Amerikas Vasallen: In Deutschland gilt auch US-Recht

Teile die Wahrheit!

amerikanische-botschaft-berlin

Warum Edward Snowden nicht nach Deutschland kommen darf? Hier droht Auslieferung statt Asyl. Denn für die Bundesregierung ist die Partnerschaft mit den USA wichtiger als Recht und Verfassung. Eine bittere Erkenntnis.

Edward Snowden darf weitere drei Jahre in Russland bleiben und auch frei ins Ausland reisen. Sollte er je deutschen Boden betreten (was Snowden selbst und viele Deutsche sich wünschen) – nach welchem Recht würde man diesen Whistleblower hier behandeln? Als in den vergangenen Monaten über Aufenthaltsmöglichkeiten für Snowden diskutiert wurde, wurden drei Optionen genannt.

(Foto: Der Schriftzug „NSA in da House“ wird in Berlin auf die Fassade der neben dem Brandenburger Tor gelegenen US-Botschaft projiziert. Die Projektion war eine Aktion des Düsseldorfer Lichtkünstlers Oliver Bienkowski)

Erstens, das Asylrecht – es schied aus, weil ein Antrag auf Asyl nur von einer Person gestellt werden kann, die sich bereits im Lande aufhält. Eine zweite Möglichkeit wäre, Snowden nach dem Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, das einem Ausländer „aus völker-rechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis“ er-möglichen kann. Dies lehnte die Bundesregierung ab. Auch die dritte Möglichkeit lehnte sie ab: Den Whistleblower nur für eine Zeugenvernehmung durch den parlamentarischen NSA-Untersuchungsausschuss ins Land zu lassen.

Partnerschaft mit den USA ist Teil der deutschen Staatsräson

Die deutsch-amerikanischen Beziehungen stellen einen höheren Wert dar als die Auf-klärung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der Bundesbürger. Eine Einreise Snowdens, aus welchen Gründen auch immer, wäre deswegen der politische Super-GAU. Die Bundesregierung würde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden. Um dies zu verhindern, darf Snowden deutschen Boden erst gar nicht betreten.

Die Sicherheitspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten ist zentraler Bestandteil der deutschen Staatsräson. Sie steht gleichsam über Recht und Verfassung.

In der Bundesrepublik gilt auch US-Recht

Die Ziele der amerikanischen Seite, wie sie sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs herausgebildet haben, waren: Erstens die Eindämmung der deutschen Gefahr durch Einbindung der Bundesrepublik in den Westen. Zweitens die Entwicklung Deutschlands zu einem verlässlichen Bündnispartner mit minderen Rechten. Drittens die Sicherung und langfristige Nutzung der geostrategischen Lage der Bundesrepublik für die Sicherung und Ausweitung des amerikanischen Imperiums.

Die deutschen Ziele korrespondierten mit denen der USA. Nur durch die Einbindung in den Westen war ein demokratischer Neuanfang möglich. Eine dauerhafte Stationierung amerikanischer Truppen und spezifisch deutsches NATO-Recht haben die Sonderrechte der USA dauerhaft gesichert und fortgeschrieben – bis heute. Nicht von ungefähr ist die Bundesrepublik, nach Afghanistan, der größte amerikanische Militärstandort.

Die Privilegien der USA reichen von der Steuer- und Zollfreiheit über die Mitfinanzier-ung der militärischen Infrastruktur, die Übernahme von Sozialleistungen für deutsche Zivilangestellte bis zu Vergünstigungen für amerikanische Firmen, die bestimmte Dienst-leistungen, unter anderem im Geheimdienstbereich, für die US-Truppen in Deutschland erbringen. Dazu kommen Sonderrechte im Bereich der Strafgerichtsbarkeit und Straf-verfolgung.

In Deutschland gilt nicht nur deutsches Recht, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach betont hat, sondern auch amerikanisches Recht.

300x250

Snowden könnte vor Militärgericht angeklagt werden

Wer Soldat der amerikanischen Armee ist, Mitglied des sogenannten zivilen Gefolges, oder zu deren Angehörigen zählt, untersteht auch in Deutschland amerikanischem Recht beziehungsweise Militärrecht. Zum zivilen Gefolge gehören Zivilpersonen, die bei der Armee angestellt sind oder in amerikanischen Firmen arbeiten, die ausschließlich Dienstleistungen für die Armee erbringen, zum Beispiel für die Datenverarbeitung.

Von Edward Snowden wissen wir, dass er nicht nur für die CIA gearbeitet hat, sondern auch für die NSA und die DIA (Defense Intelligence Agency), beide unterstehen dem US-Verteidigungsministerium. Es ist durchaus möglich, dass Snowden, sollte er nach Deutschland kommen, vor einem Militärgericht angeklagt wird. Denkbar wäre auch, dass die US-Militärbehörden in Deutschland – von welchem Gericht in den USA auch immer – um Amtshilfe gebeten würden. Die Schwere der Straftaten (Spionage, Verrat von Amts-geheimnissen, Diebstahl von geheimen Staatsdokumenten), die Snowden vorgeworfen werden, lässt dies sogar vermuten. In der Zeit der alten Bundesrepublik ist mancher Straftäter mit Unterstützung deutscher Behörden in die USA ausgeflogen worden.

