Die Weise-Kommission schlug in ihrem Abschlussbericht vor, „einen freiwilligen, bis zu 23-monatigen Dienst einzuführen, der allen erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern offensteht und ihnen die freie Wahl des Engagements bietet“. In Krankenhäusern, Kinderkrippen, beim technischen Hilfswerk oder in der Entwicklungshilfe zum Beispiel. Ein Jahr darauf trat der Dienst in Kraft.
Im Warteraum des Senftenberger Jobcenters hält eine Frau einen baunen Umschlag fest. Seine Ecken hat sie abgeknibbelt und dann mit Tesafilm geflickt. Sie sitzt mit dem Rücken zur Tapete und blickt in einen langen Flur. Ihr Hals ist faltig, die Haarfarbe frisch. Ein dunkles Violett. Eine Tür öffnet sich. Die Frau, die herauskommt, ist in ihrem Alter, sie trägt Dauerwelle, Brille und ein Bündel loser Zettel in der Hand. „Es hat sich nichts geändert“, sagt sie zu einem Mann. Hier im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind 14,8 Prozent der Menschen über 50 arbeitslos.
Das Land um Senftenberg war bis zur Wende Bergbauregion. Brikettfabriken, Braun-kohleveredelung, das Kohlerevier schaffte Arbeitsplätze. Als die Gruben nicht mehr gebraucht wurden, halfen einige der Arbeiter noch dabei, Ackerland oder Badeseen aus ihnen zu machen. Seit sie damit fertig sind, sitzen sie am Bahnhofskiosk unter dem Coca-Cola-Sonnenschirm und lösen Kreuzworträtsel.
Beim Jobcenter ist Hans-Jörg Milinski zuständig für die Altersgruppe „Fünfzig plus“. Dass staatliche Arbeitsvermittler wie er Leute auf den Bundesfreiwilligendienst hinweisen, sagt er, „ist überall so. Auch hier.“ Im Grunde, sagt er, gilt für das Ehrenamt, was auch für 1-Euro-Jobs galt: gut für das soziale Umfeld der Menschen, aber schlecht für den „Klebeeffekt“ im Betrieb. Dass Arbeitgeber einer bezuschussten Arbeitskraft einen richtigen Job anböten, sei eine Seltenheit.
Jobs vom Staat für wenig Geld und ohne Perspektive – „Freiwilligendienst“ klingt da viel besser. Doch Arbeitsministerin von der Leyen bestreitet eine politische Absicht, die Bufdis gegen 1-Euro-Jobber auszutauschen: Das Einsparen bei den 1-Euro-Maßnahmen stehe „in keinem Zusammenhang mit der Zunahme von Freiwilligendienststellen“, sagt sie.
Tatsächlich hat die Bundesagentur für Arbeit im August 2012 in einer Weisung Jobcentermitarbeitern verboten, Hartz-IV-Empfänger „aktiv“ zum Bundes-freiwilligendienst zu raten. Allerdings: Sie dürfen „im Bedarfsfall Auskünfte erteilen“ – solange alles freiwillig bleibt. Bedürftige Interessenten gibt es ja genug.
Die Bedenken, die Familienministerin Schröder noch vor zwei Jahren dabei hegte, spielen heute keine Rolle mehr. Am 4. August 2011 sagte ihr Staatssekretär, „eine Unterstützung oder Begleitung – wie sie für Langzeitarbeitslose mit komplexen Problemlagen notwendig wäre – wird im Rahmen eines Freiwilligendienstes nicht geleistet“. Das Ehrenamt eigne sich deshalb „regelmäßig nicht“ für Hartz-IV-Empfänger, sagte er damals.
Hartz IV-Empfänger sind darauf angewiesen
Bundesfreiwilligendienst ist nicht berufsqualifizierend. Das weiß auch Michele Fischer, Beraterin bei der Weiterbildungsfirma Europanorat in Senftenberg. Trotzdem hat sie ihre „Fünzigplusser“ immer gleich bei der Stadt anrufen lassen, wenn die neue Bufdi-Stellen ausgeschrieben hatte, sagt sie. Der Eingang ihres Büros ist nur 200 Meter vom gläsernen Rathaus am Marktplatz entfernt. Man muss schnell sein, die Stellen sind rar.
Dann: Anschreiben, Foto, Lebenslauf. „Es ist einfach eine zusätzliche Einnahme zu ihrem Hartz IV“, sagt Arbeitsvermittlerin Fischer. „Die rechnen mit jedem 20-Euro-Schein, manchmal mit Fünfern.“
Aber den Bundesfreiwilligendienst muss man auch durchhalten. Etwa beim Winterdienst des städtischen Bauhofs. „Das heißt eben: um fünf Uhr anfangen, warm einpacken, mit dem Schneeschieber fahren, wenn man einen Führerschein hat, mit der Schneewalze durch die Gegend“, sagt Fischer, „oder Häuserblöcke und Einrichtungen schneefrei halten.“ Dafür sei nur geeignet, wer gesundheitlich keine Einschränkungen habe, sagt sie, wer kräftig ist.
