprach einem Anteil von 21,3 Prozent in dieser Altersgruppe. Zwar sei die Zahl der Jugendlichen, die nach einer Beschäftigung oder Ausbildung ihren Job verlören, in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Aber der Anteil der Hartz-IV-Empfänger unter ihnen habe sich seit 2007 um 2,6 Prozent erhöht.
Der DGB verlangte, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu verbessern und die Rahmenfrist von zwei Jahren, in der man mindestens zwölf Monate versicherungs-pflichtig beschäftigt gewesen sein muss, auf drei Jahre zu verlängern. Mittelfristig, so der DGB-Arbeitsmarktexperte Willhelm Adamy, sei auch eine Mindestsicherung beim Arbeitslosengeld in Höhe der Hartz IV-Sätze notwendig. Wer dann immer noch keine Unterstützung bekomme, müsse wenigstens eine verbesserte Arbeitsförderung erhalten, um wieder einen Job antreten zu können.
Quellen: dpa/neues-deutschland.de vom 11.09.2014
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Wie man sich richtig auf einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung vom Jobcenter bewirbt / Richtig bewerben mit perfekter Bewerbung nach DIN 5008
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.
Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.
Bitte teilen Sie meiner Fallmanagerin und meinem Rechtsanwalt innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.
Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, daß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg erhebliche Kosten entstehen können. Für die eventuelle Übernahme entsprechender Gerichts- und Anwaltskosten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Jobcenter.
Die aktuellen Gebühren- und Kostensätze des EUGH entnehmen Sie bitte hier
Sollten Sie von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
-Der Aufgewachte-
https://aufgewachter.wordpress.com/2015/04/27/wie-man-sich-richtig-auf-einen-vermittlungsvorschlag-mit-rechtsfolgenbelehrung-vom-jobcenter-bewirbt-richtig-bewerben-mit-perfekter-bewerbung-nach-din-5008/