USA stehen Privilegien laut Nato-Statut zu

300x250 boxone

Nach Artikel VII des Nato-Truppenstatuts von 1951 haben die amerikanischen Militär-behörden das Recht, innerhalb der Bundesrepublik „die gesamte Straf- und Disziplinar-gerichtsbarkeit“ über alle dem amerikanischen Militärrecht unterworfenen Personen auszuüben. Sie haben ferner das Recht, „die ausschließliche Gerichtsbarkeit in Bezug auf diejenigen Handlungen, einschließlich Handlungen gegen die Sicherheit dieses Staates, auszuüben, welche nach dem Recht des Entsendestaates, jedoch nicht nach dem Recht des Aufnahmestaates strafbar sind“.

Zu den strafbaren Handlungen gegen die Sicherheit des Staates gehören Hochverrat, Spionage oder Verletzung eines Gesetzes, das sich auf die Amtsgeheimnisse bezieht oder Geheimnisse im Zusammenhang mit der Landesverteidigung der Vereinigten Staaten. Die Behörden der Bundesrepublik und der USA unterstützen sich gegenseitig bei der Strafermittlung, der Sicherung von Beweismitteln, sowie bei der Festnahme und Übergabe beschuldigter Personen an die zuständigen Militärbehörden der USA.

Zusätzliche Abkommen regeln Sicherheit der US-Truppen in Deutschland

In dem nur mit den Deutschen abgeschlossenen Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut wurde der Personenkreis, auf den sich die Verpflichtung zu engster Zusammenarbeit bezieht, noch erheblich erweitert.

Die Zusammenarbeit erstreckt sich „auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind“. Und – „auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.“

Immer wieder musste sich die Bundesrepublik in der Vergangenheit verpflichten, Ver-waltungsabkommen und Vereinbarungen mit den USA zu treffen, die die Sicherheit der USA und ihrer Truppen in Deutschland gewährleisteten.

Deutsche Behörden sind zu enger Zusammenarbeit verpflichtet

Nach der Wiedervereinigung (aber „eine Wiedervereinigung hat es nie gegeben„) wurde eine Änderung des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut nötig. Das, was früher die amerikanischen und deutschen Geheimdienste unter sich erledigt hatten, muss nun unter Beteiligung eines Amtsrichters erfolgen. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind weiterhin zu enger Zusammenarbeit mit den amerikanischen Militärbehörden verpflichtet, zum Beispiel bei der Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Gesuchten.

Ist der Aufenthaltsort bekannt, muss der Verfolgte vorläufig festgenommen und unver-züglich dem Richter des nächsten Amtsgerichtes vorgeführt werden. Der Richter ver-nimmt den Verfolgten „über seine persönlichen Verhältnisse, insbesondere über seine Staatsangehörigkeit“. Er teilt ihm die Gründe für die Festnahme mit und klärt ihn über seine Rechte auf.

Hält der Richter die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme für gegeben und das Ersuchen um Übergabe für gerechtfertigt, ordnet er an, dass der Verfolgte unverzüglich an die zuständige Militärbehörde der USA übergeben wird, andernfalls wird der Ver-folgte freigelassen.

USA würden nicht auf ihre Rechte und Möglichkeiten verzichten

Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden dadurch aus-drücklich eingeschränkt beziehungsweise außer Kraft gesetzt.

Es ist nicht vorzustellen, dass die USA ausgerechnet bei einem so prominenten „Spion“ und „Verräter“, den sie in Edward Snowden sehen, auf ihre Rechte und Möglichkeiten verzichten, die ihnen nach amerikanischem Recht zustehen – dessen Gültigkeit die Bundesrepublik ausdrücklich anerkannt hat.

Sollte die Bundesregierung sich weigern, bei der Festnahme und Übergabe von Edward Snowden zu helfen, so würde das die über sechzig Jahre gewachsene Sicherheits-partnerschaft in ihre schwerste Krise stürzen.

So bitter die Erkenntnis für alle ist, die in Edward Snowden einen mutigen Whistle-blower sehen, darf er deutschen Boden nicht betreten. Die Bundesregierung wird seine Auslieferung an die amerikanischen Behörden nicht verhindern, sondern ermöglichen, ob aus rechtlichen oder politischen Gründen. Denn das entspricht der deutschen Staats-räson.

Ein Beitrag von Josef Foschepoth. Der Autor ist Professor für Zeitgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.

Abschliessend bleibt festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland auch 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch kein freies und souveränes Land ist und bis heute keinen Friedensvertrag geschlossen hat – die Umsetzung des Artikel 146 im Grundgesetz bleibt weiter offen. Die Politiker schweigen und verraten somit die Bundesbürger, denn schliesslich sind sie nur die Handlanger Washingtons.