Ist auch Winterdienst ein Ehrenamt? Die Tätigkeiten, die Bundesfreiwillige übernehmen, dürfen ebenfalls niemals bezahlte Arbeitsplätze ersetzen: die sogenannte Arbeitsmarkt-neutralität ist gesetzlich vorgeschrieben. Das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gehe „allen Hinweisen auf Verstöße“ nach, sagt eine Sprecherin von Ministerin Schröder. Peter Klenter vom Deutschen Gewerkschaftsbund sieht das nicht so. Er sagt: „Das Bundesamt zieht den Kopf ein.“
Prekäres Beschäftigungsverhältnis
Wenn die Große Koalition der Forderung der Kommunen nachkommt und deutlich mehr als die bisher 35.000 Bufdi-Stellen finanziert, dann „steigt die Wahrscheinlichkeit sehr plausibel, dass es zu einer Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen kommt“, sagt auch Sozialwissenschaftler Stefan Sell. Für Klenter ist der Bundesfreiwilligendienst, so wie ihn der Senftenberger Bürgermeister einsetzt, ein „prekäres Beschäftigungsverhältnis“. Ausbeutung.
„Der von Freiwilligen durchgeführte Winterdienst erfolgt zusätzlich auf kommunalen Grundstücken, auf denen sonst gar kein Winterdienst durchgeführt würde“, rechtfertigt sich Bürgermeister Fredrich.
In seinem Rathaus hängen Kohlezeichnungen, die ahnen lassen, wie es hier einmal aussah: Bagger, Kräne, Gruben, Schwärze. In der heutigen Landschaft um Senftenberg herum erinnert nichts mehr daran. Damit das so ist, hat Fredrich gerade 3 Millionen Euro investiert: in den neuen Stadthafen.
Weiße Privatboote pendeln jetzt vor der Promenade, in Blumenkübeln stehen Palmen.
Zu seinem ersten Hafenfest im August zündet Andreas Fredrich ein Feuerwerk. Danach präsentiert er zwei Tage lang Bühnenshows. Für den Aufbau sind eingeteilt: Bundesfreiwillige.
Wertschätzung und Mitbestimmung
„Die Einbindung der Bundesfreiwilligen beim Bühnenaufbau hatte motivierenden und wertschätzenden Charakter, da die Freiwilligen so das ganze Aufgabenspektrum eines Gemeindearbeiters kennenlernen“, sagt der Bürgermeister.
Wie wertgeschätzt ihre Tätigkeit wirklich ist, spüren die Bufdis am deutlichsten, wenn sie sich auf Arbeitnehmerrechte berufen wollen. Die gelten für sie nicht. So hat der Personal-rat der Senftenberger Beamten zwar ein Mitbestimmungsrecht, was den Einsatz von Ehrenamtlern betrifft. Doch hier wie in allen anderen Städten vertreten sie die Arbeiter und nicht die Bufdis.
Angesprochen auf die Rechte der Ehrenamtler, verweist Uwe Schippmann vom Deutschen Städtetag auf die Sprecherinnen und Sprecher, die ihnen laut Bundesfreiwilligen-dienstgesetz seit Juli 2011 zustehen: „Diese vertreten die Interessen der Freiwilligen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und den zuständigen Bundesbehörden“, sagt er. Doch diese Sprecher existieren noch nicht. „Erstmals in diesem Jahr“ sollen die Bufdis laut Familienministerin Schröder online Stellvertreter wählen können.
Aber selbst wenn es die Sprecher dann geben sollte: „Sie haben keinerlei formalisierte Mitbestimmungs- und Informationsrechte“, sagt Gewerkschafter Klenter.
Im Schrebergarten legt Detlef Schulz seinen Vertrag auf die blaue Häkeltischdecke. „Vier Wochen Kündigungsfrist“, steht darin, „oder fristlos aus einem wichtigen Grund“. Wie dieser Grund definiert ist, steht dort nicht. An wen würde er sich wenden, wenn er Ärger bekäme? Schulz schaut die Gurken an. An die Frau von der Stadt?
„Die Stadt hat mir versprochen, dass ich im nächsten Jahr wiederkommen kann“, sagt Schulz. In der nächsten Badesaison. Hoffentlich klappt das. Wenn ihm im Dezember dann das Taschengeld wegbricht, müssen er und seine Frau zumindest nicht ganz zurück auf Hartz IV. Seit September hat sie eine neue Stelle, sie ist Kindergartenhelferin. Als Bufdi.
Quelle: taz.de vom 31.10.2013
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