Ab Mai 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Dabei können Mütter in schwierigen Situationen ein Kind anonym, ohne die Zustimmung des Vaters, in einer Klinik zur Welt bringen und dort abgeben. Sie hinterlassen aber ihre Personendaten, damit das Kind später seine Herkunft erfahren kann.
Dieses Gesetz lässt die Interessen der Väter völlig unberücksichtigt und ermöglicht es dadurch, dass Vätern gegen ihren Willen ihr Kind entzogen wird. Väter, die sich um ihr Kind kümmern wollen, bleiben dabei völlig rechtlos. Das neue Gesetz zur vertraulichen Geburt ist daher väterdiskriminierend und verstößt ganz klar gegen Artikel 6 (2) unseres Grundgesetzes. Ebenso verstößt es gegen die Artikel 5 und 9 der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Rechte der Väter müssen bei einer solchen gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden.
Schon länger gibt es mit den Babyklappen die Möglichkeit für Mütter, ein neugeborenes Kind anonym bei einer Institution abzugeben. Auch bei einer anonymen Geburt, bei der die Entbindung unter fachlicher Aufsicht in einer Klinik erfolgt, gibt die Mutter ihre Identität nicht an und lässt das Kind anschließend dort.
Gedacht sind diese Angebote in erster Linie für Mütter, die sich in schwierigen Situationen befinden und sie sollen unter anderem Verzweiflungstaten, wie die Aussetzung oder Tötung des Kindes verhindern. Allerdings bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone, da es für sie keine gesetzliche Regelung gibt und eine Geburt eigentlich immer beim Standesamt mit Angabe des Namens der Mutter angezeigt werden muss.
Als problematisch wird in diesen Fällen angesehen, dass die Kinder später keinerlei Kenntnis über ihre Abstammung, d.h. über ihre Eltern haben. Dies verstößt u.a. gegen Artikel 7 der UN-Kinderechtskonvention.
Vertrauliche Geburt: Die neue Regelung
Um das zu ändern hat nun im vergangenen Jahr das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Gesetzentwurf zur sogenannten vertraulichen Geburt erarbeitet. Bei der vertraulichen Geburt bringt die Mutter das Kind in einer Klinik zur Welt und hinterlässt dort ihre Personendaten, die in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt werden. Das Kind kann dann ab einem Alter von 16 Jahren diese Infor-mationen erhalten, es sei denn, die Mutter widerspricht. In diesem Fall entscheidet dann ein Richter.
Diese Regelung zur vertraulichen Geburt soll das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft wahren. Das Gesetz ist bereits von Bundestag und Bundesrat verab-schiedet worden, und ist am 1.5.2014 in Kraft getreten.
Die Väter werden überhaupt nicht berücksichtigt
Auffällig ist bei der neuen gesetzlichen Regelung der vertraulichen Geburt, dass die Väter dabei überhaupt nicht berücksichtigt werden, ja bei der ganzen Thematik nicht einmal erwähnt werden, als würde es sie gar nicht geben.
Dabei hat jedes Kind einen Vater, auch diese Kinder, die bei einer vertraulichen Geburt das Licht der Welt erblicken. Und es werden bei dieser gesetzlichen Regelung, genauso wie schon bei der anonymen Geburt und den Babyklappen, die Interessen des Vaters völlig unberücksichtigt gelassen.
Das neue Gesetz steht damit auch im Widerspruch zu dem von der Bundesregierung selbst propagierten Gender Mainstreaming, nach dem bei allen Gesetzesentwürfen die Anliegen beider Geschlechter berücksichtigt werden müssen.
Lesen Sie in den beiden unten verlinkten Artikeln, wie Gender Mainstreaming nicht nur unsere Sprache, sondern die klassische Familie zerstören soll.
Quellen: PRAVDA TV/huffingtonpost.de vom 22.05.2014
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