Quellen: PRAVDA TV/dpa/sueddeutsche.de vom 11.08.2014

Weitere Artikel:

Note der Sowjetregierung an die drei Westmächte zur Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland (Videos)

Bundesbank knickt ein: Deutschlands Gold bleibt in den »sicheren Händen« der Federal Reserve

US-Geheimdienstler auf Späheinsatz in Deutschland und Verfassungsschutz gibt immer mehr Daten an die USA weiter

Atombomben in Deutschland: Das falsche Spiel der Bundesregierung (Video)

Das Weiße Haus und die Nazis: Von Hitler-Deutschland bis zum heutigen Kiew – die verstörenden Partnerschaften zwischen USA und Nazis (Videos)

Medien: Transatlantisches Horrorblatt auf Bauernfang in Deutschland

Deutschland: Am Anfang der Einheit stand eine Lüge (Videos)

Ukraine: Merkel prostituiert sich für Washington

Angriffsorganisation Nato: Allianz rückt immer näher an Russlands Grenzen

Müntefering regt gesamtdeutsche Verfassung an – “Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben…”

Stay Behind und Gladio: Neue Hinweise auf Staatsterrorismus in Deutschland und Luxemburg (Videos)

Russischer Abgeordneter: Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US-Kolonie (Videos)

Russland zieht die Dame (Videos)

USA organisieren von Deutschland aus Kidnapping und Drohnenkrieg

Die besetzte und überwachte Bundesrepublik (Nachtrag & Videos)

Neuer Destabilisierungs-Versuch gegen Venezuela: „Hinter diesen Studenten steckt die Putsch-Opposition“ (Video)

Bundesrepublik Deutschland als Drehscheibe des NATO-Terrors

Eine “farbige Revolution” schlägt in Bosnien ein

Ukraine im Griff des Imperialismus (Videos)

Deutschland knickte ein und lockerte Fernmeldegeheimnis auf Druck der NSA

ZDF-Staatsfernsehen: Antirussische-Propaganda für Kinder in Deutschland (Video)

Historisch: Europas Landkarte im Zeitraffer (Video)

BRD – So versaut man sich Beziehungen

„Menschenrechte als politisches Druckmittel”: Russland übt scharfe Kritik an Deutschland

Weltregierung: Blaupause der Neuen Weltordnung (Videos)

Die Neue Weltordnung darf nicht stattfinden! (Video)

Russische Massenmedien über deutsche TV-Propaganda (Video)

Organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen – wie Patienten und Verbraucher betrogen werden

Youtube: Deutschland weltweit mit den meisten gesperrten Videos

Meinungsmache: Rothschild Presse in Deutschland seit 1849 (Videos)

„Neusprech“ 2013 (Videos)

Die geklonte Gesellschaft (Video)

Staatenlos & Neue Welt Ordnung oder Heimat & Weltfrieden (Kurzfilm)

Plan der Elite Teil 3 (Video)

Altes Abkommen: Deutschland zahlt Millionen für US-Militär

Die Weltrepublik – Deutschland und die Neue Weltordnung (Videos)

Deutschland: Der geheime Plan (Videos)

About aikos2309

30 comments on “Amerikas Vasallen: In Deutschland gilt auch US-Recht

  1. Hallo, und willkommen aus dme Urlaub.
    Und danke, das ENDLICH mal einer kapiert, daß und warum Herr Sowden hier nie herkommen darf.
    Dachte so langsam ich wär damit alleine. (Wenn ich so die Forderungen und reden anderer „Freier Medien“ lese und ansehe.

    1. Hallo Xentor,

      Sie haben recht!

      Doch die Schafe schwenken lieber alle zwei Jahre Deutschlandfähnchen und diskutieren stundenlang über Klatsch und Tratsch, anstatt sich dem eigenen Land anzunehmen.

      Die globale Verdummung geht immer weiter und die selbsternannte Elite kann weiter ihre Schweinereien durchziehen. Interessiert keinen und/oder sind zu blöd dazu.

      Gruß
      PRAVDA TV

  2. Da Edward Snowden ja einiges weiß, was die USA für Mist gebaut haben, könnte es ja auch sein, das er weiß, was unsere Regierung für Dreck am Stecken hat. Eine Aussage von Edward Snowden in Deutschland könnte für die aktuelle Bundesregierung mehr als Peinlich sein, zudem er mit seinen Informationen auch eine Auslieferung verhindern könnte, oder er deckt einiges auf. Dann hätte Mutti Murksel erst recht die Arschkarte, Entweder Ausliefern und Blamiert werden oder Asyl gewähren und die Krimmellen Eliten in den USA erzürnen. Wenn ich jetzt einmal meine Fantasie freien Raum lasse, kommt mir doch der Verdacht, die Krise in der Ukraine ist nur ein Vorwand um Russland zu brüskieren, weil man auf Diplomatischen Wegen an Edward Snowden nicht herankam. Dann packt man halt die Axt aus, aber das ist ja nur Fantasie.^^

  3. (Partnerschaft mit den USA )??????
    Es gibt keine Partnerschaft mit den USA ,die sogenate BRD ist ein Besatzungsgebiet der VSA F GB
    und Russland auch wen sie zur zeit nur das NortÖstliche Preussen besetzt halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert