Vier exzellente Ermittler, die am Finanzplatz Frankfurt die Banken das Fürchten lehrten, werden vom Staat für paranoid erklärt. Jetzt klagen sie gegen das Land Hessen.
Gutachten, die Capital exklusiv vorliegen, belegen: Die Diagnose ist nicht haltbar. Report einer staatlich inszenierten Zwangspsychiatrisierung.
(Foto: x-Fahnder (von rechts): Marco Wehner, Rudolf Schmenger, Tina Feser und Heiko Feser kämpfen um ihre Rehabilitierung)
Manchmal, wenn Rudolf Schmenger im Frankfurter Finanzdistrikt die Bankentürme betrachtet, kommt ihm die Welt merkwürdig vor. Ausgerechnet er, der einst mit Hundertschaften von Steuerfahndern in diese Bastionen eindrang, unangemeldet und in staatlichem Auftrag. Der Vorstände das Fürchten lehrte, sie in Strafverfahren verwickelte und Milliarden an hinterzogenem Steuergeld zurückholte – ausgerechnet er soll verrückt sein? Paranoid gar, wie die hessische Finanzverwaltung behauptet?
Das wundert nicht nur Schmenger selbst, sondern auch die Hochschule für Steuerrecht, an der er seit seiner Zwangspensionierung unterrichtet. Das wundert die hessische Steuerberaterkammer, die Schmenger als Mitglied führt, das seine Kunden in kniffligen Fragen des Steuerrechts berät. Das wundert die Chefärzte des Klinikums der Frankfurter Goethe-Universität, die Schmenger attestierten, psychisch kerngesund zu sein.
Kurz schöpfte Schmenger Hoffnung, rehabilitiert zu werden. Staatsanwälte ermittelten gegen den Gutachter, der den Ex-Fahnder und drei seiner Kollegen mit nahezu wortgleichen Gutachten für verrückt erklärt hatte. Ein Berufsgericht verurteilte den Gutachter sogar wegen „vorsätzlicher“ Falschbegutachtung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Doch das Land Hessen beschäftigt den Psychiater nach Capital-Recherchen auch heute noch als Gutachter. Und vertritt weiterhin die Auffassung, dass Schmenger und seine drei Kollegen unheilbar psychisch krank, geistig umnachtet und deshalb dauerhaft dienstunfähig seien.
Jetzt nehmen Schmenger und die übrigen Geschassten einen neuen Anlauf. Sie haben das Land Hessen und seinen Gutachter auf Schadensersatz verklagt, die Forderungen liegen in Millionenhöhe. Sie sehen sich nicht nur um ihren Beruf, ihr Gehalt und ihre Renten-bezüge gebracht, sondern um ihre Reputation. Die Chancen, einen Sieg zu erringen, stehen ausgesprochen gut. Für die schwarz-gelbe Landesregierung in Wiesbaden wäre das ein Tiefschlag sondergleichen.
Neben dem Fall Mollath, der die bayerische Justizministerin zurzeit in Bedrängnis bringt, ist die Absetzung der vier hessischen Steuerfahnder der zweite große Vorgang, bei dem mithilfe fragwürdiger psychiatrischer Gutachten vermeintliche Querulanten kaltgestellt wurden. Neben Schmenger sind dies Marco Wehner und das Fahnderehepaar Heiko und Tina Feser. Amtierende Bundesrichter sprechen gegenüber Capital von einem beispiellosen Justizskandal, gar von „staatlich organisierter Auslöschung von vier Beamten“, von einer „illegalen Zwangspsychiatrisierung unbequemer Staatsdiener wie in einem Unrechtsregime“.
In wenigen Wochen beginnt der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Capital liegen exklusiv bislang unveröffentlichte Unterlagen zum Verfahren vor, die eine dramatische Wende in dem Fall einleiten könnten: Von entscheidender Bedeutung wird sein, wie das Gericht die Gutachten bewertet, mit denen die vier Beamten für paranoid erklärt wurden. Deshalb hat das Gericht im Vorfeld der Prozesseröffnung den renommiertesten Ober-gutachter Deutschlands eingeschaltet, der die Beamten erneut untersucht hat: Norbert Nedopil, Chef der forensischen Psychiatrie des Universitätsklinikums München. Die jeweils gut 50 Seiten umfassenden Gutachten des Experten über die Fahnder liegen Capital vor.
Nedopils Fazit: Die Paranoiadiagnose ist nicht nachvollziehbar. Bei Schmenger etwa seien „keine Anhaltspunkte festzustellen, die auf eine Persönlichkeitsstörung hinweisen“. Eine solche Störung, wie sie laut Gutachter der Finanzverwaltung vorliegt, „bestand weder damals noch jetzt“, so der Obergutachter. Sämtliche Vorwürfe Schmengers – Mobbing, politischer Druck, grundlose Versetzungen, der Stopp von Ermittlungen gegen Großbanken – seien zu Unrecht als Realitätsverlust bewertet worden. Die vernichtende Diagnose Paranoia habe der Arzt des Landes Hessen nicht ansatzweise schlüssig belegt.
Auf Seite 51 des Gutachtens kommt Nedopil zu einem Ergebnis, das die Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier in größte Erklärungsnöte stürzen und zu hohen Schadensersatzansprüchen der Fahnder führen kann: „Daher bestand aus psychiatrischer Sicht keine medizinische Voraussetzung für eine anhaltende Dienst- oder Teildienst-unfähigkeit.“ Genau mit dieser Behauptung waren die vier Steuerfahnder von der hessischen Finanzverwaltung zwangspensioniert worden – der letzte 2009, im Alter von gerade einmal 39 Jahren. Sein Name: Marco Wehner.
Einst brachte Wehner dem Staat Millionensummen ein, indem er hinterzogenes Steuer-geld aufspürte. Heute arbeitet er in Fulda als Fahrlehrer. Wie konnte es in einem Rechtsstaat so weit kommen?
Wer das begreifen will, muss sich mit der Geschichte der einst schlagkräftigsten Steuer-fahndung Deutschlands befassen, die am Finanzplatz Frankfurt illegale Geldströme entdecken und Steuerhinterziehung in den Banken verfolgen sollte. Neben Wehner, Schmenger und den Fesers sorgten Hunderte weitere Kollegen im Finanzamt Frankfurt V dafür, dass Steuersünder überführt werden. Mit großem Erfolg.
Erst werden die Fahnder belobigt – und dann kaltgestellt
Wehner ist gerade mal Mitte 30, als ihn der Bannstrahl der Finanzverwaltung trifft. Da hat er bereits an mehreren politisch brisanten Fällen mitgearbeitet. Er war dabei, als Frankfurter Steuerfahnder zur Jahrtausendwende gegen den ehemaligen Schatzmeister der CDU, Walther Leisler Kiep, ermittelten. Es ging um illegale Parteispenden und um Millionen an Schwarzgeld, das die CDU in Liechtenstein versteckt hatte. Und er wurde auch tätig, als Frankfurter Fahnder 2001 die Daten zahlreicher deutscher Anleger erhielten, die ihr Geld auf Schwarzgeldkonten in Liechtenstein transferiert hatten.
Doch die Ermittler wurden von hohen Vorgesetzten zurückgepfiffen. Ohne Begründung. Mehr noch, eine Amtsverfügung machte es ihnen faktisch unmöglich, große Fälle von Steuerhinterziehung effektiv zu verfolgen. Mitarbeiter, die gegen diese Entscheidung aufbegehrten, wurden versetzt und gemobbt, die hartnäckigsten Fahnder am Ende zum Psychiater Thomas H. geschickt. Der erklärte sie mit gleichlautenden Satzbausteinen in Gutachten für „paranoid“, „querulatorisch“ oder „anpassungsgestört“.
Einer, der damals hautnah dabei war, ist der ehemalige Abteilungsleiter der Fahnder, Frank Wehrheim. Er hat im Laufe seiner 30-jährigen Karriere beim Finanzamt Frankfurt viele Steuerbetrüger zu einem Geständnis bewegt. Was ihm Mitte der 90er-Jahre in die Hände fällt, spielt jedoch in einer höheren Liga: Zehntausende Fälle von Hinterziehung liegen auf seinem Tisch, und bei allen Fällen handelt es sich um Kunden der Commerz-bank. Ein Bankmitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft informiert.
Es geht um viele Millionen D-Mark. Wehrheim und seine Fahnder durchsuchen 1996 mit Staatsanwälten die Zentrale, inklusive der Vorstandsetage. Das hat es in Deutschland zuvor noch nicht gegeben. Die Fahnder werden in ihrer Branche gefeiert und von ihrem Dienstherrn belobigt. Die Commerzbank muss 400 Mio. D-Mark Steuern und 120 Mio. D-Mark Verzugszinsen nachzahlen.
Doch bald dreht sich der Wind. Als 1999 die CDU in Hessen die Landtagswahl gewinnt, wird Roland Koch Ministerpräsident und Karlheinz Weimar Finanzminister. Die Steuer-fahnder stehen damals kurz vor ihrem nächsten spektakulären Fall: Eine CD-ROM mit Daten vieler Steuerhinterzieher, die ihr Geld in Liechtenstein versteckt hatten, ist auf-getaucht. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt. Wehrheim besorgt sich die Daten, die Frankfurt betreffen, 70 bis 80 Fälle. Sein junger Kollege Wehner ermittelt mit.
Wieder könnte sich der Staat Millionen zurückholen, doch diesmal sollten Wehrheim und Wehner die Fälle nicht weiter bearbeiten, auf Anweisung von oben. Die Fahnder fragen sich: Gibt es einen Zusammenhang zur CDU-Schwarzgeldaffäre? Auch hier geht es um Konten in Liechtenstein. 20 Mio. D-Mark hat die hessische Union dort illegal in eine Stiftung mit dem Namen Zaunkönig geleitet. Staatsanwälte durchsuchen Büros der Partei und ihres Beraters Horst Weyrauch.
Steuerfahnder Wehrheim erhält eine Selbstanzeige Weyrauchs wegen Steuerhinter-ziehung. Wehrheim will loslegen, darf aber wieder nicht. Er muss den Fall abgeben, nach Wiesbaden, Sitz der CDU-Regierung. Der Fahnder protestiert und wird versetzt, das Bankenteam des Finanzamts Frankfurt zerschlagen. Wehrheim setzt sich für seine Kollegen ein, die Fahnder schreiben Briefe, auch an Ministerpräsident Koch und Finanzminister Weimar persönlich.
Es nützt nichts. Alle werden aus dem Beruf gedrängt. „Für mich sind diese Fahnder von der Finanzverwaltung gemobbt worden“, sagt Wehrheim. Er selbst verabschiedet sich in die Altersteilzeit und arbeitet heute in einem Bad Homburger Villenviertel, als Steuerberater – für die Klientel, gegen die er früher ermittelte.
Es sind nicht nur diese politischen Abgründe, die Hessens Finanzminister und die Landes-CDU immer wieder in Erklärungsnot bringen. Es gibt viele Fragen, aber nur wenige Antworten. Wurden
die Liechtenstein-Fälle wirklich sorgfältig bearbeitet, nachdem die Fahnder versetzt worden waren? Immerhin waren 356 Kisten belastendes Material aus der Deutschen Bank beschlagnahmt worden. 191 Fälle wurden angelegt. Finanzminister Weimars offizielle Antwort lautete: Die Auswertung habe dem Staat 208 Euro pro Fall einge-bracht. Peanuts. In anderen Bundesländern ging es bei Liechtenstein-Fällen meist um Millionenbeträge, sagen die Fahnder. Allein 2001 holten sie 1 Mrd. D-Mark für den Bund und mehr als 250 Mio. D-Mark für Hessen zurück. Warum war diesmal so wenig für den Fiskus drin?
„Machen Sie sich keine Gedanken, es wird sich alles lösen“
Wehrheim und seine Leute grübeln zu diesem Zeitpunkt immer noch, wie es so weit kommen konnte: War die Zerschlagung ihrer Abteilung die späte Rache für ihr konsequentes Vorgehen? Ein Commerzbank-Vorstand hatte nach den Ermittlungen in den 90er-Jahren unverhohlen gedroht, er werde sich auf höchster politischer Ebene beschweren. Hätten die Fahnder doch die Frechheit besessen, Büros der höchsten Führungsebene zu durchsuchen. Sie glauben nicht daran, dass zufällig vier Beamte aus derselben Abteilung gleichzeitig die kalte Macht der Verwaltung zu spüren bekommen haben.
Marco Wehner wird zunächst in den Innendienst versetzt und zur Hilfskraft degradiert. Wie die anderen Fahnder des Bankenteams muss er beobachten, wie seine ursprüngliche Stelle, die angeblich gestrichen werden sollte, plötzlich wieder ausgeschrieben wird. „Alles, was ich von da an gemacht habe, wurde kritisiert“, erzählt Wehner. Jede Kleinigkeit wird beobachtet.
Täglich Zurechtweisungen, Intrigen, Demütigungen. Mobbing wie aus dem Lehrbuch. „Das schlägt unheimlich auf die Gesundheit“, erinnert sich Wehner. Er kann nicht mehr richtig schlafen, bekommt Kopf-, Bauch-, Gliederschmerzen. Er hat Angst. „Früher war ich nie krank, aber irgendwann war ich am Ende.“ Die Schikanen gehen über Jahre. Zuletzt soll Wehner in einem Zimmer arbeiten, in dem kein Computer steht und das nicht gereinigt wird. Er wird länger krank.
Dann muss er auf Anweisung zu einem Termin bei Psychiater Thomas H. Wehner tritt am 1. Oktober 2007 in das Behandlungszimmer, will dem Arzt Dokumente zeigen über die unglaublichen Vorgänge in der Verwaltung. Doch der Psychiater sagt: „Das brauchen wir alles nicht.“ Wehner betont, er könne und wolle arbeiten. Der Arzt sagt: „Machen Sie sich keine Gedanken, es wird sich alles lösen.“
In seinem Gutachten, das Wehner viel später zu sehen bekommt, wird stehen, dass der Beamte Marco Wehner unheilbar psychisch krank sei, unter Anpassungsstörungen leide und deshalb dauerhaft dienstunfähig sei. Eine Nachuntersuchung sei nicht erforderlich, schreibt der Arzt. Am 1. April 2009 wird Wehner vom Land Hessen zwangspensioniert. Zu dem Zeitpunkt ermittelt bereits die Ärztekammer gegen den Psychiater. Doch die Finanzverwaltung lässt sich davon nicht aufhalten. Wehner wird entfernt. Er zieht weg aus Frankfurt.
Das Gericht für Heilberufe in Gießen stellt später fest, Thomas H. habe bei allen vier Gutachten über die Steuerfahnder „die Standards für die psychiatrische Begutachtung nicht eingehalten“. Weshalb der Psychiater die von den Steuerfahndern geschilderten Ereignisse als wahnhaft bewertete, sei „an keiner Stelle des Gutachtens dargelegt“ und erschließe sich auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang. Der Arzt muss eine Geldbuße von 12.000 Euro zahlen. Seinen Fehler mag er dennoch nicht einsehen.
