Bundeswehr-Drohnen: Raubtier, Sensenmann oder Reiher?

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Verteidigungsausschuss berät über den Einsatz von Drohnen.

Dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen bekommt ist beschlossene Sache. Nur was für welche bleibt unklar. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen vermeidet hierzu klare Aussagen zum Thema.

Ursula von der Leyen mag keine Fotos auf der sie vor Waffensystemen zu sehen ist. Ursula von der Leyen mag auch keine Aussagen zu Waffensystemen treffen. Das Wort «Drohne» meidet die Verteidigungsministerin gar wie der Teufel das Weihwasser. Dabei sind sich ihre Militärs längst einig – sie wollen die Technik, um damit eine «Fähigkeits-lücke» zu schließen.

Der Chef der Luftwaffe, General Karl Müllner, hat sich klar für den «Predator» (Raubtier) von der US-amerikanischen Firma General Atomics ausgesprochen. Die CIA setzt diese Drohne für gezielte Tötungen im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und anderen Regionen der Welt ein. Eine Praxis von der sich die schwarz-rote Koalition per Koalitionsvertrag distanziert hat – auch wenn weiterhin von US-Stützpunkten in Deutschland Menschen im Ausland getötet werden.

Andere Militärs bevorzugen die «Predator»-Weiterentwicklung «Reaper» (Sensenmann) aus gleichem Hause. Doch auch die israelische «Heron TP» (Reiher) könnte infrage kommen. Der Leasingvertrag, den die Bundeswehr mit dem unbewaffneten Vorläufer «Heron 1» abgeschlossen hat, endet im März kommenden Jahres. Dass der «Reiher» gleichfalls Tod und Verderben bringt, wird hierzulande meist ausgeblendet. Doch die israelische Armee setzt das Waffensystem tagtäglich über den Palästinensergebieten ein.

Bevor es zu einer Anschaffung von bewaffneten Roboterfliegern für Deutschland komme, wolle sie eine breite gesellschaftliche Debatte dazu initiieren, sagte die Verteidigungs-ministerin. Die Forderung muss verwundern, denn die Diskussion läuft seit Jahren. Nur anders, als das Verteidigungsministerium sie sich wünscht. Antimilitaristische und Friedensgruppen führen sie, Wissenschaftler sind einbezogen, die Kirchen auch. Der Bundestag debattierte bereits fünf Mal über das Thema.

Am Montagnachmittag trifft sich der Verteidigungsausschuss zu einer öffentlichen Anhörung. Es geht um «völker-, verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben».

Dem Ausschuss liegen Gutachten vor. Eines wurde vom Wehrbeauftragten des Bundestages Hellmut Königshaus (FDP) vertreten. Er kommt «zu einer eindeutigen Empfehlung für die Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten». Der Dienstherr Bundeswehr sei verpflichtet, diesen Schutz bestmöglich zu garantieren. Königshaus hält den Drohneneinsatz auch für rechtens, denn: Der rechtliche Rahmen des Einsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten von UN-Resolutionen, dem humanitären Völkerrecht, dem Mandatsantrag der Bundes-regierung und dem Beschluss durch den Deutschen Bundestag die Rules of Engagement und die kontinuierliche parlamentarische Kontrolle stellten ein hohes Maß an Legitimität sicher.

Soweit mag man dem Gutachter womöglich noch folgen können, doch dann begibt er sich auf sehr dünnes Eis, wenn er meint, die Robotersysteme erhöhten nicht nur massiv die Sicherheit der eigenen Truppe, sondern sie schützen im Einsatz auch Unbeteiligte «wie beispielsweise Kinder».

