Jörg-Uwe Hahn, Hessens Justizminister und Chef der Justizministerkonferenz, möchte auf breiter Basis die Fahndung per Facebook legalisieren. Derzeit dürfen öffentliche Fahndungen laut den geltenden Richtlinien nicht über private Anbieter laufen. Doch wer besucht schon die vielen einzelnen Webseiten der Polizei, zumal sich viele Anwender zumeist bei Facebook aufhalten?
Die Strafprozessordnung erlaubt öffentliche Fahndungen lediglich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Im Anhang wird aber ausgeführt, dass private Anbieter dafür nicht eingesetzt werden dürfen. In Hessen wird Facebook trotzdem immer mehr zu Fahndungszwecken benutzt, was in den dortigen Justizkreisen bereits für Ablehnung sorgt. Kritisiert werden insbesondere die öffentlich einsehbaren Fahndungen bei weniger schwerwiegenden Delikten.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn möchte die Richtlinien geändert sehen. Es gelte das Potenzial dieses sozialen Netzwerkes nicht liegen zu lassen. Hahn kündigte an, er befinde sich in Gesprächen unbekannten Inhalts mit Facebook. Er sucht gemeinsam mit dem Anbieter nach Lösungen. Ein Teil des Problems ist auch der Datenschutzbeauftragte seines Bundeslandes.
Hessens oberster Datenschützer, Hans-Joachim Wahlbrink kritisierte, man habe überhaupt keinen Zugriff auf die US-amerikanischen Server. Auch Peter Schaar warnt, einmal hochgeladenene Daten bleiben im Internet bis ultimo bestehen. Das gelte auch dann, sofern der Täter seine Strafe abgesessen hat. Der Makel für die Betroffenen bleibt für immer bestehen. Es gebe einfach keine Möglichkeit, derartige Fotos oder Texte komplett aus dem Netz zu entfernen.
Die Polizeidirektion Hannover verzeichnet seit Einführung der eigenen Seiten bei Facebook acht Fahndungserfolge bei der Suche nach mutmaßlichen Gewalttätern, Dieben und vermissten Personen. Dort werden seit März 2011 aber auch in den Kommentaren öffentlich Hinweise gepostet, obwohl man alle Nutzer dazu aufruft, dies zu unterlassen. Auch sind bei weitem nicht alle Kommentare hilfreich. So wurde kürzlich bei der Suche nach einem Räuber vorgeschlagen, Chuck Norris einzuschalten, weil dieser Bescheid wüsste.
Quelle: gulli.com vom 13.07.2012