Für die Zunft ist der Fall ein Alarmsignal. „Es ist dramatisch, so etwas hat es in Hessen noch nie gegeben“, sagt der frühere Menschenrechtsbeauftragte der hessischen Ärzte-kammer, Ernst Gierth. „Der Verdacht, dass dieser inkompetente Arzt auf Anweisung gehandelt hat, steht weiter im Raum“, so Gierth.
Ein Verdacht, den auch die Opposition im Wiesbadener Landtag teilt: „Die Steuer-fahnderaffäre ist deshalb politisch so brisant, weil der ehemalige Ministerpräsident Koch und der ehemalige Finanzminister Weimar es augenscheinlich zugelassen haben, dass Steuerfahnder bedrängt und kaltgestellt wurden“, sagt der Chef der Hessen-SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel. „Koch und auch Weimar sind von den betroffenen Steuer-fahndern informiert worden, dass ihnen übel mitgespielt wurde – und sie haben trotzdem nichts unternommen.“
Ein Untersuchungsausschuss, der Licht in die Affäre bringen soll, endet im Sommer 2005 im Debakel. Als Kronzeuge soll Oberamtsrat Wolfgang S. aussagen. Er hat Petitionen für die Fahnder geschrieben, will die Dinge beim Namen nennen. Doch am Tag der Anhörung hat der Zeuge einen „Blackout“. Das Finanzministerium bestätigt, dem Mann sei zuvor ein attraktiver Posten angeboten worden. S. nimmt die Stelle an und kann sich fortan nicht mehr erinnern. Eine Begründung für seinen Gedächtnisverlust gibt es nicht. Zum Psychiater muss dieser Beamte nie.
Der Skandal schwelt weiter. Nach der berufsrechtlichen Verurteilung des Landesgut-achters 2009 erzwingt die Opposition im hessischen Landtag einen zweiten Unter-suchungsausschuss zu dem Fall – ein in der Landesgeschichte einmaliger Vorgang. Und wieder passiert etwas Unglaubliches, diesmal im Landesparlament. Die Frankfurter Steuerfahndung muss 2011 in einem politisch brisanten Fall ermitteln: Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung, um fragwürdige Finanztransfers verschachtelter deutscher Firmen in die Schweiz.
Im Zentrum des Verdachts steht unter anderem Leif Blum, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und Partner der Steuer-beratungskanzlei Baumann&Baumann in Ober-Ramstadt. Die Nachricht von den Ermittlungen gegen Blum schlägt ein wie eine Bombe – denn Blum ist ausgerechnet der Politiker, der die Steuerfahnderaffäre final aufklären soll, als Leiter des Untersuchungsausschusses.
Und nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt, ob Blum und zwei Kollegen in die Steuerhinterziehung eines Schweizer Staatsbürgers verwickelt sind. Es besteht der Anfangsverdacht, dass die drei Beschuldigten „als Steuerberater des Schweizers diesen bei der Gestaltung seiner Berufsausübung steuerlich unrichtig beraten haben“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im kleinen Kreis sind die Ermittler in ihrer Wortwahl deutlicher: „Das stinkt zum Himmel“, heißt es.
Bei den Fällen aus Blums Kanzlei handelt es sich um verschachtelte Firmenkonstrukte mit Niederlassungen in München, Bensheim und in der Schweiz. Offenbar wurden beträchtliche in Deutschland erwirtschaftete Einnahmen in die Schweiz transferiert.
Bald nach Beginn der Ermittlungen kommt es 2011 vor dem Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnderaffäre zu einem besonderen Treffen: Blum befragt den früheren Ober-amtsrat Wehrheim als Zeugen vor dem Ausschuss – ein Aufeinandertreffen von Gegen-sätzen: hier der smarte Steueranwalt, der gern mal mit dem Porsche vorfährt, dort der geschasste Fahnder, der jene Klientel zum Zittern und Zahlen brachte, deren Vermögensoptimierung Blum im Auge hat.