Eine grundsätzlich andere Position nimmt Christoph Marischka von der Informations-stelle Militarisierung ein. Er sieht sich quasi als Teil der im März 2013 gestarteten bundesweiten «Kampagne gegen die Etablierung von Drohnentechnologie für Krieg, Überwachung und Unterdrückung». Die werde mittlerweile von fast 150 Organisationen – von lokalen Friedensinitiativen und Bürgerrechtsgruppen über den Chaos Computer Club bis hin zur Linkspartei und den Grünen getragen. Marischka meint, die fliegenden Roboter senken die Schwelle zu Aggressionen noch weiter. Er verweist darauf, dass mit ihnen Menschen innerhalb und außerhalb von Kriegen ohne Anklage, Verfahren und Urteil getötet werden. Mit der Technik würde die Bevölkerung betroffener Landstriche terrorisiert und er warnt, dass die Entwicklung autonomer Killer-Roboter noch schrecklichere Kriege zur Folge hätte. Zugleich sei eine neue Rüstungsspirale wahr-scheinlich.

Er glaubt nicht daran, dass die Bundeswehr in bewusster Abgrenzung zur US-amerikanischen Praxis gezielter Tötungen nur völkerrechtskonform auf dem Gefechtsfeld operieren würde. Er sieht das Thema komplexer. Für ihn ist die Beschaffung von be-waffneten Drohnen eindeutig mit der Absicht gekoppelt, auch künftig asymmetrische Kriege zu führen. Der derzeit zu verspürende «Siegeszug der Drohnen» sei «Ausdruck und Symbol der interventionistischen Strategie der militärisch führenden Staaten», die bereits mit der verdachtsunabhängigen Erfassung der Kommunikation und der automatisierten Erkennung verdächtigen (Kommunikations-)Verhaltens in den westlichen Demokratien beginne. Der IMI-Gutachter argumentiert auch mit dem Grundgesetz. Das benenne klar und ausschließlich die Landesverteidigung als Aufgabe deutscher Streitkräfte. «Hierzu sind weder bewaffnete noch unbewaffnete Drohnen notwendig.»

Dr. Niklas Schörnig vom Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konflik-tforschung verweist darauf, dass unbemannte Luftsysteme «nur ein Element» der militärischen Robotik sind, die neben Luftfahrzeugen auch Landfahrzeuge und Marine-systeme (über und unter Wasser) betrifft. «Die Fragen, die sich heute in Bezug auf die Bewaffnung unbemannter Luftfahrzeuge für die Luftwaffe stellen, betreffen somit in absehbarer Zeit alle drei Teilstreitkräfte der Bundeswehr. Die heute gegebenen Antworten stellen entsprechend weitreichende Weichenstellungen dar.»

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Schörnig betont, das vollständige Herauslösen des Piloten aus jeglichem Risikokontext während der Kampfhandlung stelle einen «radikalen Einschnitt dar, dessen Bedeutung bislang kaum abzuschätzen ist». Dieses Veränderungspotenzial bewusst oder unbewusst klein zu reden und zu verkennen, ist aus seiner Sicht «eine der größten Gefahren in der aktuellen Debatte». Noch bedarf es eines Befehls durch einen Vorgesetzte, noch müsse jemand den Auslöser betätigen. Es ist zu befürchten, dass dies in der Zukunft nicht mehr der Fall sein wird, weil die Technologie die Fähigkeiten des Menschen deutlich übertrifft.

Die Befürchtung teilt auch Dr. Marcel Dickow von der Forschungsgruppe Sicherheits-politik der Stiftung Wissenschaft und Politik. «So wie sich der Trend zur Bewaffnung unbemannter Luftfahrzeuge in den vergangenen Jahren nicht hat aufhalten lassen, so wird ihr Pfad in die Autonomie – nach derzeitigem Kenntnisstand – nicht zu stoppen sein.»

Bewaffnete, unbemannte Luftfahrzeuge stünden am Beginn einer Kette zukünftiger Entwicklungen, die einerseits die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Gewalt-ausübung begünstigen, andererseits zum Einsatz zunehmend autonomer Plattformen führen werden. «Auch wenn sich die Bundesregierung und der Bundestag kritisch mit diesen Entwicklungen auseinandersetzt, wird die Bundeswehr durch Interoperabilitäts-anforderungen ihrer Bündnispartner zukünftig einem Anpassungsdruck ausgesetzt sein.» Diesem Druck könne man nur dann begegnen, wenn der Einstieg in die Bewaffnung bei eben jenen Systemen unterbunden wird.

Quellen: dpa/neues-deutschland.de vom 01.07.2014

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