Der Politiker hat eine steile politische Karriere gemacht: vom Darmstädter Stad-tparlamentarier zum Landtagsabgeordneten bis zum parlamentarischen Geschäftsführer der FDP im Landtag. Seit Februar 2010 ist er mit der heiklen Aufgabe betraut, den Untersuchungsausschuss zu leiten. Beobachter registrieren, dass Blum nicht den Eindruck erwecke, die Aufklärung der Affäre läge ihm am Herzen.
Mal verweigert er den Fahndern die Akteneinsicht, mal versucht er, über die Steuerberaterkammer Auskünfte zu bekommen, die ihm die Kammer gar nicht geben darf. Dann wieder lässt er die Ex-Fahnder in den Landtag laden und in Sitzungen teilweise bis spät in die Nacht von CDU-Abgeordneten demütigen als „Querulanten“ und „sich selbst überschätzende Beamte“.
Doch Blum fällt tief: Ende 2011 wird bekannt, dass die Besprechungszimmer in Blums Kanzlei Namen von Steuer oasen und Schwarzgeldinseln tragen. So werde man etwa im Raum „Monaco“, „Liechtenstein“ oder „Bahamas“ empfangen und beraten. Die Kanzlei bestätigt dies und teilt mit, man habe die Namen entfernt. Doch Blums politische Glaubwürdigkeit ist dahin. „Wir würden uns nicht wundern, wenn die FDP ihr Fraktions-sitzungszimmer bald nach dem Namen einer der Kanalinseln benennt“, ätzt die hessische Grünen-Fraktion in einer Pressemitteilung.
Blum gibt im Januar 2012 sein Amt als Ausschussvorsitzender auf, die Ermittlungen dauern an. Wenig später tritt er auch als parlamentarischer Geschäftsführer und finanzpolitischer Sprecher der Hessen-FDP zurück. Seine Unschuld in der Steuersache beteuert er bis heute.
Ein halbes Jahr später legt der Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vor. CDU und FDP kommen zu dem Schluss, es habe sich „zweifelsfrei“ gezeigt, „dass es ein systematisches Mobbing oder gar installiertes Mobbingsystem in der Finanzverwaltung nicht gegeben“ habe. SPD und Grüne stellen hingegen fest, die Steuerfahnder seien „unangemessen behandelt und gemobbt worden“.
Im kommenden Prozess werden all diese Fragen abermals aufgerollt. Ein letztes Mal hoffen Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie Heiko und Tina Feser nun, dass ihnen doch noch Gerechtigkeit widerfährt. Verrückt, da sind sich die vier einig, sind nämlich nicht sie selbst – sondern das System.
Quellen: Sven Paustian/capital.de vom 21.01.2013
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Aufgrund psychischer Erkrankung mit ungünstiger Prognose infolge ihres chronischen Charakters und soziopathischen Verhaltensäußerungen, die eindeutig auf bestehende Gefahr der Selbst- und Fremdgefährdung hinweisen, und gemäß § 8 (1) PsychKG Berlin beantrage ich die Unterbringung von 2 Personen in ein psychiatrisches Krankenhaus zwecks psychiatrisch-medizinischer Untersuchung und Bestimmung nachfolgender Therapiemaßnahmen. Die Diagnosestellung erfolgte im Fall Angela Merkel 2007 (Anlagen 1-2), im Fall Joachim Gauck am 21. Januar 2013 (Anlagen 3-4).
Dr Andrej Poleev
Anlagen:
1. Merkel-Wahn im CDU-Staat.
URL: http://www.enzymes.at/download/merkel.pdf
2. Attest über Geschäftsfähigkeit der Bundeskanzlerin Angela Merkel.
URL: http://www.facebook.com/note.php?note_id=472488579474377
3. Attest über Geschäftsfähigkeit des Bundespräsidenten Joachim Gauck.
URL: http://www.facebook.com/note.php?note_id=472487512807817
4. Priester.
URL: http://www.facebook.com/note.php?note_id=475732505816651